Enzyklika
LABOREM EXERCENS
Seine Heiligkeit
Papst Johannes Paul II.
an die
verehrten Mitbrüder im Bischofsamt
die Priester und Ordensleute
die Söhne und Töchter der Kirche
und an alle Menschen guten Willens
über die menschliche Arbeit
zum neunzigsten Jahrestag
der Enzyklika »RERUM NOVARUM«
Inhalt
1. Die menschliche Arbeit 90 Jahre nach "Rerum novarum"
2. Die Arbeit in der organischen Entwicklung der sozialen Wirksamkeit
und Lehre der Kirche
3. Die Arbeit - Dreh- und Angelpunkt der sozialen Frage
4. Im Buch Genesis
5. Die Arbeit im objektiven Sinn: die Technik
6. Die Arbeit im subjektiven Sinn: der Mensch als Subjekt der Arbeit
7. Eine Gefahr für die Wertordnung
8. Die Solidarität der arbeitenden Menschen
9. Arbeit und personale Würde
10. Arbeit und Gemeinschaft in Familie und Nation
III. Der Konflikt zwischen Arbeit und Kapital im gegenwärtigen Abschnitt der Geschichte
11. Dimensionen dieses Konfliktes
12. Der Vorrang der Arbeit
13. Ökonomismus und Materialismus
14. Arbeit und Eigentum
15. Der personale Gesichtspunkt
IV. Die Rechte des arbeitenden Menschen
16. Im großen Zusammenhang der Menschenrechte
17. Mittelbarer und unmittelbarer Arbeitgeber
18. Die Beschäftigungsfrage
19. Lohn und besondere Sozialleistungen
20. Die Bedeutung der Gewerkschaften
21. Die Würde der Landarbeit
22. Der behinderte Mensch und die Arbeit
23. Wanderarbeit
V. Zur Spiritualität der Arbeit
24. Eine besondere Aufgabe der Kirche
25. Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers
26. Christus, ein Mann der Arbeit
27. Die menschliche Arbeit im Licht von Christi Kreuz und Auferstehung
Verehrte Mitbrüder im Bischofsamt, liebe Söhne und Töchter!
Durch Arbeit muß sich der Mensch sein tägliches Brot besorgen,1
und nur so kann er beständig zum Fortschritt von Wissenschaft und
Technik sowie zur kulturellen und moralischen Hebung der Gesellschaft beitragen,
in Lebensgemeinschaft mit seinen Brüdern und Schwestern. Hier geht
es um jede Arbeit, die der Mensch verrichtet, unabhängig von ihrer
Art und den Umständen; gemeint ist jedes menschliche Tun, das man
unter der reichen Vielfalt der Tätigkeiten, deren der Mensch fähig
ist und zu denen ihn seine Natur, sein Menschsein, disponiert, als Arbeit
anerkennen kann und muß. Nach Gottes Bild und Gleichnis2
inmitten des sichtbaren Universums geschaffen und dorthingestellt, damit
er die Erde sich untertan mache,3 ist der Mensch
daher seit dem Anfang zur Arbeit berufen. Die Arbeit ist eines der Kennzeichen,
die den Menschen von den anderen Geschöpfen unterscheiden,
deren mit der Erhaltung des Lebens verbundene Tätigkeit man nicht
als Arbeit bezeichnen kann; nur der Mensch ist zur Arbeit befähigt,
nur er verrichtet sie, wobei er gleichzeitig seine irdische Existenz mit
ihr ausfüllt. Die Arbeit trägt somit ein besonderes Merkmal des
Menschen und der Menschheit, das Merkmal der Person, die in einer Gemeinschaft
von Personen wirkt; dieses Merkmal bestimmt ihre innere Qualität und
macht in gewisser Hinsicht ihr Wesen aus.
1. Die menschliche Arbeit 90 Jahre nach »Rerum novarum«
Da es am 15. Mai dieses Jahres neunzig Jahre waren, seitdem Leo
XIII., der große Papst der »Sozialen Frage«, jene entscheidende
Enzyklika veröffentlicht hat, die mit den Worten »Rerum novarum«
beginnt, möchte ich das vorliegende Dokument der menschlichen Arbeit
widmen, ja eigentlich dem Menschen im weitgespannten Rahmen
jener Wirklichkeit, die die Welt der Arbeit darstellt. Wenn - wie ich in
der Enzyklika Redemptor hominis sagte, die ich zu Beginn meines
Dienstes auf dem römischen Stuhl Petri veröffentlicht habe -
der Mensch »der erste und grundlegende Weg der Kirche ist«,4
und das aufgrund des unerforschlichen Geheimnisses der Erlösung in
Christus, dann ist es notwendig, ständig auf diesen Weg zurückzukehren
und ihm immer wieder aufs neue zu folgen unter den verschiedenen Aspekten,
in denen er uns den ganzen Reichtum und zugleich die ganze Mühsal
der menschlichen Existenz auf Erden offenbart.
Die Arbeit ist einer dieser Aspekte, zeitlos und grundlegend, immer
aktuell, immer neue Aufmerksamkeit und entschiedenes Zeugnis fordernd.
Da unablässig neue Fragen und Probleme auftreten, entstehen
immer neue Erwartungen, aber auch Ängste und Bedrohungen, welche mit
dieser grundlegenden Dimension menschlicher Existenz verbunden sind, die
Tag für Tag das Leben des Menschen aufbaut, aus der es die ihm eigene
Würde bezieht, die aber gleichzeitig das nie fehlende Maß menschlicher
Mühen, des Leidens und auch der Benachteiligung und Ungerechtigkeit
in sich trägt, welche das gesellschaftliche Leben innerhalb der einzelnen
Nationen und auf internationaler Ebene zutiefst durchdringen. Wenn es zutrifft,
daß sich der Mensch von dem Brot ernährt, das er der Arbeit
seiner Hände verdankt,5 und zwar nicht
nur von jenem Brot, das seinen Leib am Leben hält, sondern auch von
dem Brot der Wissenschaft und des Fortschritts, der Zivilisation und der
Kultur, dann trifft ebenso für alle Zeiten zu, daß er sich von
diesem Brot im Schweiße seines Angesichts6
ernährt, das heißt nicht nur mit persönlicher Mühe
und Anstrengung, sondern auch inmitten zahlreicher Spannungen, Konflikte
und Krisen, die im Zusammenhang mit der Wirklichkeit der Arbeit das Leben
der einzelnen Völker und auch der gesamten Menschheit erschüttern.
Wir feiern den 90. Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum am Vorabend
neuer Entwicklungen in den Bereichen der Technologie, der Wirtschaft und
der Politik, die nach dem Urteil vieler Fachleute auf die Welt der Arbeit
und der Produktion ebenso starke Auswirkungen haben werden wie die industrielle
Revolution des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich dabei um mehrere Faktoren
von allgemeiner Bedeutung: die generelle Einführung der Automatisierung
in vielen Zweigen der Produktion; die wachsenden Kosten von Energie und
Rohstoffen; das steigende Wissen um die Begrenztheit der Natur und deren
untragbare Verschmutzung; das Eintreten von Völkern in das politische
Leben, die jahrhundertelang unterworfen waren und nun den ihnen gebührenden
Platz unter den Nationen und bei Entscheidungen von internationaler Tragweite
fordern. Diese neuen Bedingungen und Anforderungen werden eine Neuordnung
und Revision der heutigen Wirtschaftsstrukturen und der Verteilung der
Arbeit notwendig machen. Derartige Änderungen können leider für
Millionen qualifizierter Arbeiter zumindest zeitweilig Arbeitslosigkeit
bedeuten oder eine Umschulung erforderlich machen; sie bringen sehr wahrscheinlich
für die stärker entwickelten Länder eine Verringerung oder
ein langsameres Wachstum des materiellen Wohlstandes mit sich, können
aber andererseits den Millionen von Menschen, die heute noch in schmachvollem
und unwürdigem Elend leben, Erleichterung und Hoffnung bringen. Die
wissenschaftliche Analyse der eventuellen Auswirkungen solcher Änderungen
auf das menschliche Zusammenleben ist nicht Aufgabe der Kirche. Wohl aber
hält es die Kirche für ihre Aufgabe, immer wieder auf die Würde
und die Rechte der arbeitenden Menschen hinzuweisen und die Situationen
anzuprangern, in denen diese Würde und diese Rechte verletzt werden,
und auch ihren Teil dazu beizutragen, diesen Änderungen eine solche
Richtung zu geben, daß dabei ein echter Fortschritt für den
Menschen und die Gesellschaft entsteht.
2. Die Arbeit in der organischen Entwicklung der sozialen Aktion
und Lehre der Kirche
Die Arbeit als Problem des Menschen steht eindeutig im Mittelpunkt jener
»Sozialen Frage«, der in den fast hundert Jahren seit der Veröffentlichung
der genannten Enzyklika die Lehre der Kirche und die vielfältigen
Initiativen in besonderer Weise galten, die mit ihrer apostolischen Sendung
im Zusammenhang stehen. Auf dieses Problem der Arbeit möchte ich die
vorliegenden Erwägungen konzentrieren, und das auf eine Weise, die
sich nicht etwa vom Bisherigen absetzt, sondern organisch an die Tradition
dieser Lehre und dieser Initiativen anknüpft. Gleichzeitig halte ich
mich dabei an den Rat des Evangeliums, um aus seinem Reichtum Altes
und Neues hervorzuholen. 7 Die Arbeit ist
sicher etwas »Altes«, so alt wie der Mensch und sein Leben
auf der Erde. Die allgemeine Situation des Menschen in der heutigen Welt,
wie sie im Lichte der verschiedenen geographischen, kulturellen und zivilisatorischen
Gesichtspunkte beurteilt wird, erfordert jedoch die Entdeckung der neuen
Bedeutungsgehalte der menschlichen Arbeit wie auch die Formulierung
der neuen Aufgaben, die auf diesem Gebiet jedem Menschen, der Familie,
den einzelnen Nationen, der ganzen Menschheit und schließlich auch
der Kirche gestellt sind.
Im Verlauf der Jahre seit der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum
novarum hat die soziale Frage unablässig die Aufmerksamkeit der
Kirche auf sich gezogen. Das bezeugen die zahlreichen Aussagen des obersten
Lehramtes sowohl der Päpste wie auch des II. Vatikanischen Konzils;
das bezeugen die Verlautbarungen der einzelnen Episkopate; das bezeugt
ferner die Tätigkeit der verschiedenen Zentren für Studien und
für konkrete kirchliche Maßnahmen auf internationaler Ebene
wie im Bereich der Ortskirchen. Es wäre schwierig, hier im einzelnen
alle Zeugnisse des lebendigen Einsatzes der Kirche und der Gläubigen
auf dem Gebiet der sozialen Frage aufzuzählen, da diese überaus
zahlreich sind. Als eine Frucht des letzten Konzils wurde die Päpstliche
Kommission »Iustitia et Pax«, für »Gerechtigkeit
und Frieden«, zum wichtigsten Koordinierungszentrum auf diesem
Gebiet; ihr entsprechen ähnliche Organe im Rahmen der einzelnen Bischofskonferenzen.
Der Name dieses Gremiums ist sehr bedeutsam. Er bringt zum Ausdruck, daß
die soziale Frage in ihrer gesamten, vielschichtigen Dimension behandelt
werden muß. Der Einsatz für die Gerechtigkeit muß in engster
Verbindung mit dem Einsatz für den Frieden in der heutigen Welt stehen.
Sicher hat die schmerzliche Erfahrung der beiden großen Weltkriege,
die in den letzten 90 Jahren viele Länder Europas und zum Teil auch
anderer Kontinente erschüttert haben, für diese doppelte Zielsetzung
gesprochen. Für sie spricht - besonders seit dem Ende des Zweiten
Weltkrieges - die andauernde Gefahr eines Atomkrieges und die erschreckende
Möglichkeit einer Selbstvernichtung, die sich daraus ergibt.
Wenn wir die Hauptentwicklungslinie der Dokumente des obersten
Lehramtes der Kirche verfolgen, finden wir in ihnen die ausdrückliche
Bestätigung gerade dieses Problemansatzes. Die Schlüsselstellung
hinsichtlich des Weltfriedens nimmt die Enzyklika Pacem in terris Johannes'
XXIII. ein. Schaut man jedoch auf die Entwicklung des Problems der sozialen
Gerechtigkeit, so muß man feststellen, daß sich die Lehrtätigkeit
der Kirche in der Zeit zwischen den Enzykliken Rerum novarum und
Quadragesimo anno von Pius XI. zunächst vor allem auf die gerechte
Lösung der sogenannten Arbeiterfrage im Rahmen der einzelnen Nationen
konzentriert, dann aber ihre Blickrichtung auf die ganze Welt ausweitet.
Die unausgeglichene Verteilung von Reichtum und Elend, der Unterschied
zwischen entwickelten und nicht entwickelten Ländern und Kontinenten
fordern eine Angleichung und eine Suche nach Wegen für die gerechte
Entwicklung aller. In diese Richtung geht die Lehre der Enzyklika Mater
et magistra Johannes' XXIII., der Pastoralkonstitution Gaudium et
spes des II. Vatikanischen Konzils und der Enzyklika Populorum progressio
Pauls VI.
Diese Richtung in der Entwicklung der Lehre und des Einsatzes der Kirche
in der sozialen Frage entspricht genau der objektiven Beurteilung der jeweiligen
Sachlage. Rückte man früher in dieser Frage vor allem das
Problem der »Klasse« in den Mittelpunkt, so ist in neuerer
Zeit das Problem »der Welt« in den Vordergrund getreten.
Es wird also jetzt nicht nur der Bereich der Klasse beachtet, sondern der
weltweite Bereich der Unausgeglichenheiten und Ungerechtigkeiten und infolgedessen
die breite Dimension der Aufgaben auf dem Weg zur Gerechtigkeit in der
Welt von heute. Die umfassende Analyse der Lage der heutigen Welt hat noch
tiefer und vollständiger die Bedeutung der vorhergehenden Analysen
der sozialen Ungerechtigkeiten gezeigt; und diese Bedeutung muß man
heute all jenen Bemühungen zugrundelegen, deren Ziel der Aufbau der
Gerechtigkeit auf Erden ist, wobei man die ungerechten Strukturen nicht
etwa verbirgt, wohl aber ihre Untersuchung und ihre Überwindung in
eine universale Dimension stellt.
3. Das Problem der Arbeit - Schlüssel der sozialen Frage
Inmitten all dieser Prozesse - sowohl der Diagnose der objektiven sozialen
Wirklichkeit als auch der Lehre der Kirche im Bereich der vielschichtigen
und vielfältigen sozialen Frage - scheint das Problem der menschlichen
Arbeit natürlich oft auf. Es ist gewissermaßen ein durchgehendes
Element des sozialen Lebens wie auch der kirchlichen Lehre. Deren Interesse
für dieses Problem reicht übrigens weit über die letzten
90 Jahre zurück. Die Soziallehre der Kirche sieht ja ihre Quelle schon
in der Heiligen Schrift selbst, angefangen vom Buch Genesis und dann besonders
in den Evangelien und den Apostelschriften. Diese Lehre gehört von
Anfang an zur Unterweisung der Kirche, zu ihrer Auffassung vom Menschen
und vom sozialen Zusammenleben, und ist im einzelnen ein Teil der Morallehre
vom Menschen als Gemeinschaftswesen, wie sie nach den Erfordernissen der
verschiedenen Epochen erarbeitet worden ist. Dieser Schatz der Tradition
wurde dann von der Unterweisung der Päpste zur »Sozialen Frage«
übernommen und weiterentwickelt, beginnend mit der Enzyklika Rerum
novarum. Im Zusammenhang dieser Frage ist auch das Problem der Arbeit
immer wieder neu und tiefer gesehen worden, wobei es jedoch stets jene
grundlegenden christlichen Wahrheiten beibehalten hat, die wir zeitlos
nennen können.
Wenn wir im vorliegenden Dokument wiederum auf dieses Problem zurückkommen
- ohne allerdings vorzuhaben, alle diesbezüglichen Gesichtspunkte
zu berühren -, dann nicht so sehr in der Absicht, die bisherigen Aussagen
des kirchlichen Lehramtes aufzugreifen und zu wiederholen. Vielmehr geht
es darum, vielleicht mehr als bisher herauszustellen, daß die
menschliche Arbeit ein Schlüssel und wohl der wesentliche Schlüssel
in der gesamten sozialen Frage ist, wenn wir sie wirklich vom Standpunkt
des Wohls für den Menschen betrachten wollen. Wenn die Lösung
oder vielmehr die allmähliche Lösung der sozialen Frage, die
sich immer neu stellt und immer komplizierter wird, darauf abzielen soll,
das menschliche Leben menschlicher zu machen,8
dann bekommt gerade dieser Schlüssel, die menschliche Arbeit, eine
grundlegende und entscheidende Bedeutung.
4. Im Buch Genesis
Die Kirche ist überzeugt, daß die Arbeit eine fundamentale
Dimension der Existenz des Menschen auf Erden darstellt. Diese Überzeugung
wird ihr auch vom Blick auf den Erkenntnisschatz der zahlreichen Wissenschaften
bestätigt, deren Objekt der Mensch ist: Anthropologie, Paläontologie,
Geschichte, Soziologie, Psychologie, usw.: alle scheinen diese Tatsache
unwiderlegbar zu beweisen. Vor allem aber schöpft die Kirche diese
ihre Überzeugung aus dem geoffenbarten Wort Gottes, wodurch ihr die
Überzeugung des Verstandes zugleich zur Überzeugung
des Glaubens wird. Der Grund dafür ist - und es lohnt sich, das
von allem Anfang an zu beachten -, daß die Kirche an den Menschen
glaubt: nicht nur im Licht der geschichtlichen Erfahrung, nicht nur mit
Hilfe der verschiedenen Methoden wissenschaftlicher Erkenntnis denkt sie
an den Menschen und wendet sich ihm zu, sondern in erster Linie im Licht
des geoffenbarten Wortes des lebendigen Gottes. In ihrem Sprechen vom Menschen
sucht sie jene ewigen Absichten und jene transzendente Bestimmung
zum Ausdruck zu bringen, unter die ihn der lebendige Gott, sein
Schöpfer und Erlöser, gestellt hat.
Die Kirche schöpft bereits aus den ersten Seiten des Buches
Genesis die Überzeugung, daß die Arbeit eine fundamentale
Dimension menschlicher Existenz auf Erden darstellt. Die Untersuchung dieser
Texte macht uns bewußt, daß in ihnen - manchmal in archaischer
Ausdrucksweise - die grundlegenden Wahrheiten über den Menschen bereits
ausgesprochen sind, schon hier, beim Geheimnis seiner Erschaffung. Es sind
dies die Wahrheiten, die von Anfang an über den Menschen entscheiden
und die großen Linien seiner Existenz auf Erden ziehen, sei es im
Stand der ursprünglichen Gerechtigkeit, sei es nach dem durch die
Sünde verursachten Bruch des ursprünglichen Bundes zwischen dem
Schöpfer und seiner Schöpfung im Menschen. Wenn dieser, »als
Gottes Abbild... als Mann und Frau«9 geschaffen,
die Worte hört: »Seid fruchtbar und vermehrt euch, bevölkert
die Erde und macht sie euch untertan«,10
so beziehen sich diese Worte zwar nicht direkt und ausdrücklich auf
die Arbeit des Menschen, weisen ihn jedoch zweifellos indirekt schon darauf
hin als auf eine Tätigkeit, die er in der Welt zu verrichten hat.
Ja, sie zeigen bereits ihr tiefstes Wesen auf. Der Mensch ist unter anderem
deshalb Abbild Gottes, weil er von seinem Schöpfer den Auftrag empfangen
hat, sich die Erde zu unterwerfen und sie zu beherrschen. Indem er diesen
Auftrag erfüllt, spiegelt der Mensch und jeder Mensch das Wirken des
Weltenschöpfers selber wider.
Die Arbeit - als »transitive« Tätigkeit aufgefaßt,
das heißt als ein Wirken, das vom Menschen als Subjekt ausgeht und
auf ein äußeres Objekt gerichtet ist - setzt eine spezifische
Herrschaft des Menschen über die »Erde« voraus und bestätigt
und entwickelt ihrerseits diese Herrschaft. Unter dem hier vom biblischen
Text gebrauchten Ausdruck »Erde« ist natürlich zunächst
jener Bruchteil des sichtbaren Universums zu verstehen, dessen Bewohner
der Mensch ist; in Ausweitung davon kann man jedoch die ganze sichtbare
Welt darunter verstehen, soweit sie sich innerhalb der Sphäre menschlichen
Einflusses und menschlicher Suche nach Befriedigung der eigenen Bedürfnisse
befindet. Die Worte »macht euch die Erde untertan« sind von
ungeheurer Tragweite. Sie beziehen sich auf alle Reichtümer, welche
die Erde (und indirekt die sichtbare Welt) in sich birgt und die durch
bewußte Tätigkeit des Menschen entdeckt und in geeigneter Weise
verwendet werden können. So bleiben diese Worte am Anfang der Bibel
zu jeder Zeit aktuell. Sie schließen alle vergangenen Epochen
der Zivilisation und Wirtschaft ebenso ein wie die heutige Wirklichkeit
und die zukünftigen Entwicklungsphasen, die sich vielleicht zu einem
gewissen Grad bereits abzeichnen, großenteils jedoch dem Menschen
noch fast unbekannt und verborgen sind.
Wenn man gelegentlich von Zeiten der »Beschleunigung« im
wirtschaftlichen Leben und in der Zivilisation der ganzen Menschheit oder
einzelner Nationen spricht und diese »Beschleunigungen« mit
dem Fortschritt der Wissenschaft und Technik und besonders mit den für
das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben entscheidenden Entdeckungen
in Zusammenhang bringt, so kann man gleichzeitig sagen, daß keine
dieser »Beschleunigungen« über den wesentlichen Gehalt
dessen hinausgeht, was jener uralte Bibeltext aussagt. Während der
Mensch durch seine Arbeit immer mehr zum Herrn der Erde wird und wiederum
durch die Arbeit seine Herrschaft über die sichtbare Welt festigt,
bleibt er in jedem Fall und in jeder Phase dieses Prozesses auf der Linie
jener ursprünglichen Weisung des Schöpfers, welche notwendig
und unlösbar an die Tatsache gebunden ist, daß der Mensch als
Mann und Frau »nach dem Abbild Gottes« geschaffen ist. Dieser
Prozeß ist zugleich universal: er umfaßt alle Menschen,
jede Generation, jede Phase der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung,
und er ist gleichzeitig ein Prozeß, der sich in jedem Menschen
abspielt, in jedem mit Einsicht begabten menschlichen Wesen. Er umfaßt
zugleich alle und jeden einzelnen; alle und jeder einzelne nehmen in entsprechendem
Maß und auf unzählige Weisen an diesem gigantischen Prozeß
teil, der im »Untertan-machen der Erde« durch die Arbeit besteht.
5. Die Arbeit im objektiven Sinn: Die Technik
Diese Universalität und zugleich diese Vielfalt im Prozeß
des »Untertan-machens der Erde« werfen Licht auf die menschliche
Arbeit; denn die Herrschaft des Menschen über die Erde vollzieht sich
durch die Arbeit und in der Arbeit. So wird der Sinn der objektiv verstandenen
Arbeit deutlich, wie er in den verschiedenen Epochen der Kultur und Zivilisation
zum Ausdruck kommt. Der Mensch beherrscht die Erde schon dadurch, daß
er Tiere zähmt und züchtet und aus ihnen die nötige Nahrung
und Kleidung für sich gewinnt, und dadurch, daß er aus Erde
und Meer verschiedene Naturschätze entnehmen kann. Viel weitgehender
jedoch macht sich der Mensch die Erde »untertan«, wenn er sie
zu bebauen beginnt und dann ihre Produkte seinen Bedürfnissen entsprechend
verarbeitet. Die Landwirtschaft stellt somit einen vorrangigen Zweig der
wirtschaftlichen Tätigkeit und - durch die menschliche Arbeit - einen
unentbehrlichen Produktionsfaktor dar. Die Industrie wiederum wird immer
in der Verbindung der Schätze der Erde - sowohl der vorgegebenen lebenden
Naturprodukte als auch der Produkte der Landwirtschaft sowie der mineralischen
und chemischen Bodenschätze - mit der Arbeit des Menschen, der körperlichen
wie der geistigen, bestehen. Das gilt in gewissem Sinn auch für den
Bereich der sogenannten Dienstleistungsindustrie sowie der reinen und angewandten
Forschung.
In Industrie und Landwirtschaft ist die Arbeit des Menschen heute in
vielen Fällen keine überwiegend körperliche mehr, da die
Mühe der Hände und Muskeln von Maschinen und Mechanismen unterstützt
wird, deren Vervollkommnung unaufhörlich fortschreitet. Nicht
nur in der Industrie, sondern auch in der Landwirtschaft sind wir Zeugen
von Umwandlungen, die durch die stufenweise und ununterbrochene Entwicklung
von Wissenschaft und Technik ermöglicht wurden. Dies alles ist, historisch
gesehen, eine Ursache großer Umwälzungen der Zivilisation geworden,
vom Beginn des »Industriezeitalters« zu den jeweils folgenden,
durch neue Techniken bedingten Entwicklungsphasen wie der Phase der Elektronik
oder der Mikroprozessoren in den letzten Jahren.
Wenn auch der Eindruck entstehen könnte, daß im industriellen
Prozeß die Maschine »arbeitet«, während der Mensch
sie nur bedient, indem er auf verschiedene Weise ihr Funktionieren ermöglicht
und unterstützt, so trifft doch zu, daß die industrielle Entwicklung
gerade dadurch Anlaß gibt, das Problem der menschlichen Arbeit in
neuer Weise wieder zu stellen. Sowohl die erste Industrialisierung, welche
die sogenannte Arbeiterfrage geschaffen hat, als auch die darauf folgenden
industriellen und nachindustriellen Umwandlungen zeigen deutlich, daß
auch im Zeitalter der immer stärker mechanisierten »Arbeit«
der Mensch das eigentliche Subjekt der Arbeit bleibt.
Die Entwicklung der Industrie und der verschiedenen mit ihr in Verbindung
stehenden Sektoren bis zu den modernsten Technologien der Elektronik insbesondere
auf den Gebieten der Miniaturisierung, der Informatik, der Telematik und
anderen zeigt an, welche ungeheure Bedeutung in der Wechselwirkung zwischen
Subjekt und Objekt der Arbeit (im weitesten Sinne dieses Wortes) gerade
jener Verbündeten der menschlichen Arbeit zukommt, die der menschliche
Geist erzeugt hat, nämlich der Technik. Sie ist - hier nicht als Arbeitsfähigkeit
oder -fertigkeit, sondern als die Gesamtheit der Instrumente verstanden,
deren sich der Mensch bei seiner Arbeit bedient - zweifellos eine Verbündete
des Menschen. Sie erleichtert ihm die Arbeit, vervollkommnet, beschleunigt
und vervielfältigt sie. Sie begünstigt die quantitative Mehrung
der Arbeitsprodukte und bei vielen auch die Verbesserung ihrer Qualität.
Doch ist es auch eine Tatsache, daß sich die Technik in manchen Fällen
aus einer Verbündeten fast in eine Gegnerin des Menschen verwandeln
kann, wie etwa dann, wenn die Mechanisierung der Arbeit den Menschen verdrängt
und ihn jeder persönlichen Befriedigung und des Ansporns zu Kreativität
und Verantwortung beraubt, wenn sie viele Arbeitnehmer um ihre Beschäftigung
bringt oder durch die Verherrlichung der Maschine den Menschen zu deren
Sklaven macht.
Wenn die Bibelworte »macht euch die Erde untertan«, die
seit dem Anfang an die Menschen gerichtet sind, von der gesamten modernen
industriellen und nachindustriellen Zeit her verstanden werden, schließen
sie zweifellos auch eine Beziehung zur Technik ein, zu jener Welt
der Mechanismen und Maschinen, die eine Frucht der Verstandesarbeit des
Menschen und eine geschichtliche Bestätigung seiner Herrschaft über
die Natur sind.
Die jüngste Epoche der Menschheitsgeschichte zeigt vor allem bei
einigen Völkern einen berechtigten Triumph der Technik als eines Grundfaktors
für wirtschaftlichen Fortschritt; gleichzeitig jedoch hat dieser Triumph
zentrale Fragen aufgeworfen und wirft sie immer noch auf: Fragen über
die menschliche Arbeit im Verhältnis zu ihrem Subjekt, das eben der
Mensch ist. Diese Fragen sind mit schwerwiegenden Inhalten und Spannungen
von ethischem und ethisch-sozialem Charakter beladen. Sie stellen daher
eine ständige Herausforderung für vielerlei Institutionen dar,
für Staaten und Regierungen, für internationale Systeme und Organisationen;
sie sind eine Herausforderung auch für die Kirche.
6. Die Arbeit im subjektiven Sinn: Der Mensch als Subjekt der
Arbeit
Wollen wir unsere Darlegung zur Arbeit nach den Worten der Bibel fortsetzen,
nach denen sich der Mensch die Erde untertan machen soll, so müssen
wir nun unsere Aufmerksamkeit auf die Arbeit im subjektiven Sinne richten,
und zwar viel eingehender, als wir es zum objektiven Sinn der Arbeit getan
haben, wo wir jene weitgespannte Problematik nur eben berührten, die
den Wissenschaftlern der verschiedenen Gebiete und auch, ihrer Spezialisierung
entsprechend, den arbeitenden Menschen selbst vollkommen und in Einzelheiten
bekannt ist. Wenn die Worte des Buches Genesis, auf die wir uns bei dieser
Untersuchung beziehen, von der Arbeit im objektiven Sinne nur indirekt
sprechen, so sprechen sie vom Subjekt der Arbeit zwar ebenfalls nur indirekt;
was sie aber dazu sagen, ist sehr aufschlußreich und voll tiefer
Bedeutung.
Der Mensch soll sich die Erde untertan machen, soll sie beherrschen,
da er als »Abbild Gottes« eine Person ist, das heißt
ein subjekthaftes Wesen, das imstande ist, auf geordnete und rationale
Weise zu handeln, fähig, über sich zu entscheiden, und auf Selbstverwirklichung
ausgerichtet. Als Person ist der Mensch daher Subjekt der Arbeit. Als
Person arbeitet er und vollzieht die verschiedenen Handlungen, die zum
Arbeitsprozeß gehören; unabhängig von ihrem objektiven
Inhalt müssen diese alle der Verwirklichung seines Menschseins dienen,
der Erfüllung seiner Berufung zum Personsein, die ihm eben aufgrund
seines Menschseins eigen ist. Die wichtigsten Wahrheiten zu diesem Thema
hat in unserer Zeit das II. Vatikanische Konzil in der Konstitution Gaudium
et spes, insbesondere im Kapitel I über die Berufung des Menschen,
unterstrichen.
So bezieht sich also die »Herrschaft«, von welcher unser
Bibeltext spricht, nicht nur auf die objektive Dimension der Arbeit, sondern
führt uns gleichzeitig zum Begreifen ihrer subjektiven Dimension.
Die Arbeit als Prozeß, durch den sich der Mensch und die Menschheit
die Erde untertan machen, wird jener grundlegenden Auffassung der Bibel
nur dann gerecht, wenn in diesem ganzen Prozeß sich der Mensch zugleich
immer als der erweist und bestätigt, der »herrscht«.
Dieses Herrschen bezieht sich in gewisser Hinsicht sogar mehr auf die
subjektive als auf die objektive Dimension: gerade jene Dimension bedingt
ja die ethische Substanz der Arbeit. Denn es steht außer Zweifel,
daß die menschliche Arbeit ihren ethischen Wert hat, der unmittelbar
und direkt mit der Tatsache verbunden ist, daß der, welcher sie ausführt,
Person ist, ein mit Bewußtsein und Freiheit ausgestattetes Subjekt,
das heißt ein Subjekt, das über sich entscheidet.
Diese Wahrheit, die in gewissem Sinne den fundamentalen und bleibenden
Kern der christlichen Lehre über die menschliche Arbeit darstellt,
war und ist für das Erfassen wichtiger sozialer Probleme epochalen
Ausmaßes von grundlegender Bedeutung.
Die Antike teilte die Menschen nach eigenem, typischem Maßstab
nach der Art der Arbeit ein, die sie verrichteten. Die Arbeit, die vom
Arbeitenden den Einsatz seiner körperlichen Kräfte erforderte,
die Arbeit der Muskeln und der Hände, wurde für freie Menschen
als unwürdig betrachtet; zu ihrer Verrichtung wurden deshalb die Sklaven
bestimmt. Das Christentum bewirkte in Ausweitung einiger schon im Alten
Testament enthaltener Gedanken eine grundlegende Umwälzung solcher
Anschauungen, wobei es von der Botschaft des Evangeliums in ihrer Gesamtheit
und vor allem von der Tatsache ausging, daß derjenige, der Gott war,
uns jedoch in allem gleich geworden ist,11 den
größten Teil seiner irdischen Lebensjahre der körperlichen
Arbeit in der Werkstatt eines Zimmermanns gewidmet hat. Dieser Umstand
ist als solcher das beredteste »Evangelium der Arbeit«, aus
dem hervorgeht, daß die Grundlage zur Bewertung menschlicher Arbeit
nicht in erster Linie die Art der geleisteten Arbeit ist, sondern die Tatsache,
daß der, der sie verrichtet, Person ist. Die Würde der Arbeit
wurzelt zutiefst nicht in ihrer objektiven, sondern in ihrer subjektiven
Dimension.
Bei einer solchen Sicht verschwindet geradezu die Grundlage der in der
Antike gemachten Einteilung der Menschen in verschiedene Gruppen nach der
Art der von ihnen verrichteten Arbeit. Damit soll nicht gesagt sein, daß
die menschliche Arbeit, objektiv verstanden, nicht irgendwie bewertet und
qualifiziert werden könne oder dürfe, sondern lediglich, daß
die erste Grundlage für den Wert der Arbeit der Mensch selbst ist,
ihr Subjekt. Hiermit verbindet sich sogleich eine sehr wichtige Schlußfolgerung
ethischer Natur: So wahr es auch ist, daß der Mensch zur Arbeit bestimmt
und berufen ist, so ist doch in erster Linie die Arbeit für den Menschen
da und nicht der Mensch für die Arbeit. Mit dieser Schlußfolgerung
kommt man logisch zur Anerkennung des Vorranges der subjektiven Bedeutung
der Arbeit vor der objektiven. Aufgrund dieser Auffassung und vorausgesetzt,
daß verschiedene von Menschen verrichtete Arbeiten einen größeren
oder geringeren objektiven Wert haben können, geht es uns vor allem
darum, deutlich zu machen, daß der Maßstab für
jede dieser Arbeiten in erster Linie die Würde ihres Subjekts
ist, also der Person, des Menschen, der sie verrichtet. Noch einmal:
Unabhängig von der Arbeit, die jeder Mensch verrichtet, und vorausgesetzt,
daß diese einen Zweck seines Handelns darstellt - der ihn oft stark
engagiert -, ist festzuhalten, daß dieser Zweck für sich allein
keine entscheidende Bedeutung besitzt. Zweck der Arbeit, jeder vom
Menschen verrichteten Arbeit - gelte sie auch in der allgemeinen Wertschätzung
als die niedrigste Dienstleistung, als völlig monotone, ja als geächtete
Arbeit -, bleibt letztlich immer der Mensch selbst.
7. Eine Bedrohung der rechten Wertordnung
Gerade diese fundamentalen Feststellungen über die Arbeit kristallisierten
sich zu allen Zeiten aus dem Reichtum der christlichen Wahrheit, insbesondere
aus der Botschaft des »Evangeliums der Arbeit«, und haben die
Grundlage für eine neue Art des Denkens, Bewertens und Handelns unter
den Menschen geschaffen. In der Gegenwart, schon seit Beginn des Industriezeitalters,
mußte sich die christliche Wahrheit über die Arbeit verschiedenen
materialistischen und ökonomistischen Strömungen entgegenstellen.
Manche Anhänger solcher Ideen betrachteten und behandelten die
Arbeit als eine Art »Ware«, die der Arbeitnehmer, vor allem
der Industriearbeiter, dem Arbeitgeber verkauft, der gleichzeitig der Besitzer
des Kapitals ist, das heißt der gesamten Arbeitsgeräte und der
Mittel, welche die Produktion ermöglichen. Diese Auffassung von Arbeit
war wohl besonders in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbreitet.
In der Folgezeit sind ausdrückliche Formulierungen dieser Art fast
gänzlich verschwunden und haben einer humaneren Sicht und Wertung
der Arbeit Platz gemacht. Die Wechselbeziehung zwischen dem arbeitenden
Menschen und dem Gesamt der Arbeitsgeräte und Produktionsmittel ließ
verschiedene Formen des Kapitalismus und, in Parallele dazu, des Kollektivismus
entstehen; hinzu kamen weitere sozio-ökonomische Elemente als Ergebnis
neuartiger konkreter Umstände oder durch das Wirken der Arbeitnehmerverbände
und der öffentlichen Hand sowie das Auftreten großer übernationaler
Unternehmen. Allerdings bleibt die Gefahr bestehen, die Arbeit wie eine
Art von »Ware sui generis« zu behandeln oder wie eine anonyme,
für die Produktion erforderliche »Kraft« (man spricht
geradezu von »Arbeits-Kraft«), besonders dann, wenn die gesamte
Sicht der wirtschaftlichen Problematik von den Voraussetzungen des materialistischen
Ökonomismus geprägt ist.
Eine ständige Gelegenheit und in gewisser Hinsicht sogar ein Anreiz
für diese Weise, zu denken und zu werten, liegt im beschleunigten
Entwicklungsprozeß einer einseitig materialistischen Zivilisation,
in der man in erster Linie der objektiven Dimension der Arbeit Bedeutung
beimißt, während die subjektive Dimension - alles, was in direkter
oder indirekter Beziehung zum Subjekt der Arbeit steht - im Hintergrund
bleibt. In allen solchen Fällen, in jeder sozialen Situation dieser
Art geschieht eine Verwirrung oder sogar Umkehrung der Ordnung, wie sie
von Anfang an mit den Worten des Buches Genesis festgelegt ist: der
Mensch wird als bloßes Werkzeug behandelt,12
während er - um seiner selbst willen, unabhängig von der Arbeit,
die er tut - als deren verursachendes Subjekt, als deren wahrer Gestalter
und Schöpfer behandelt werden sollte. Gerade diese Umkehrung der Ordnung,
ganz abgesehen vom Programm und vom Namen, unter dem dieses sich verwirklicht,
würde in dem weiter unten ausführlicher erläuterten Sinne
die Bezeichnung »Kapitalismus« verdienen. Der Kapitalismus
hat bekanntlich als System, als wirtschaftlich-soziales System, seinen
genauen, geschichtlich gewachsenen Inhalt aus der Gegenüberstellung
zum »Sozialismus« und »Kommunismus«. Doch im Licht
der Analyse der grundlegenden Wirklichkeit im gesamten wirtschaftlichen
Prozeß und vor allem in der Struktur der Produktion - eben der Arbeit
- ist es angebracht zuzugeben, daß der Irrtum des primitiven Kapitalismus
sich überall dort wiederholen kann, wo der Mensch in irgendeiner Weise
dem Gesamt der materiellen Produktionsmittel gleichgeschaltet und so wie
ein Instrument behandelt wird und nicht entsprechend der wahren Würde
seiner Arbeit, das heißt als ihr Subjekt und Urheber, und ebendadurch
als wahres Ziel des ganzen Produktionsprozesses.
So versteht man, wie eine Analyse der menschlichen Arbeit im Licht jener
Worte, welche die »Herrschaft« des Menschen über die Erde
betreffen, bis in die Mitte der ethisch-sozialen Problematik vordringen
sollte. Diese Sicht müßte auch eine zentrale Stellung im
ganzen Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik finden, sei es auf
der Ebene der einzelnen Länder, sei es auf der größeren
Ebene der internationalen und interkontinentalen Beziehungen, besonders
hinsichtlich der Spannungen, die sich in der Welt nicht nur längs
der Ost-West-, sondern auch längs der Nord-Süd-Achse abzeichnen.
Entschlossene Aufmerksamkeit schenkten Papst Johannes XXIII. in seiner
Enzyklika Mater et magistra und Papst Paul VI. in der Enzyklika
Populorum progressio diesen Dimensionen der heutigen ethisch-sozialen
Problematik.
8. Die Solidarität der arbeitenden Menschen
Wenn man von der menschlichen Arbeit in der fundamentalen Dimension
ihres Subjekts spricht, also vom personalen Menschen, der diese Arbeit
ausführt, so muß man unter diesem Gesichtspunkt auch eine wenigstens
summarische Wertung der Entwicklungen vornehmen, die sich in den 90 Jahren
seit der Enzyklika Rerum novarum in bezug auf den subjektiven Aspekt
der Arbeit vollzogen haben. Denn obwohl das Subjekt der Arbeit immer das
gleiche ist, nämlich der Mensch, so kann man doch im objektiven Bereich
eine beachtliche Vielfalt sehen. Wenn man auch sagen kann, daß die
Arbeit aufgrund ihres Subjektes nur eine (einzig und jeweils
unwiederholbar) ist, muß man im Hinblick auf ihre objektive Ausrichtung
doch feststellen, daß es viele Arbeiten gibt: lauter verschiedene
Arbeiten. Die Entwicklung der menschlichen Zivilisation führt auf
diesem Gebiet zu ständiger Bereicherung. Gleichzeitig jedoch kann
man nicht übersehen, daß im Verlauf dieser Entwicklung nicht
nur neue Formen von Arbeit auftauchen, sondern andere auch verschwinden.
Mag man darin auch im großen und ganzen eine normale Erscheinung
sehen, so muß man dennoch darauf achten, ob und in welchem Maß
sich dabei nicht auch gewisse Auswüchse einschleichen, die in ethisch-sozialer
Hinsicht gefährlich sein können.
Gerade infolge eines solchen Auswuchses von großer Tragweite
entstand im vergangenen Jahrhundert die sogenannte Arbeiterfrage, manchmal
auch als Problem des Proletariats bezeichnet. Diese Frage und die mit ihr
verbundenen Probleme haben eine berechtigte soziale Reaktion hervorgerufen
und unter den arbeitenden Menschen, in erster Linie unter den Industriearbeitern,
geradezu einen Sturm der Solidarität ausgelöst. Der Aufruf zu
Solidarität und gemeinsamem Handeln, der an die Arbeiter - vor allem
an jene in eintöniger, nur in Teilvorgängen bestehender, abstumpfender
Arbeit industrieller Großbetriebe, wo die Maschine immer mehr den
Menschen beherrscht - ergangen ist, war vom Standpunkt der Sozialethik
wertvoll und ausdrucksstark. Es war die Reaktion gegen die Erniedrigung
des Menschen als des Subjekts der Arbeit und gegen die damit verbundene
unerhörte Ausbeutung auf dem Gebiet der Löhne, der Arbeitsbedingungen
und der Vorsorge für die Person des Arbeiters. Diese Reaktion hat
die Arbeiterwelt zu einer durch große Solidarität gekennzeichneten
Gemeinschaft zusammengeschlossen.
Im Einklang mit der Enzyklika Rerum novarum und vielen darauffolgenden
Dokumenten des kirchlichen Lehramtes muß man offen anerkennen, daß
die Reaktion gegen das ungerechte und schädliche System, das auf dem
arbeitenden Menschen in jener Zeit rascher Industrialisierung lastete und
das um Rache zum Himmel schrie,13 sozialmoralisch
gerechtfertigt war. Diese Zustände waren durch das sozio-politische
System des Liberalismus begünstigt, das ja nach seinen ökonomistischen
Grundsätzen die wirtschaftliche Initiative ausschließlich der
Kapitaleigentümer stärkte und sicherte, sich jedoch nicht genügend
um die Rechte des arbeitenden Menschen kümmerte, entsprechend der
These, die menschliche Arbeit sei lediglich ein Produktionsmittel, das
Kapital hingegen sei die Grundlage, der Maßstab und der Zweck der
Produktion.
Seitdem hat die Solidarität unter den arbeitenden Menschen, verbunden
mit einem klareren und einsatzbereiteren Bewußtsein der Gegenseite
hinsichtlich der Rechte der Arbeiter, in vielen Fällen tiefgreifende
Änderungen bewirkt. Verschiedene neue Systeme sind erdacht worden.
Verschiedene Formen von Neo-Kapitalismus und Kollektivismus haben sich
entwickelt. Nicht selten können die Arbeiter an der Leitung und an
der Produktivitätskontrolle der Unternehmen teilnehmen und machen
von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Mit der Hilfe entsprechender
Verbände nehmen sie auf die Arbeits- und Lohnbedingungen sowie auf
die Sozialgesetzgebung Einfluß. Gleichzeitig jedoch ließen
verschiedene ideologische Systeme oder Machtgruppierungen sowie auch neue
Beziehungen auf den einzelnen Ebenen menschlichen Zusammenlebens offene
Ungerechtigkeiten weiterbestehen oder haben neue geschaffen. Auf Weltebene
hat die Entwicklung von Zivilisation und Kommunikation eine vollständigere
Beurteilung der Lebens- und Arbeitsbedingungen des Menschen auf der ganzen
Erde möglich gemacht, aber auch neue Weisen von Ungerechtigkeit ans
Licht gebracht und zwar weit größeren Ausmaßes als jene,
die im vorigen Jahrhundert den Zusammenschluß der arbeitenden Menschen
durch eine besondere Solidarität in der Welt der Arbeit angeregt hatten.
Das gilt für die Länder, die bereits einen gewissen Prozeß
industrieller Revolution hinter sich haben, wie auch für jene, wo
die vorherrschende Arbeit weiterhin in der Bebauung der Erde oder
ähnlichen Tätigkeiten besteht.
Bewegungen der Solidarität auf dem Gebiet der menschlichen Arbeit
- einer Solidarität, die sich nie dem Dialog und der Zusammenarbeit
mit der anderen Seite verschließen darf - können auch im Hinblick
auf die Lage von sozialen Gruppen erforderlich sein, welche zunächst
in diesen Bewegungen nicht vertreten waren, jedoch unter den sich wandelnden
Gesellschaftssystemen und Lebensbedingungen eine tatsächliche »Proletarisierung«
erfahren oder sich sogar schon in der Situation eines »Proletariates«
befinden, die vielleicht noch nicht mit diesem Namen bezeichnet wird, ihn
jedoch von der Sache her bereits verdient. In dieser Lage können sich
manche Kategorien oder Gruppen der arbeitsabhängigen »Intelligenz«
befinden, besonders dann, wenn zugleich mit einem immer breiteren Zugang
zur Bildung und bei anwachsender Zahl von Personen mit abgeschlossenem
Studium die Nachfrage nach ihrer Arbeit abnimmt. Diese Arbeitslosigkeit
der Intellektuellen ergibt sich oder steigert sich sogar, wenn die
offenstehenden Bildungswege nicht auf die von echten Erfordernissen der
Gesellschaft verlangten Leistungen oder Dienste ausgerichtet sind oder
wenn eine Arbeit, die eine wenigstens berufsbezogene Bildung voraussetzt,
weniger gefragt oder schlechter bezahlt ist als manche manuelle Arbeit.
Selbstverständlich stellt Bildung als solche immer einen Wert und
eine wichtige Bereicherung der menschlichen Persönlichkeit dar; doch
bleiben unabhängig von dieser Tatsache manche Prozesse der »Proletarisierung«
hierbei möglich.
Man muß sich daher weiterhin die Frage nach dem Subjekt der
Arbeit und nach seinen Lebensbedingungen stellen. Will man die soziale
Gerechtigkeit in den verschiedenen Teilen der Welt, in den verschiedenen
Ländern und in den Beziehungen zwischen ihnen verwirklichen, bedarf
es immer neuer Bewegungen von Solidarität der Arbeitenden und
mit den Arbeitenden. Diese Solidarität muß immer dort
zur Stelle sein, wo es die soziale Herabwürdigung des Subjekts der
Arbeit, die Ausbeutung der Arbeitnehmer und die wachsenden Zonen von Elend
und sogar Hunger erfordern. Die Kirche setzt sich in diesem Anliegen kraftvoll
ein, weil sie es als ihre Sendung und ihren Dienst, als Prüfstein
ihrer Treue zu Christus betrachtet, um so wirklich die »Kirche der
Armen« zu sein. Die »Armen« treten in verschiedenem
Gewande auf, an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten; sie treten
vielfach auf als Ergebnis einer Verletzung der Würde der menschlichen
Arbeit: sei es, daß die Arbeitsmöglichkeiten beschränkt
sind - also wegen der Plage der Arbeitslosigkeit -, sei es, daß die
Arbeit und die Rechte, die sich aus ihr ergeben, vor allem das Recht auf
angemessene Entlohnung und auf die Sicherheit der Person des Arbeitnehmers
und seiner Familie, entleert werden.
9. Arbeit und personale Würde
Wenn wir bei dieser Sicht des Menschen als Subjekt der Arbeit noch etwas
verweilen, ist es angebracht, zumindest in großen Zügen einige
Aspekte zu berühren, welche die Würde der menschlichen Arbeit
näher erläutern, insofern sie eine vollständigere Kennzeichnung
ihres spezifischen moralischen Wertes gestatten. Dabei muß man sich
ständig die in der Bibel ausgesprochene Berufung vor Augen halten,
die »Erde untertan zu machen«,14
in welcher der Wille des Schöpfers zum Ausdruck kommt, daß die
Arbeit es dem Menschen ermögliche, die ihm in der sichtbaren Welt
zukommende »Herrschaft« zu verwirklichen.
Diese grundlegende Urabsicht Gottes für den Menschen, den er als
sein Abbild schuf, ihm ähnlich,15 wurde
nicht einmal in dem Augenblick abgeändert oder ausgelöscht, da
der Mensch nach dem Bruch des ersten Bundes mit Gott die Worte vernahm:
»Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen«.16
Diese Worte beziehen sich auf die manchmal drückende Mühe,
welche seither die menschliche Arbeit begleitet, ändern jedoch
nichts an der Tatsache, daß die Arbeit der Weg ist, auf dem der Mensch
die ihm eigene »Herrschaft« über die sichtbare
Welt verwirklicht, indem er sich die Erde »untertan macht«.
Diese Mühe ist eine allgemein bekannte, weil allgemein erfahrene Realität.
Das wissen die Menschen mit körperlicher Arbeit, deren Tätigkeit
manchmal unter äußerst schweren Bedingungen zu verrichten ist.
Das wissen nicht nur die in der Landwirtschaft Tätigen, deren langes
Tagewerk dem Bebauen der Erde gilt, die ihnen manchmal »Dornen und
Disteln«17 trägt, sondern auch die
Arbeiter in den Bergwerken und Steinbrüchen, die Arbeiter der Metallindustrie
an ihren Hochöfen, die oft an Leben und Gesundheit gefährdeten
Bauarbeiter. Das wissen auch die Menschen in der Werkstatt intellektueller
Arbeit; das wissen die Wissenschaftler und die Menschen, auf denen die
schwere Verantwortung für sozial weitreichende Entscheidungen lastet.
Das wissen die Ärzte und die Krankenpfleger, die Tag und Nacht bei
ihren Kranken wachen. Das wissen die Frauen, die manchmal ohne gebührende
Anerkennung seitens der Gesellschaft, ja sogar der Angehörigen, tagtäglich
die Mühe und die Verantwortung des Haushalts und der Kindererziehung
tragen. Das wissen alle arbeitenden Menschen, und da zu arbeiten
die Berufung aller ist, wissen es alle Menschen.
Dennoch ist die Arbeit mit all dieser Mühe - und in gewissem Sinne
vielleicht gerade aufgrund dieser Mühe - ein Gut für den Menschen.
Wenn dieses Gut das Zeichen eines »bonum arduum« - um mit dem
heiligen Thomas von Aquin18 zu sprechen -, eines
»schwierigen Gutes«, an sich trägt, so bleibt die Arbeit
als solche doch ein Gut für den Menschen, und zwar nicht nur ein »nützliches«
oder ein »angenehmes«, sondern ein »würdiges«,
das heißt der Würde des Menschen entsprechendes Gut, ein Gut,
das diese Würde zum Ausdruck bringt und sie vermehrt. Wenn man die
ethische Bedeutung der Arbeit genauer bestimmen will, muß man in
erster Linie diese Wahrheit vor Augen haben. Die Arbeit ist ein Gut für
den Menschen - für sein Menschsein -, weil er durch die Arbeit nicht
nur die Natur umwandelt und seinen Bedürfnissen anpaßt,
sondern auch sich selbst als Mensch verwirklicht, ja gewissermaßen
»mehr Mensch wird«.
Ohne diese Überlegung kann man die Bedeutung der Tugend des Fleißes
nicht verstehen, genauer: man kann nicht verstehen, wieso der Fleiß
eine Tugend sein soll; ist doch die Tugend als moralische Haltung das,
wodurch der Mensch als Mensch gut wird.19 Dieser
positive Zusammenhang ändert aber nichts an unserer berechtigten Sorge,
der Mensch könnte in der Arbeit, durch welche die Materie veredelt
wird, an sich selbst eine Herabsetzung seiner Würde erleiden.20
Es ist ja bekannt, daß die Arbeit verschiedentlich gegen den Menschen
verwendet werden kann; daß man ihn mit dem System der Zwangsarbeit
in Konzentrationslagern bestrafen kann; daß man die Arbeit zu einem
Mittel der Unterdrückung des Menschen machen kann; daß man schließlich
in verschiedener Weise die menschliche Arbeit - das heißt den arbeitenden
Menschen! - ausbeuten kann. All dies spricht für die moralische Verpflichtung,
den Fleiß als Tugend mit einer sozialen Ordnung zu verbinden,
die es dem Menschen erlaubt, in der Arbeit »mehr Mensch zu werden«,
statt sich ihretwegen zu erniedrigen und nicht nur seine Körperkräfte
zu verbrauchen (was ja wenigstens zu einem gewissen Grad unvermeidlich
ist), sondern sogar seine ureigene Würde und Personalität verletzt
zu sehen.
10. Arbeit und Gemeinschaft: in Familie und Nation
Nachdem so die personale Dimension der menschlichen Arbeit bekräftigt
ist, müssen wir nun zu einem zweiten Bereich von Werten übergehen,
der mit der Arbeit notwendigerweise verbunden ist. Die Arbeit bildet eine
Grundlage für den Aufbau des Familienlebens, welches ein Recht
und eine Berufung des Menschen ist. Diese beiden Wertbereiche - der eine
mit der Arbeit verbunden, der andere aus dem Familiencharakter des menschlichen
Lebens folgend - müssen auf rechte Art miteinander verbunden sein,
auf rechte Weise einander durchdringen. Die Arbeit ist in gewisser Hinsicht
Vorbedingung für die Gründung einer Familie, da diese für
ihren Unterhalt Mittel braucht, die sich der Mensch normalerweise durch
die Arbeit erwirbt. Arbeit und Fleiß prägen auch den gesamten
Erziehungsprozeß in der Familie, eben deshalb, weil jeder
unter anderem durch die Arbeit »Mensch wird« und dieses Mensch-werden
gerade das Hauptziel des ganzen Erziehungsprozesses ist. Augenscheinlich
sind hier in gewissem Sinne zwei Aspekte der Arbeit miteinander im Spiel:
der eine, welcher der Familie den Lebensunterhalt ermöglicht, und
der andere, durch den sich die Ziele der Familie verwirklichen, vor allem
die Erziehung. Diese beiden Aspekte der Arbeit sind jedoch miteinander
verbunden und ergänzen einander in verschiedenen Punkten.
Insgesamt muß man daran erinnern und feststellen, daß die
Familie einen der wichtigsten Bezugspunkte für den rechten Aufbau
einer sozial-ethischen Ordnung der menschlichen Arbeit bildet. Die Lehre
der Kirche hat diesem Problem immer besondere Aufmerksamkeit geschenkt,
und auch wir werden in diesem Dokument noch darauf zurückkommen müssen.
Ist doch die Familie eine durch die Arbeit ermöglichte Gemeinschaft
und die erste, häusliche Schule der Arbeit für jeden
Menschen.
Der dritte Bereich von Werten, der in unserer gegenwärtigen
Perspektive - vom Subjekt der Arbeit her - sichtbar wird, betrifft jene
umfassende Gemeinschaft, welcher der Mensch aufgrund besonderer
kultureller und historischer Bindungen angehört. Die Volksgemeinschaft
ist - auch wenn sie noch nicht die ausgereifte Form einer Nation angenommen
hat - nicht nur die große, wenn auch indirekte »Erzieherin«
jedes Menschen (da jeder sich in der Familie die Gehalte und Werte zu eigen
macht, die in ihrer Gesamtheit die Kultur einer bestimmten Nation ausmachen),
sondern auch eine große historische und soziale Inkarnation der Arbeit
aller Generationen. All das bewirkt, daß der Mensch seine tiefste
menschliche Identität mit der Zugehörigkeit zu einer Nation verbindet
und seine Arbeit auch als eine zusammen mit seinen Landsleuten erarbeitete
Mehrung des Gemeinwohls versteht, wobei ihm auch bewußt wird, daß
auf diesem Weg die Arbeit zur Mehrung der Güter der ganzen Menschheitsfamilie,
aller auf Erden lebenden Menschen, dient.
Diese drei Bereiche behalten ständig ihre Bedeutung für
die menschliche Arbeit in ihrer subjektiven Dimension. Und diese Dimension,
die konkrete Wirklichkeit des arbeitenden Menschen also, hat Vorrang vor
der objektiven. In der subjektiven Dimension vor allem verwirklicht sich
jene »Herrschaft« über die Welt der Natur, zu welcher
der Mensch nach den Worten der Genesis von Anfang an berufen ist. Wenn
der Prozeß des »Untertan-machens der Erde«, also die
Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Technik, im Lauf der Geschichte und
insbesondere im Lauf der letzten Jahrhunderte von einer ungeheuren Entwicklung
der Produktionsmittel gekennzeichnet ist, so ist das eine vorteilhafte,
positive Gegebenheit, vorausgesetzt, daß die objektive Dimension
der Arbeit nicht die Oberhand über die subjektive gewinnt und so dem
Menschen seine Würde und seine unveräußerlichen Rechte
nimmt oder schmälert.
11. Dimensionen dieses Konfliktes
Die im Vorhergehenden kurz dargelegten grundlegenden Bezüge menschlicher
Arbeit stützen sich einerseits auf die ersten Seiten der Bibel und
bilden andererseits in gewissem Sinne das Grundgerüst der entsprechenden
kirchlichen Lehre, die sich im Lauf der Jahrhunderte und im Zusammenhang
der verschiedenen geschichtlichen Erfahrungen unverändert durchgehalten
hat. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, welche der Enzyklika Rerum
novarum vorangegangen und gefolgt sind, gewinnen sie jedoch besondere
Eindringlichkeit und lebendige Aktualität. So erscheint die Arbeit
in dieser Analyse als eine große Wirklichkeit, die auf die menschenwürdige
Gestaltung der uns vom Schöpfer anvertrauten Welt einen grundlegenden
Einfluß ausübt; sie ist gleichzeitig eine Wirklichkeit, die
mit dem Menschen - als ihrem Subjekt - und mit seinem vernünftigen
Handeln eng verbunden ist.
Diese Wirklichkeit füllt normalerweise das menschliche Leben aus
und prägt maßgebend seinen Wert und Sinn. Wenn auch mit Mühe
und Anstrengung verbunden, bleibt die Arbeit dennoch ein Gut, so daß
sich der Mensch durch die Liebe zu ihr entwickelt. Dieser durchaus positive
und schöpferische, erzieherische und verdienstliche Charakter der
menschlichen Arbeit muß die Grundlage der Wertungen und Entscheidungen
bilden, die heute für den Bereich der Arbeit getroffen werden, und
dies auch hinsichtlich der subjektiven Rechte des Menschen, wie
internationale Erklärungen und auch zahlreiche Arbeitsgesetzgebungen
zeigen, die entweder von den zuständigen gesetzgebenden Organen
der einzelnen Länder oder von den Organisationen ausgearbeit wurden,
die ihre soziale oder auch sozialwissenschaftliche Aktivität der Problematik
der Arbeit widmen. Eine Organisation, die solche Initiativen auf internationaler
Ebene fördert, ist das Internationale Arbeitsamt, die älteste
Unterorganisation der Vereinten Nationen.
In einem späteren Teil unserer Erwägungen möchte ich
genauer auf diese wichtigen Probleme eingehen und zumindest die grundlegenden
Elemente der kirchlichen Lehre zu diesem Thema in Erinnerung rufen. Vorher
ist es jedoch angezeigt, einen sehr wichtigen Problemkreis zu berühren,
vor dessen Hintergrund sich diese Lehre in ihrer letzten Phase herausgebildet
hat, in jenem Zeitabschnitt, für den das Jahr der Veröffentlichung
der Enzyklika Rerum novarum gleichsam das symbolische Datum darstellt.
Bekanntlich wurde während dieses ganzen Zeitabschnittes, der übrigens
noch keinesfalls beendet ist, das Problem der Arbeit zur Grundlage des
großen Konfliktes, der in der Epoche der industriellen Entwicklung
und Hand in Hand mit ihr zwischen der »Welt des Kapitals«
und der »Welt der Arbeit« auftrat, das heißt zwischen
der kleinen, aber sehr einflußreichen Gruppe der Unternehmer, der
Eigentümer oder Besitzer der Produktionsmittel, und der viel zahlreicheren
Menge derer, die nicht über diese Mittel verfügten, sondern am
Produktionsprozeß ausschließlich durch ihre Arbeit teilnahmen.
Dieser Konflikt entstand dadurch, daß die Arbeiter ihre Kräfte
der Gruppe der Unternehmer zur Verfügung stellten und diese, weil
vom Prinzip des größten Gewinns geleitet, darum bestrebt war,
für die Leistung der Arbeiter eine möglichst niedrige Entlohnung
festzulegen. Dazu kamen noch andere Elemente der Ausbeutung, die mit dem
Mangel an Sicherheit am Arbeitsplatz und auch an Garantien hinsichtlich
der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter und ihrer Familien zu tun hatten.
Dieser Konflikt, von einigen als sozio-ökonomischer Konflikt
mit Klassencharakter gedeutet, fand seinen Ausdruck im ideologischen
Konflikt zwischen dem Liberalismus - als Ideologie des Kapitalismus
verstanden - und dem Marxismus - als Ideologie des theoretischen Sozialismus
und des Kommunismus aufgefaßt -, der den Anspruch erhebt, als Wortführer
der Arbeiterklasse, des Proletariats der ganzen Welt aufzutreten. Auf diese
Weise wurde der reale Konflikt, der zwischen der Welt der Arbeit und der
Welt des Kapitals bestand, zum programmierten Klassenkampf, der
nicht nur mit ideologischen, sondern gerade und in erster Linie mit politischen
Mitteln geführt wurde. Die Geschichte dieses Konflikts ist bekannt;
bekannt sind auch die Forderungen der einen und der anderen Seite. Das
marxistische Programm, das auf der Philosophie von Marx und Engels aufbaut,
sieht im Klassenkampf den einzigen Weg zur Beseitigung der klassenbezogenen
Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft und auch der Klassen selbst. Die
Verwirklichung dieses Programms setzt an den Anfang die Kollektivierung
der Produktionsmittel, damit durch die Übertragung dieser Mittel
von Privatpersonen auf das Kollektiv die menschliche Arbeit vor der Ausbeutung
bewahrt bleibe.
Dieses Ziel strebt der nicht nur mit ideologischen, sondern auch mit
politischen Mitteln geführte Kampf an. Die Gruppierungen, die sich
als politische Parteien von der marxistischen Ideologie leiten lassen,
streben gemäß dem Prinzip der »Diktatur des Proletariats«
und durch die Ausübung verschiedenartiger Einflüsse - einschließlich
des revolutionären Druckes - nach dem Machtmonopol in den einzelnen
Ländern, um dort durch die Aufhebung des Privateigentums an den
Produktionsmitteln das kollektivistische System einzuführen. Nach
den wichtigsten Ideologen und Führern dieser großen internationalen
Bewegung ist es das Ziel eines solchen Aktionsprogramms, die soziale Revolution
zu vollziehen und in der ganzen Welt den Sozialismus und letzten Endes
das kommunistische System einzuführen.
Wenn wir diesen außerordentlich wichtigen Kreis von Problemen
berühren, die keine bloße Theorie sind, sondern geradezu ein
Geflecht von sozio-ökonomischen, politischen und internationalen Lebensvollzügen
unserer Epoche, ist es nicht möglich, aber auch nicht notwendig, auf
Einzelheiten einzugehen, da diese aufgrund der reichen Literatur wie
auch der praktischen Erfahrungen bekannt sind. Man muß vielmehr von
ihrem geschichtlichen Kontext auf das zugrundeliegende Problem der menschlichen
Arbeit zurückgehen, dem die Erwägungen des vorliegenden Dokumentes
vor allem gelten. Umgekehrt läßt sich natürlich dieses
zentrale Problem - »zentral« wieder im Hinblick auf den Menschen
gesagt, stellt es doch eine der grundlegenden Dimensionen seines irdischen
Daseins und seiner Berufung dar - nur dann klären, wenn man dem ganzen
Kontext der zeitgenössischen Wirklichkeit Rechnung trägt.
12. Der Vorrang der Arbeit
Angesichts der gegenwärtigen Wirklichkeit, in deren Struktur so
viele vom Menschen verursachte Konflikte zutiefst eingefügt sind und
in der die technischen Mittel - eine Frucht der menschlichen Arbeit - eine
erstrangige Rolle spielen (man denke hier auch an die Möglichkeit
eines weltweiten Zusammenbruchs im Falle eines Atomkrieges mit seinen fast
unvorstellbaren Zerstörungskräften), muß man vor allem
ein Prinzip in Erinnerung rufen, das die Kirche immer gelehrt hat: das
Prinzip des Vorranges der Arbeit gegenüber dem Kapital. Dieses
Prinzip betrifft direkt den Produktionsprozeß, für den die Arbeit
immer eine der hauptsächlichen Wirkursachen ist, während
das Kapital, das ja in der Gesamtheit der Produktionsmittel besteht, bloß
Instrument oder instrumentale Ursache ist. Dieses Prinzip ist eine
offensichtliche Wahrheit, die sich aus der ganzen geschichtlichen Erfahrung
des Menschen ergibt.
Wenn wir im ersten Kapitel der Bibel hören, daß der Mensch
die Erde sich untertan machen soll, dann wissen wir, daß sich diese
Worte auf alle Schätze beziehen, welche die sichtbare Welt zur Verfügung
des Menschen in sich birgt. Dennoch können diese Reichtümer nur
durch die Arbeit dem Menschen nutzbar gemacht werden. Mit der Arbeit
ist von Anfang an auch das Problem des Eigentums verbunden. Tatsächlich
verfügt der Mensch, will er die in der Natur verborgenen Schätze
sich und den anderen nutzbar machen, nur über ein einziges Mittel,
nämlich die Arbeit. Um aber diese Schätze durch seine Arbeit
ausnützen zu können, eignet sich der Mensch kleine Teile der
Naturschätze des Erdinnern, des Meeres, der Erde, des Weltraums an.
Von all dem eignet er sich etwas an und macht daraus seine Werkstatt. Diese
Aneignung geschieht durch Arbeit und für weitere Arbeit.
Das gleiche Prinzip läßt sich auf die nachfolgenden Phasen
dieses Prozesses anwenden, dessen erste Phase stets die Beziehung
des Menschen zu den Schätzen der Natur bleibt. All das Bemühen
des Geistes um die Entdeckung dieser Schätze und ihrer verschiedenen
Verwendungsmöglichkeiten durch den Menschen und für den Menschen
macht uns bewußt, daß alles, was bei der gesamten Wirtschaftsproduktion
vom Menschen stammt - sowohl die Arbeit als auch die Gesamtheit der Produktionsmittel
und die mit ihnen verbundene Technik, das heißt die Fähigkeit,
diese Mittel bei der Arbeit einzusetzen -, die Schätze der sichtbaren
Welt voraussetzt, die der Mensch vorfindet, nicht schafft. Er findet
sie gewissermaßen schon fertig vor, bereit für die erkennende
Entdeckung und für die richtige Verwendung im Produktionsprozeß.
In jeder Phase seiner Arbeit steht der Mensch vor der Tatsache, daß
er zuallererst von seiten der Natur und letzten Endes von seiten des
Schöpfers beschenkt wird. Am Anfang der menschlichen Arbeit steht
das Geheimnis der Schöpfung. Diese bereits als Ausgangspunkt angegebene
Feststellung zieht sich wie ein roter Faden durch das vorliegende Dokument
und wird in dessen letztem Teil noch weiter entfaltet werden.
Die folgenden Gedanken zu diesem Problem sollen uns bestärken in
der Überzeugung vom Vorrang der menschlichen Arbeit gegenüber
dem, was mit der Zeit allmählich als »Kapital« bezeichnet
wurde. Wenn nämlich zum Bedeutungsbereich dieses Begriffes außer
den uns zur Verfügung stehenden Naturschätzen auch das Gesamt
all jener Mittel gehört, durch die der Mensch sie sich zu eigen macht
und seinen Erfordernissen entsprechend umwandelt, wobei er sie so in gewissem
Sinne »humanisiert«, dann muß man bereits hier feststellen,
daß diese Gesamtheit der Mittel das geschichtlich gewachsene Erbe
menschlicher Arbeit ist. Alle Produktionsmittel, von den primitivsten
bis zu den ultramodernen, sind nach und nach vom Menschen erarbeitet worden,
von seiner Erfahrung und seiner Intelligenz. Auf diese Weise entstanden
nicht nur die einfacheren Werkzeuge, die zur Bebauung der Erde dienen,
sondern - dank des entsprechenden Fortschritts der Wissenschaft und Technik
- auch die moderneren und komplizierteren: Maschinen, Fabriken, Laboratorien
und Computer. So ist alles, was zur Arbeit dient, alles, was beim
heutigen Stand der Technik ihr immer vollkommeneres »Werkzeug«
darstellt, eine Frucht der Arbeit.
Dieses gigantische und mächtige Werkzeug - die Gesamtheit der Produktionsmittel,
die in gewissem Sinne mit dem »Kapital« gleichgesetzt werden
- ist Frucht der menschlichen Arbeit und trägt deren Zeichen. Wenn
der Mensch, das Subjekt der Arbeit, beim heutigen Ausmaß technischen
Fortschritts, sich dieser Gesamtheit moderner Instrumente, der Produktionsmittel
also, bedienen will, muß er sich zuerst die Frucht der Arbeit jener
Menschen geistig aneignen, die diese Instrumente erfunden, geplant, konstruiert
und vervollkommnet haben und dies noch weiterhin tun. DieArbeitsfähigkeit,
das heißt die Fähigkeit wirksamer Teilnahme am modernen Produktionsprozeß,
erfordert eine immer bessere Vorbereitung und vor allem eine entsprechende
Ausbildung. Natürlich bleibt bestehen, daß jeder Mensch,
der am Produktionsprozeß teilnimmt - auch dann, wenn er nur eine
solche Arbeit verrichtet, für die weder eine besondere Ausbildung
noch spezielle Voraussetzungen erforderlich sind -, in diesem Prozeß
als echtes Subjekt wirksam ist, während sämtliche Instrumente,
seien sie als solche auch noch so vollkommen, einzig und allein dem menschlichen
Tun untergeordnete Werkzeuge sind.
Diese Wahrheit, die zum festen Bestand der kirchlichen Lehre gehört,
muß im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitsordnung und auch des
gesamten sozio-ökonomischen Systems immer wieder betont werden. Man
muß den Primat des Menschen im Produktionsprozeß, den Primat
desMenschen gegenüber den Dingen unterstreichen und herausstellen.
Alles, was der Begriff »Kapital« - im engeren Sinn - umfaßt,
ist nur eine Summe von Dingen. Der Mensch als Subjekt der Arbeit und unabhängig
von der Arbeit, die er verrichtet, der Mensch und er allein ist Person.
Diese Wahrheit enthält wichtige und entscheidende Folgerungen.
13. Ökonomismus und Materialismus
Vor allem wird im Licht dieser Wahrheit ganz deutlich, daß man
das Kapital nicht von der Arbeit trennen und man keineswegs die Arbeit
und das Kapital in einen Gegensatz zueinander stellen kann, geschweige
denn - wie später erläutert werden wird - die konkreten Menschen,
die jeweils hinter diesen Begriffen stehen. Richtig, das heißt dem
Wesen des Problems entsprechend, richtig, das heißt innerlich wahr
und zugleich moralisch zulässig, kann eine Arbeitsordnung nur dann
sein, wenn sie schon in ihren Grundlagen den Gegensatz zwischen Arbeit
und Kapital überwindet und versucht, sich nach dem oben dargelegten
Prinzip des wesenhaften und effektiven Vorranges der Arbeit aufzubauen,
nach dem Prinzip des Menschen als des Subjektes der Arbeit und seiner wirksamen
Teilnahme am ganzen Produktionsprozeß, unabhängig von der Art
der Leistungen, die der Arbeitende erbringt.
Der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital hat seinen Ursprung nicht
in der Struktur des eigentlichen Produktionsprozesses und auch nicht in
jener des allgemeinen Wirtschaftsprozesses. Dieser Prozeß zeigt vielmehr
eine gegenseitige Durchdringung von Arbeit und dem, was wir gewöhnlich
als Kapital bezeichnen, zeigt deren unauflösbare Verbindung. In jeder
Werkstätte, sei sie verhältnismäßig einfach oder auch
ultramodern, kann sich der Mensch leicht darüber klar werden, daß
er mit seiner Arbeit in ein doppeltes Erbe eintritt, in jenes, das
die allen Menschen gegebenen Naturschätze bilden, und in jenes, das
andere schon vor ihm aus diesen Naturschätzen erarbeitet haben vor
allem durch die Entwicklung der Technik, nämlich durch die Herstellung
immer vollkommenerer Arbeitsgeräte: arbeitend tritt der Mensch zugleich
in die Arbeit anderer ein.21 Vom Verstand und
auch von unserem aus dem Wort Gottes erleuchteten Glauben her nehmen wir
ohne Schwierigkeiten ein solches Bild vom Schauplatz und vom Prozeß
menschlicher Arbeit an. Es ist ein vollständiges, Gott und den
Menschen einbeziehendes Bild. Der Mensch ist darin »Herr«
der Geschöpfe, die in der sichtbaren Welt seiner Verfügung unterstellt
sind. Wenn im Lauf des Arbeitsprozesses eine Abhängigkeit aufscheint,
so ist es die Abhängigkeit vom Geber aller guten Gaben der Schöpfung
und dazu diejenige von anderen Menschen, deren Arbeit und Initiative wir
unsere bereits vervollkommneten und erweiterten Arbeitsmöglichkeiten
verdanken. Von alledem, was im Produktionsprozeß eine Summe von »Sachen«
darstellt, von den Instrumenten und vom Kapital, können wir nur sagen,
daß es die Arbeit des Menschen »bedingt«, nicht
aber, daß es gleichsam ein anonymes »Subjekt« bildet,
von dem der Mensch und seine Arbeit abhängig wären.
Das Zerbrechen dieses vollständigen Bildes, in dem das Prinzip
des Primates der Person über die Sachen voll zur Geltung kommt, hat
sich im menschlichen Denken vollzogen - manchmal nach einer langen,
unterschwelligen Vorbereitung im praktischen Leben -, und zwar dergestalt,
daß die Arbeit vom Kapital getrennt und beide in einen Gegensatz
zueinander gestellt wurden, als ob es sich um zwei anonyme Kräfte
handle, um zwei Produktionsfaktoren, beide von derselben »ökonomistischen«
Betrachtungsweise nebeneinander gesetzt. Ein solcher Problemansatz enthielt
den grundlegenden Irrtum, den man als Irrtum des Ökonomismus bezeichnen
kann, wenn er die menschliche Arbeit ausschließlich nach ihrer wirtschaftlichen
Zielsetzung betrachtet. Man kann und muß diesen fundamentalen Irrtum
des Denkens auch einen Irrtum des Materialismus nennen, insofern
der Ökonomismus direkt oder indirekt die Überzeugung vom Primat
und Vorrang des Materiellen enthält, während er das Geistige
und Personhafte (das Wirken des Menschen, die moralischen Werte und ähnliches)
direkt oder indirekt der materiellen Wirklichkeit unterordnet. Das ist
noch nicht der theoretische Materialismus im Vollsinn des Wortes,
aber sicher schon ein praktischer Materialismus, der nicht so sehr
wegen seiner aus der materialistischen Theorie abgeleiteten Voraussetzungen
für fähig gehalten wird, die Bedürfnisse des Menschen zu
erfüllen, sondern aufgrund einer bestimmten Art zu werten, also aufgrund
einer gewissen auf die unmittelbare und größere Anziehungskraft
des Materiellen gegründeten Rangordnung der Werte. Das irrige Denken
nach den Kategorien des Ökonomismus ging Hand in Hand mit dem Auftauchen
der materialistischen Philosophie und mit ihrer Entwicklung von der mehr
elementaren und allgemeinen Phase (auch Vulgärmaterialismus genannt,
weil er beansprucht, die geistige Wirklichkeit zu einem überflüssigen
Phänomen zu machen) zur Phase des sogenannten dialektischen Materialismus.
Allerdings scheint es, daß - im Rahmen der vorliegenden Erwägungen
- der Ökonomismus für das grundlegende Problem der menschlichen
Arbeit und insbesondere für jene Trennung und Gegenüberstellung
von »Arbeit« und »Kapital« als zwei Produktionsfaktoren,
die man beide nur in der oben genannten ökonomistischen Weise sehen
wollte, von entscheidender Bedeutung war und gerade diesen inhumanen
Problemansatz noch vor dem philosophischen System des Materialismus geprägt
hat. Doch ist offensichtlich auch der Materialismus nicht in der Lage,
auch nicht in seiner dialektischen Form, der Reflexion über die menschliche
Arbeit hinreichende und entscheidende Grundlagen zu bieten, durch die er
dem Vorrang des Menschen vor dem Instrument »Kapital«, dem
Vorrang der Person vor der Sache eine angemessene und unwiderlegbare Begründung
und Stütze geben könnte. Auch im dialektischen Materialismus
ist der Mensch nicht in erster Linie Subjekt der Arbeit und Wirkursache
des Produktionsprozesses, sondern wird in Abhängigkeit vom Materiellen
gesehen und behandelt, als eine Art »Ergebnis« der die betreffende
Zeit prägenden Wirtschafts- und Produktionsverhältnisse.
Selbstverständlich nimmt der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital,
von dem hier die Rede ist - der Gegensatz, der die Arbeit vom Kapital
trennt und diesem wie ein eigenes »Ding« gegenüberstellt,
als wäre sie irgendein beliebiges Element des wirtschaftlichen
Prozesses -, nicht nur in der Philosophie und in den Wirtschaftstheorien
des 18. Jahrhunderts seinen Anfang, sondern viel mehr noch in der gesamten
wirtschaftlich-sozialen Praxis jener Zeit der beginnenden und rasch fortschreitenden
Industrialisierung, bei der man vor allem die Möglichkeit einer starken
Vermehrung der materiellen Reichtümer, also der Mittel, entdeckte,
während man das Ziel, den Menschen, dem diese Mittel dienen müssen,
aus dem Auge verlor. Gerade dieser praktische Irrtum hat vor allem
die menschliche Arbeit, den arbeitenden Menschen getroffen und die
ethisch gerechtfertigte Reaktion verursacht, von der bereits die Rede war.
Der gleiche Irrtum, der nun bereits sein bestimmtes, mit dieser Zeit des
ersten Kapitalismus und des Liberalismus verbundenes historisches Profil
hat, kann sich unter anderen zeitlichen und örtlichen Umständen
wiederholen, wenn man bei der Reflexion von den gleichen theoretischen
und praktischen Voraussetzungen ausgeht. Eine radikale Überwindung
dieses Irrtums erscheint unmöglich, solange es nicht zu angemessenen
Änderungen kommt sowohl auf theoretischem wie auch auf praktischem
Gebiet, Änderungen auf der Linie einer entschiedenen Überzeugung
vom Primat der Person über die Sache, der menschlichen Arbeit über
das Kapital als die Gesamtheit der Produktionsmittel.
14. Arbeit und Eigentum
Der hier kurz geschilderte historische Prozeß, der sicher sein
Anfangsstadium schon überschritten hat, aber immer noch im Gange ist
und sich durch die Beziehungen zwischen den Nationen und Kontinenten sogar
noch ausweitet, erfordert auch unter einem anderen Gesichtspunkt eine Klarstellung.
Wenn man von einer Antinomie zwischen Arbeit und Kapital spricht, so sind
damit selbstverständlich nicht nur abstrakte oder »anonyme Kräfte«
gemeint, die bei der wirtschaftlichen Produktion am Werk sind. Hinter beiden
Begriffen stehen Menschen, lebende, konkrete Menschen; auf der einen Seite
diejenigen, welche die Arbeit verrichten, ohne Eigentümer der Produktionsmittel
zu sein, auf der anderen Seite jene, welche die Rolle des Unternehmers
innehaben und entweder selbst die Eigentümer dieser Mittel sind oder
deren Vertreter. So ist also im Ganzen dieses schwierigen historischen
Prozesses von Anfang an das Problem des Eigentums enthalten. Die
Enzyklika Rerum novarum, deren Thema die soziale Frage ist, legt
auch auf dieses Problem Gewicht, indem sie die Lehre der Kirche über
das Eigentum, über das Recht auf Privateigentum auch hinsichtlich
der Produktionsmittel in Erinnerung bringt und bestätigt. Das gleiche
tat die Enzyklika Mater et magistra.
Dieses Prinzip, wie es damals betont wurde und noch heute von der Kirche
gelehrt wird, unterscheidet sich radikal vom Programm des Kollektivismus,
das vom Marxismus proklamiert und im Laufe der Jahrzehnte seit der
Enzyklika Leos XIII. in verschiedenen Ländern der Welt verwirklicht
worden ist. Es unterscheidet sich zugleich vom Programm des Kapitalismus,
das vom Liberalismus und den von ihm inspirierten politischen Systemen
verwirklicht wird. In diesem zweiten Fall liegt der Unterschied in der
Auffassung selbst vom Recht auf Eigentum. Die christliche Tradition hat
dieses Recht nie als absolut und unantastbar betrachtet. Ganz im Gegenteil,
sie hat es immer im größeren Rahmen des gemeinsamen Rechtes
aller auf die Nutzung der Güter der Schöpfung insgesamt gesehen:
das Recht auf Privateigentum als dem gemeinsamen Recht auf Nutznießung
untergeordnet, als untergeordnet der Bestimmung der Güter für
alle.
Außerdem hat die Lehre der Kirche das Eigentum nie so aufgefaßt,
daß es zur Ursache sozialen Kontrastes in der Arbeit hätte werden
können. Wie bereits erwähnt, erwirbt man Eigentum vor allem durch
Arbeit und, damit es der Arbeit diene. Das gilt besonders für das
Eigentum an Produktionsmitteln. Eine Auffassung, welche diese isoliert
betrachtet, als einen geschlossenen Komplex von Eigentum, der dann als
»Kapital« der »Arbeit« gegenüberstände
oder sie gar ausbeuten sollte, steht im Gegensatz zum Wesen dieser Mittel
und ihres Besitzes. Man darf sie nicht gegen die Arbeit besitzen; man
darf sie auch nicht um des Besitzes willen besitzen, weil das einzige
Motiv, das ihren Besitz rechtfertigt - sei es in der Form des Privateigentums,
sei es in der des öffentlichen oder kollektiven Eigentums -, dies
ist, der Arbeit zu dienen und dadurch die Verwirklichung des ersten
Prinzips der Eigentumsordnung zu ermöglichen: die Bestimmung der Güter
für alle und das gemeinsame Recht auf ihren Gebrauch. Unter diesem
Gesichtspunkt also, im Hinblick auf die menschliche Arbeit und den gemeinsamen
Zugang zu den Gütern, die dem Menschen zugedacht sind, ist unter den
entsprechenden Bedingungen auch die Sozialisierung gewisser Produktionsmittel
nicht auszuschließen. All diese Prinzipien hat die Kirche bei ihrer
Unterweisung im Laufe der Jahrzehnte seit der Veröffentlichung der
Enzyklika Rerum novarum immer betont, wobei sie sich auf Argumente
bezog, die eine viel ältere Tradition formuliert hatte, zum Beispiel
auf die bekannten Argumente der Summa Theologiae des heiligen Thomas
von Aquin.22
Im vorliegenden Dokument, dessen Hauptthema die menschliche Arbeit ist,
soll all der Nachdruck bestätigt werden, mit dem die Unterweisung
der Kirche über das Eigentum den Primat der Arbeit und damit den Subjektcharakter
des Menschen im sozialen Leben und vor allem in der dynamischen
Struktur des gesamten Wirtschaftsprozesses bisher zu sichern suchte
und dies weiterhin versucht. In dieser Hinsicht bleibt der Standpunkt des
»strengen« Kapitalismus, der das ausschließliche Recht
des Privateigentums an den Produktionsmitteln wie ein unantastbares »Dogma«
des Wirtschaftslebens verteidigt, weiterhin unannehmbar. Der Grundsatz
von der Achtung der Arbeit fordert, daß dieses Recht einer konstruktiven
- theoretischen und praktischen - Revision unterzogen wird. Denn wenn es
wahr ist, daß das Kapital als Gesamtheit der Produktionsmittel zugleich
die Frucht der Arbeit von Generationen darstellt, so ist es ebenso wahr,
daß es ununterbrochen neu entsteht durch die Arbeit mit diesen Produktionsmitteln,
die einer großen Werkbank gleichen, wo Tag für Tag die gegenwärtige
Generation der Arbeitenden im Einsatz ist. Es handelt sich hier selbstverständlich
um die verschiedenen Arten von Arbeit, nicht nur um die sogenannte Handarbeit,
sondern auch um die vielgestaltige intellektuelle Arbeit von der Forschung
bis zur Führung.
In diesem Licht gewinnen die zahlreichen, von den Fachleuten der katholischen
Soziallehre und auch vom obersten kirchlichen Lehramt23
vorgebrachten Anregungen besondere Bedeutung. Sie betreffen das
Miteigentum an den Produktionsmitteln, die Mitbestimmung, die Gewinnbeteiligung,
die Arbeitnehmeraktien und ähnliches. Unabhängig von der konkreten
Möglichkeit, diese verschiedenen Anregungen zu verwirklichen, bleibt
es offensichtlich, daß die Anerkennung der richtig verstandenen Stellung
der Arbeit und des arbeitenden Menschen im Produktionsprozeß verschiedene
Anpassungen des Rechtswesens auf dem Gebiet des Eigentums an Produktionsmitteln
erfordert. Das gilt nicht nur im Hinblick auf schon länger bestehende
Verhältnisse, sondern in erster Linie für die Realität und
Problemlage, die sich in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts in
der sogenannten Dritten Welt herausgebildet haben mit den verschiedenen
neuen, unabhängigen Ländern, die - vor allem in Afrika - an der
Stelle ehemaliger Kolonialgebiete entstanden sind.
Wenn also der Standpunkt des »strengen« Kapitalismus einer
ständigen Revision mit dem Ziel einer Reform unter der Rücksicht
der Menschenrechte unterzogen werden muß - wobei die Menschenrechte
im weitesten Sinn und im Zusammenhang mit der Arbeit zu verstehen sind
-, so muß man unter dem gleichen Gesichtspunkt feststellen, daß
diese vielfältigen und so sehr erwünschten Reformen nicht
a priori durch eine Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln
verwirklicht werden können. Denn es ist zu bedenken, daß
es für eine zufriedenstellende Sozialisierung der Produktionsmittel
(des Kapitals) nicht genügt, sie einfach den Händen ihrer privaten
Eigentümer zu entziehen. Sie hören in diesem Fall nur auf, Eigentum
einer bestimmten Gesellschaftsgruppe, der privaten Eigentümer, zu
sein, um dafür Eigentum der organisierten Gesellschaft zu werden und
dabei unter die Verwaltung und direkte Kontrolle einer anderen Personengruppe
zu geraten, die, ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein, durch
ihre Machtposition in der Gesellschaft darüber auf der Ebene der gesamten
nationalen oder der örtlichen Wirtschaft verfügt.
Diese führende und verantwortliche Gruppe kann ihre Aufgaben in
einer vom Standpunkt des Primates der Arbeit befriedigenden Weise erfüllen;
sie kann sie aber auch schlecht erfüllen, indem sie für sich
das Monopol in Anspruch nimmt, die Produktionsmittel zu verwalten
und über sie zu verfügen, und dabei nicht einmal vor
der Verletzung fundamentaler Menschenrechte zurückschreckt. So ist
also der bloße Übergang der Produktionsmittel in Staatseigentum
im kollektivistischen System keineswegs schon gleichbedeutend mit einer
»Sozialisierung« dieses Eigentums. Von Sozialisierung kann
man nur dann sprechen, wenn der Subjektcharakter der Gesellschaft garantiert
ist, das heißt wenn jeder aufgrund der eigenen Arbeit den vollen
Anspruch hat, sich zugleich als Miteigentümer der großen Werkstätte
zu betrachten, in der er gemeinsam mit allen anderen arbeitet. Ein Weg
auf dieses Ziel hin könnte sein, die Arbeit soweit wie möglich
mit dem Eigentum am Kapital zu verbinden und eine große Vielfalt
mittlerer Körperschaften mit wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller
Zielsetzung ins Leben zu rufen: Körperschaften mit echter Autonomie
gegenüber den öffentlichen Behörden, Körperschaften,
die ihre spezifischen Ziele in ehrlicher Zusammenarbeit und mit Rücksicht
auf die Forderungen des Gemeinwohls verfolgen und sich in Form und Wesen
als lebensvolle Gemeinschaften erweisen, so daß sie ihre Mitglieder
als Personen betrachten und behandeln und zu aktiver Teilnahme an ihrem
Leben anregen.24
15. Der personale Gesichtspunkt
So ist also das Prinzip des Primates der Arbeit vor dem Kapital
eine Forderung sozialethischer Natur. Diese Forderung nimmt sowohl in demjenigen
System eine Schlüsselstellung ein, das sich auf dem Grundsatz des
privaten Eigentums an Produktionsmitteln aufbaut, als auch in jenem, in
dem dieses, zuweilen sogar bis an die Wurzel, eingeschränkt worden
ist. Die Arbeit ist in gewisser Hinsicht untrennbar mit dem Kapital verbunden
und duldet in keiner Form jene Antinomie, die sie von den Produktionsmitteln
trennen und ihnen entgegenstellen will und die als Ergebnis rein wirtschaftlichen
Denkens das Leben der Menschen während der letzten Jahrhunderte belastet
hat. Wenn der Mensch arbeitet und sich dabei der Gesamtheit der Produktionsmittel
bedient, so möchte er zugleich, daß die Früchte dieser
Arbeit ihm und den anderen zugute kommen und daß er bei diesem Arbeitsprozeß
Mitverantwortlicher und Mitgestalter in der Werkstätte sein darf,
in der er tätig ist.
Daraus ergeben sich einige spezifische Rechte der Arbeitnehmer, welche
der Verpflichtung zur Arbeit entsprechen. Es wird davon in der Folge die
Rede sein. Schon hier ist jedoch allgemein hervorzuheben, daß der
Arbeitende nicht nur das geschuldete Entgelt für seine
Arbeit erwartet, sondern auch, daß im Produktionsprozeß selbst
die Möglichkeit erwogen werde, daß er bei seiner Arbeit - auch
bei Gemeinschaftseigentum - gleichzeitig das Bewußtsein haben
könne, im eigenen Bereich zu arbeiten. Dieses Bewußtsein
wird in ihm ausgelöscht bei einem System übermäßiger
bürokratischer Zentralisierung, wo sich der Arbeitnehmer eher als
Rädchen in einem von oben bewegten Mechanismus vorkommt und sich -
aus mehr als einem Grund - eher als bloßes Produktionsmittel denn
als echtes Subjekt der Arbeit fühlt, das mit Eigeninitiative begabt
ist. Die Lehre der Kirche hat immer die sichere und tiefe Überzeugung
zum Ausdruck gebracht, daß die menschliche Arbeit nicht nur mit der
Wirtschaft zu tun hat, sondern auch und vor allem personale Werte mitbetrifft.
Die volle Achtung dieser personalen Werte gereicht gerade dem Wirtschaftssystem
selbst und dem Produktionsprozeß zum Vorteil. Nach dem heiligen Thomas
von Aquin25 ist es vor allem dieser Grund, der
für das Privateigentum an den Produktionsmitteln spricht. Wenn wir
auch anerkennen, daß aus bestimmten begründeten Motiven Ausnahmen
vom Grundsatz des Privateigentums gemacht werden können - heutzutage
sind wir sogar Zeugen der Einführung des Systems »sozialisierten«
Eigentums -, so verliert dennoch der personale Gesichtspunkt weder
auf grundsätzlicher noch auf praktischer Ebene seine Bedeutung. Jede
Sozialisierung von Produktionsmitteln, die überlegt und fruchtbar
sein will, muß diesen Gesichtspunkt berücksichtigen. Man muß
alles daransetzen, daß der Mensch auch in einem solchen System das
Bewußtsein behalten kann, im eigenen Bereich zu arbeiten. Sonst ergeben
sich im ganzen Wirtschaftsprozeß unkalkulierbare Schäden, und
zwar nicht nur wirtschaftlicher Art, sondern vor allem Schäden am
Menschen
16. Im großen Zusammenhang der Menschenrechte
Wenn die Arbeit eine Pflicht im mehrfachen Sinne dieses Wortes ist,
eine Verpflichtung, dann ist sie zugleich auch eine Quelle von Rechten
des Arbeitnehmers. Diese Rechte müssen untersucht werden
im großen Zusammenhang der Menschenrechte insgesamt, der Rechte,
die sich aus der Natur des Menschen ergeben und von denen viele durch verschiedene
internationale Stellen proklamiert sind und von den einzelnen Staaten für
ihre Bürger immer mehr garantiert werden. Die Achtung dieses weiten
Gefüges der Menschenrechte stellt die Grundbedingung für den
Frieden in der Welt von heute dar: für den Frieden sowohl im Inneren
der einzelnen Länder und Völker als auch auf internationaler
Ebene. Das Lehramt der Kirche hat dies schon oft betont, besonders seit
der Enzyklika »Pacem in terris«. In den weiteren Rahmen dieser
fundamentalen Rechte der Person lassen sich die Menschenrechte, die
der Arbeit entspringen, ohne Schwierigkeit einfügen.
Dennoch weisen sie innerhalb dieses Rahmens einen spezifischen Charakter
auf, welcher der besonderen, oben dargelegten Natur der menschlichen Arbeit
entspricht, und gerade diesem Charakter gemäß müssen wir
sie nun betrachten. Die Arbeit ist, wie gesagt, eine Pflicht, eine Verpflichtung
des Menschen, und das im mehrfachen Sinne dieses Wortes. Der
Mensch muß arbeiten, einmal weil es ihm der Schöpfer aufgetragen
hat, dann wegen seiner Menschennatur, für deren Erhaltung und Entwicklung
die Arbeit erforderlich ist. Der Mensch schuldet die Arbeit auch seinen
Mitmenschen, insbesondere seiner Familie, aber auch der Gesellschaft, der
er angehört, der Nation, deren Sohn oder Tochter er ist, der ganzen
Menschheitsfamilie, deren Glied er ist: Erbe der Arbeit von Generationen
und zugleich Mitgestalter der Zukunft derer, die im Ablauf der Geschichte
nach ihm kommen werden. All das macht die moralische Verpflichtung zur
Arbeit aus, im weiten Sinne jenes Wortes. Wenn es um die moralischen Rechte
jedes Menschen hinsichtlich der Arbeit geht, welche dieser Verpflichtung
entsprechen, muß man also immer das ganze, weite Bezugssystem vor
Augen haben, in dem sich die Tätigkeit jedes arbeitenden Menschen
abspielt.
So haben wir, wenn wir von der Verpflichtung zur Arbeit und den Rechten
des Arbeitnehmers sprechen, welche dieser Verpflichtung entsprechen, vor
allem die Beziehung zwischen dem direkten oder indirekten Arbeitgeber
und dem Arbeitnehmer im Sinn.
Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Arbeitgeber erscheint
sehr wichtig im Hinblick auf die konkrete Organisation der Arbeit wie auch
auf das mögliche Entstehen gerechter oder ungerechter Beziehungen
im Arbeitsbereich.
Wenn direkter Arbeitgeber jene Person oder Institution ist, mit
der ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen direkt
abschließt, so muß man als indirekten Arbeitgeber die
zahlreichen, verschiedenartigen Faktoren »hinter« dem direkten
Arbeitgeber verstehen, die sowohl auf die Fassung des Arbeitsvertrages
als somit auch auf das Entstehen mehr oder weniger gerechter Beziehungen
im Bereich der menschlichen Arbeit einwirken.
17. »Indirekter« und »direkter« Arbeitgeber
Der Begriff des indirekten Arbeitgebers umfaßt Personen wie auch
Institutionen verschiedener Art; er umfaßt auch kollektive Arbeitsverträge
und Verhaltensprinzipien, die von diesen Personen und Institutionen
festgelegt sind und das ganze sozio-ökonomische System bestimmen
oder sich aus ihm ergeben. Der Begriff des indirekten Arbeitgebers bezieht
sich somit auf viele verschiedene Elemente. Die Verantwortung des indirekten
Arbeitgebers unterscheidet sich von der des direkten, wie schon das Wort
besagt: die Verantwortung ist weniger direkt, bleibt jedoch eine echte
Verantwortung; der indirekte Arbeitgeber bestimmt wesentlich den einen
oder anderen Aspekt des Arbeitsverhältnisses und bedingt so das Verhalten
des direkten Arbeitgebers, wenn dieser den Arbeitsvertrag und das Arbeitsverhältnis
konkret festlegt. Eine solche Feststellung verfolgt nicht das Ziel, den
direkten Arbeitgeber von der ihm eigenen Verantwortung zu entbinden, sondern
möchte nur die Aufmerksamkeit auf das Geflecht von Bedingtheiten lenken,
die sein Verhalten beeinflussen. Wenn es um die Fassung einer ethisch
korrekten Arbeitspolitik geht, muß man all diese Bedingtheiten
vor Augen haben. Und sie ist korrekt, wenn die objektiven Rechte des Arbeitnehmers
vollauf gewahrt sind.
Der Begriff des indirekten Arbeitgebers läßt sich auf jedes
einzelne Land und vor allem auf den Staat anwenden. Gerade dem Staat obliegt
ja eine gerechte Arbeitspolitik. Es ist jedoch bekannt, daß im heutigen
System der Weltwirtschaft zahlreiche Verbindungen zwischen den einzelnen
Staaten bestehen, zum Beispiel im Bereich von Ein- und Ausfuhr,
also des gegenseitigen Tausches von Wirtschaftsgütern, seien dies
Rohstoffe, Halbfabrikate oder Fertigprodukte. Diese Beziehungen schaffen
auch gegenseitige Abhängigkeiten, weshalb es heute schwer wäre,
bei irgendeinem Staat, und sei er auch wirtschaftlich der mächtigste,
von voller Selbstversorgung, von Autarkie, zu sprechen.
Ein solches System gegenseitiger Abhängigkeiten ist an sich etwas
Normales; es kann aber leicht zum Anlaß verschiedener Formen von
Ausbeutung und Ungerechtigkeit werden und folglich die Arbeitspolitik der
einzelnen Staaten und somit letzten Endes den einzelnen Arbeitnehmer, das
eigentliche Subjekt der Arbeit, beeinflussen. So suchen zum Beispiel die
hochindustrialisierten Länder und mehr noch jene Unternehmen,
welche in hohem Maß über die industriellen Produktionsmittel
bestimmen (die sogenannten multinationalen oder übernationalen Unternehmen),
während sie die Preise für ihre Produkte möglichst hoch
festsetzen, gleichzeitig die Preise der Rohstoffe oder der Halbfabrikate
möglichst niedrig zu halten, was zusammen mit anderen Ursachen zu
einem immer größeren Mißverhältnis zwischen den Nationaleinkommen
der betroffenen Länder führt. Dieser Abstand zwischen den meisten
reichen und den ärmeren Ländern verringert sich nicht und gleicht
sich nicht aus, sondern wird immer noch größer, natürlich
den letzteren zum Schaden. Es liegt auf der Hand, daß dies nicht
ohne Auswirkungen auf die lokale Arbeitspolitik und auf die Lage des arbeitenden
Menschen in den wirtschaftlich benachteiligten Ländern bleiben kann.
Der direkte Arbeitgeber, der in einem ähnlichen System von Bedingtheiten
steht, setzt die Arbeitsbedingungen unter dem objektiven Bedarf und Anspruch
der Arbeitnehmer an, vor allem dann, wenn er selbst möglichst hohe
Gewinne aus dem von ihm geführten Unternehmen ziehen will (oder aus
mehreren von ihm geführten Unternehmen im Fall von »sozialisiertem«
Eigentum an den Produktionsmitteln).
Dieses System der Abhängigkeiten, die zum Begriff des indirekten
Arbeitgebers gehören, ist, wie man leicht folgern kann, sehr ausgedehnt
und kompliziert. Um es näher zu bestimmen, muß man gewissermaßen
die Gesamtheit der für das wirtschaftliche Leben im Profil
des betreffenden Landes und Staates entscheidenden Elemente berücksichtigen;
gleichzeitig jedoch muß man noch viel weitere Verbindungen und Abhängigkeiten
im Auge haben. Die Verwirklichung der Rechte des Arbeitnehmers darf aber
nicht dazu verurteilt sein, nur einen Ableger von Wirtschaftssystemen darzustellen,
die mehr oder weniger ausschließlich vom Gesichtspunkt des größtmöglichen
Profits geleitet würden. Ganz im Gegenteil, gerade die Rücksicht
auf die objektiven Rechte des Arbeitenden (jede Art von Arbeit eingeschlossen:
körperliche und geistige, in Industrie und Landwirtschaft) ist es,
die einen angemessenen und grundlegenden Maßstab für
den Aufbau der gesamten Wirtschaft bilden muß, sowohl innerhalb von
Land und Staat als auch im Gesamt der Weltwirtschaftspolitik mit den von
ihr bestimmten internationalen Systemen und Beziehungen.
In dieser Richtung sollten alle dazu berufenen internationalen Organisationen
ihren Einfluß geltend machen, angefangen von der Organisation
der Vereinten Nationen. Das Internationale Arbeitsamt (OIT) und die Unterorganisation
der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO)
und noch andere mehr können wahrscheinlich gerade hierzu neue Beiträge
anbieten. Auf der Ebene der einzelnen Staaten gibt es Ministerien, Behörden
und auch verschiedene gesellschaftliche Einrichtungen zu diesem Zweck.
All das macht unübersehbar, welch große Bedeutung, wie erwähnt,
dem indirekten Arbeitgeber bei der Verwirklichung der vollen Achtung der
Rechte des Arbeitnehmers zukommt; denn die Rechte der menschlichen Person
sind in der gesamten Sozialmoral das entscheidende Element.
18. Das Problem des Arbeitsplatzes
Wenn man die Rechte der Arbeitenden gerade im Hinblick auf diesen »indirekten
Arbeitgeber« bedenkt, also im Hinblick auf das Gefüge der nationalen
und internationalen Stellen, die für die ganze Ausrichtung der Arbeitspolitik
verantwortlich sind, muß man seine Aufmerksamkeit zuerst auf ein
grundlegendes Problem richten, nämlich auf das Problem des
Arbeitsplatzes, mit anderen Worten, auf das Problem einer geeigneten
Beschäftigung für alle Arbeitsfähigen. Das Gegenteil
einer gerechten und geordneten Situation auf diesem Gebiet ist die Arbeitslosigkeit,
der Mangel an Arbeitsplätzen für Arbeitsfähige. Es kann
sich dabei um eine allgemeine oder eine auf einzelne Sektoren beschränkte
Arbeitslosigkeit handeln. Aufgabe der genannten Institutionen, die hier
unter dem Namen des indirekten Arbeitgebers verstanden werden, ist es,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die in jedem Fall ein Übel
ist und, wenn sie große Ausmaße annimmt, zu einem echten sozialen
Notstand werden kann. Ein besonders schmerzliches Problem wird sie, wenn
sie vor allem die Jugendlichen trifft, die nach einer entsprechenden allgemeinbildenden,
technischen und beruflichen Vorbereitung keinen Arbeitsplatz finden können
und ihren ehrlichen Arbeitswillen und ihre Bereitschaft, die ihnen zukommende
Verantwortung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der
Gesellschaft zu übernehmen, schmerzlich frustriert sehen. Die Pflicht
der Hilfeleistung für die Arbeitslosen, das heißt die Verpflichtung,
den beschäftigungslosen Arbeitnehmern und ihren Familien durch die
dazu nötige entsprechende Unterstützung den Lebensunterhalt zu
sichern, entspringt dem Grundprinzip der für diesen Bereich gültigen
sittlichen Ordnung, nämlich dem Prinzip der gemeinsamen Nutznießung
der Güter oder, anders und einfacher ausgedrückt, dem Recht auf
Leben und Unterhalt.
Um der Gefahr der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten und allen einen
Arbeitsplatz zu sichern, müssen die hier als »indirekte Arbeitgeber«
bezeichneten Stellen für eine Gesamtplanung zugunsten jener
differenzierten Werkstatt sorgen, in der sich nicht nur das wirtschaftliche,
sondern auch das kulturelle Leben eines Landes formt; darüber hinaus
müssen sie auf eine korrekte und rationelle Organisation der Arbeit
in dieser Werkstatt achten. Diese Gesamtsorge obliegt letzten Endes dem
Staat, darf jedoch nicht einer einseitigen Zentralisierung durch die öffentliche
Hand gleichkommen . Es geht vielmehr um eine gerechte und überlegte
Koordinierung, in deren Rahmen die freie Initiative der einzelnen
Personen, der unabhängigen Gruppen, der örtlichen Betriebe und
Unternehmen garantiert sein muß, unter Berücksichtigung dessen,
was oben bereits über den subjekthaften Charakter der menschlichen
Arbeit gesagt worden ist.
Die Tatsache der gegenseitigen Abhängigkeit der einzelnen Länder
und Staaten und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf verschiedenen
Gebieten fordern, daß man - unter Berücksichtigung der souveränen
Rechte eines jeden von ihnen auf den Gebieten der Planung und der Organisation
der Arbeit im eigenen Bereich - in diesem wichtigen Sektor gleichzeitig
auf der Ebene der internationalen Zusammenarbeit durch entsprechende
Verträge und Vereinbarungen tätig wird. Auch hier muß das
Grundanliegen solcher Verträge und Vereinbarungen immer mehr die menschliche
Arbeit werden, als Grundrecht aller Menschen verstanden; die Arbeit, welche
allen, die sie verrichten, analoge Rechte verleiht, so daß der Lebensstandard
der Arbeitenden in den einzelnen Ländern immer weniger jene ärgerniserregenden
Unterschiede aufweise, die ungerecht sind und sogar gewaltsame Reaktionen
hervorrufen können. Die internationalen Organisationen haben auf diesem
Gebiet enorme Aufgaben zu erfüllen. Sie müssen sich dabei von
einer genauen Diagnose der vielschichtigen Situationen und ihrer naturgegebenen,
geschichtlichen, politischen und sonstigen Bedingungen leiten lassen; darüber
hinaus müßten sie in der Verwirklichung der gemeinsam festgelegten
Aktionspläne eine größere Leistungsfähigkeit und Effiziens
erlangen.
Auf diesem Wege ließe sich der Plan eines universalen und ausgeglichenen
Fortschritts aller verwirklichen, wie er den Leitfaden der Enzyklika Populorum
progressio Pauls VI. bildet. Dabei ist hervorzuheben, daß das
entscheidende Element und gleichzeitig der beste Prüfstein eines
solchen Fortschritts im Geist der Gerechtigkeit und des Friedens,
wie ihn die Kirche verkündet und unaufhörlich vom Vater aller
Menschen und Völker erbittet, gerade die ständige Aufwertung
der menschlichen Arbeit ist, sei es unter dem Gesichtspunkt ihrer objektiven
Zielsetzung, sei es im Hinblick auf die Würde des Subjekts jeder Arbeit,
das der Mensch ist. Der Fortschritt, um den es sich handelt, muß
sich durch den Menschen und für den Menschen vollziehen und in ihm
Früchte tragen. Prüfstein dieses Fortschritts wird eine immer
echtere Anerkennung der Zielsetzung der Arbeit und eine immer allgemeinere
Achtung der Rechte sein, die sich aus ihr entsprechend der Würde des
Menschen, der das Subjekt der Arbeit ist, ergeben.
Vernünftige Planung und angemessene Organisation der menschlichen
Arbeit im Rahmen der einzelnen Länder und Staaten sollten auch die
Ermittlung des rechten Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten
von Beschäftigung erleichtern: Arbeit in der Landwirtschaft, in der
Industrie und in den vielfältigen Dienstleistungsberufen, Arbeit in
der Verwaltung wie auch in der Wissenschaft und Kunst, je nach den Fähigkeiten
der einzelnen Menschen und für das Gemeinwohl der einzelnen Länder
und der ganzen Menschheit. Der Organisation des menschlichen Lebens nach
den vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten müßte ein angemessenes
Unterrichts- und Erziehungssystem entsprechen; es sollte in erster
Linie die Entwicklung einer reifen Menschlichkeit zum Ziel haben, dann
aber auch die fachliche Befähigung, um nutzbringend einen rechten
Platz in der großen und sozial differenzierten Werkstatt einnehmen
zu können.
Wenn wir auf die gesamte Menschheitsfamilie rund um die Erde schauen,
werden wir unvermeidlich von einer erschütternden Tatsache ungeheuren
Ausmaßes schmerzlich berührt: Während einerseits beträchtliche
Naturschätze ungenützt bleiben, gibt es andrerseits Scharen von
Arbeitslosen und Unterbeschäftigten und ungezählte Massen von
Hungernden, eine Tatsache, die zweifelsfrei bezeugt, daß im Inneren
der einzelnen politischen Gemeinschaften wie auch in den Beziehungen zwischen
ihnen auf kontinentaler und globaler Ebene hinsichtlich der Organisation
der Arbeit und der Beschäftigung irgendetwas nicht funktioniert, und
zwar gerade in den entscheidenden und sozial wichtigsten Punkten.
19. Lohn und besondere Sozialleistungen
Nachdem wir die wichtige Rolle beschrieben haben, welche dem Bemühen
um eine Beschäftigung für alle Arbeitnehmer zukommt, um so die
Achtung der unveräußerlichen Rechte des Menschen hinsichtlich
seiner Arbeit zu gewährleisten, ist es angebracht, diese Rechte näher
zu betrachten, die letzten Endes im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer
und dem direkten Arbeitgeber ins Spiel kommen. Alles, was bisher zum
Thema des indirekten Arbeitgebers gesagt worden ist, dient dem Zweck, eben
dieses Verhältnis genauer zu bestimmen, und zwar durch das Aufzeigen
jener vielfältigen Bedingungen, die es indirekt prägen. Diese
Erwägung hat jedoch keinen ausschließlich beschreibenden Sinn;
sie ist auch nicht ein kurzer Traktat über Wirtschaft oder Politik.
Es geht darum, den deontologischen und moralischen Aspekt eines
Problems deutlich zu machen. Das Schlüsselproblem der Sozialethik
ist aber die Frage des gerechten Lohnes für die geleistete
Arbeit. Es gibt heutzutage keine wichtigere Weise, die Gerechtigkeit im
Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verwirklichen,
als eben die Bezahlung der Arbeit. Unabhängig davon, ob diese Arbeit
im System des Privateigentums an den Produktionsmitteln geleistet wird
oder in einem System, wo dieses Eigentum eine Art »Sozialisierung«
erfahren hat, wird das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber (vor allem
direkter Art) und dem Arbeitnehmer durch den Lohn geregelt, durch das gerechte
Entgelt für die geleistete Arbeit.
Es ist auch hervorzuheben, daß die Gerechtigkeit eines sozio-ökonomischen
Systems und auf jeden Fall sein rechtes Funktionieren letzten Endes nach
der Art und Weise einzuschätzen sind, wie in jenem System die menschliche
Arbeit ihre angemessene Entlohnung findet. Hier sind wir erneut beim Grundprinzip
der ganzen sozialethischen Ordnung angelangt, beim Prinzip der gemeinsamen
Nutznießung der Güter. In jedem System, unabhängig
von dem ihm zugrundeliegenden konkreten Verhältnis zwischen Kapital
und Arbeit, bleibt die Bezahlung, das heißt der Lohn für
die geleistete Arbeit, der konkrete Weg, der den meisten Menschen
den Zugang zu jenen Gütern eröffnet, die zur gemeinsamen Nutznießung
bestimmt sind, seien es die Güter der Natur, seien es die Erzeugnisse
der Produktion. Zu beiden Arten hat der Arbeitende durch die Bezahlung
Zugang, die er als Entlohnung für seine Arbeit erhält. Somit
wird gerade die gerechte Bezahlung jeweils zum Prüfstein für
die Gerechtigkeit des gesamten sozio-ökonomischen Systems und
für sein rechtes Funktionieren. Es ist dies nicht der einzige Maßstab
hierfür, aber ein besonders wichtiger und in gewissem Sinne der entscheidende.
Eine solche Überprüfung betrifft vor allem die Familie. Die
gerechte Entlohnung für die Arbeit eines Erwachsenen, der Verantwortung
für eine Familie trägt, muß dafür ausreichen, eine
Familie zu gründen, angemessen zu unterhalten und für die Zukunft
zu sichern. Eine solche Entlohnung kann entweder durch eine sogenannte
familiengerechte Bezahlung zustandekommen - das heißt durch
einen dem Familienvorstand für seine Arbeit ausbezahlten Gesamtlohn,
der für die Erfordernisse der Familie ausreicht, ohne daß die
Gattin einem außerhäuslichen Erwerb nachgehen muß - oder
durch besondere Sozialleistungen, wie Familienbeihilfen oder Zulagen
für die Mutter, die sich ausschließlich der Familie widmet;
diese Beihilfen müssen im Einklang mit den tatsächlichen Notwendigkeiten
der Familie stehen, also der Zahl der zu versorgenden Personen entsprechen,
solange diese nicht in der Lage sind, die Verantwortung für ihr Leben
auf angemessene Weise in eigene Hände zu nehmen.
Die Erfahrung bestätigt, daß man sich für die soziale
Aufwertung der mütterlichen Aufgaben einsetzen muß, für
die Aufwertung der Mühen, die mit ihnen verbunden sind, und des Bedürfnisses
der Kinder nach Pflege, Zuwendung und Herzlichkeit, damit sie sich zu verantwortungsbewußten,
sittlich und religiös reifen und psychisch ausgeglichenen Persönlichkeiten
entwickeln können. Es wird einer Gesellschaft zur Ehre gereichen,
wenn sie es der Mutter ermöglicht, sich ohne Behinderung ihrer freien
Entscheidung, ohne psychologische oder praktische Diskriminierung und ohne
Benachteiligung gegenüber ihren Kolleginnen der Pflege und Erziehung
ihrer Kinder je nach den verschiedenen Bedürfnissen ihres Alters zu
widmen. Der notgedrungene Verzicht auf die Erfüllung dieser Aufgaben
um eines außerhäuslichen Verdienstes willen ist im Hinblick
auf das Wohl der Gesellschaft und der Familie unrecht, wenn er jenen vorrangigen
Zielen der Mutterschaft widerspricht oder sie erschwert.26
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß, allgemeiner
gesprochen, der ganze Arbeitsprozeß so organisiert und angepaßt
werden muß, daß die Erfordernisse der Person und ihrer Lebensweise,
vor allem ihres häuslichen Lebens, gebührende Beachtung finden,
wobei dem Alter und Geschlecht eines jeden Rechnung zu tragen ist. Es ist
eine Tatsache, daß in vielen Ländern die Frauen in fast allen
Lebensbereichen tätig sind. Sie sollten aber diese Tätigkeiten
ihrem eigenen Wesen gemäß verrichten können, ohne
Diskriminierungen und ohne Ausschluß von Stellungen, für die
sie befähigt sind, aber zugleich auch, ohne wegen ihrer familiären
Wünsche oder wegen ihrer spezifischen Rolle bei der Aufgabe, an der
Seite der Männer zum Wohl der Gesellschaft beizutragen, weniger geachtet
zu werden. Die wahre Aufwertung der Frau erfordert eine Arbeitsordnung,
die so strukturiert ist, daß sie diese Aufwertung nicht mit dem Aufgeben
ihrer Eigenheit bezahlen muß und zum Schaden der Familie, wo ihr
als Mutter eine unersetzliche Rolle zukommt.
Neben dem Lohn kommen hier noch verschiedene Sozialleistungen in
Betracht, deren Zweck es ist, das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers
und seiner Familie zu sichern. Die mit der nötigen Sorge für
die Gesundheit verbundenen Ausgaben, besonders bei Arbeitsunfällen,
machen es notwendig, dem Arbeitnehmer einen leichteren Zugang zu ärztlicher
Hilfe zu verschaffen, und zwar zu einem möglichst geringen Preis oder
auch ganz unentgeltlich. Ein anderer Bereich solcher Leistungen steht im
Zusammenhang mit dem Recht auf Ruhe und Erholung: es handelt sich
hier vor allem um die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit,
die zumindest den Sonntag umfassen sollte, ferner um eine längere
Erholungszeit, den sogenannten Urlaub, einmal im Jahr oder eventuell mehrmals
im Jahr in kürzeren Zeitabschnitten. Schließlich geht es um
das Recht auf Ruhestandsgeld, auf Alterssicherung und auf Versicherung
bei Arbeitsunfällen. Im Rahmen dieser hauptsächlichen Rechte
gibt es ein ganzes System einzelner Rechtsansprüche, deren Beachtung
zusammen mit der Entlohnung der Arbeit für ein korrektes Verhältnis
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheidend ist. Unter diesen Einzelrechten
ist immer auch der Anspruch auf solche Arbeitsräume und Produktionsprozesse
zu beachten, die dem Arbeitnehmer weder gesundheitlich noch geistig-sittlich
schaden.
20. Die Bedeutung der Gewerkschaften
Aus all diesen Rechtsansprüchen zusammen mit der Notwendigkeit,
daß die Arbeitnehmer selbst sich für deren Gewährleistung
einsetzen, ergibt sich noch ein weiteres Recht, nämlich sich zusammenzuschließen,
also Verbände oder Vereinigungen zu bilden, deren Zweck es ist,
die Lebensinteressen der in den verschiedenen Berufen Tätigen zu vertreten.
Solche Vereinigungen werden als Gewerkschaften bezeichnet. Die Lebensinteressen
der Arbeitnehmer sind bis zu einem gewissen Punkt allen gemeinsam; gleichzeitig
jedoch weist jede Art von Arbeit, jeder Beruf bestimmte Eigenheiten auf,
die in diesen Organisationen ihre besondere Berücksichtigung finden
sollten.
Die Gewerkschaften gehen in gewissem Sinne schon auf die mittelalterlichen
Zünfte zurück, insofern diese Organisationen jeweils Angehörige
des gleichen Handwerks umfaßten, also Menschen aufgrund der von
ihnen verrichteten Arbeit zusammenschlossen. Gleichzeitig besteht jedoch
ein wesentlicher Unterschied zwischen solchen Korporationen und den Gewerkschaften:
Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft
und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen
Rechte gegenüber den Unternehmern und den Besitzern der Produktionsmittel
entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existentiellen Interessen
der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden.
Die historische Erfahrung lehrt, daß Organisationen dieser Art ein
unentbehrliches Element des sozialen Lebens darstellen, vor allem
in den modernen Industriegesellschaften. Das bedeutet freilich nicht, daß
nur Industriearbeiter Vereinigungen dieser Art errichten könnten.
Die Angehörigen aller Berufe können sich ihrer zur Sicherung
der jeweiligen Rechte bedienen. Es gibt daher auch Gewerkschaften der Landwirte
und der Arbeitnehmer in leitender Stellung wie auch Vereinigungen der Arbeitgeber.
Alle teilen sich dann, wie gesagt, entsprechend den verschiedenen Berufszweigen
noch weiter in Gruppen und Untergruppen auf.
Die katholische Soziallehre vertritt nicht die Meinung, daß die
Gewerkschaften nur Ausdruck der »Klassen«-Struktur einer Gesellschaft
und Teilnehmer des Klassenkampfes seien, der unvermeidlich das gesellschaftliche
Leben beherrsche. Gewiß, sie nehmen teil am Kampf für die
soziale Gerechtigkeit, für die berechtigten Ansprüche der
Arbeitenden in den verschiedenen Berufen. Dieser »Kampf« muß
jedoch als ein normaler Einsatz für ein gerechtes Gut angesehen
werden: in diesem Fall für das Wohl, das den Bedürfnissen und
Verdiensten der nach Berufen zusammengeschlossenen Arbeitnehmern entspricht.
Es ist dies aber kein Kampf gegen andere. Wenn er bei umstrittenen
Fragen auch den Charakter einer Opposition gegen andere annimmt, so geschieht
das im Hinblick auf das Gut der sozialen Gerechtigkeit und nicht um des
»Kampfes« willen oder um den Gegner auszuschalten. Es ist ein
Kennzeichen der Arbeit, daß sie die Menschen vor allem eint; darin
besteht ihre soziale Kraft: sie bildet Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft
müssen sich letzten Endes alle irgendwie zusammenfinden, sowohl jene,
die arbeiten, wie auch jene, die über die Produktionsmittel verfügen
oder sie besitzen. Im Licht dieser grundlegenden Struktur jeder Arbeit
- im Licht der Tatsache, daß schließlich in jedem sozialen
System »Arbeit« und »Kapital« die unentbehrlichen
Elemente des Produktionsprozesses sind - bleibt der arbeitsbedingte Zusammenschluß
von Menschen zur Verteidigung der ihnen zukommenden Rechte ein positiver
Faktor der sozialen Ordnung und Solidarität, von dem
man nicht absehen kann.
Der legitime Einsatz zur Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern derselben
Berufsgruppe muß allerdings immer den Beschränkungen Rechnung
tragen, welche die allgemeine Wirtschaftslage des Landes auferlegt. Die
gewerkschaftlichen Forderungen dürfen nicht in Gruppen- oder Klassenegoismus
ausarten, wenngleich sie im Interesse des Gemeinwohls der ganzen Gesellschaft
auch auf die Verbesserung all dessen abzielen können und müssen,
was im System des Eigentums an den Produktionsmitteln oder in der Art,
sie einzusetzen und über sie zu verfügen, fehlerhaft ist. Das
gesellschaftliche und wirtschaftlich-soziale Leben ist gewiß wie
ein System »kommunizierender Röhren«, und auch jede soziale
Aktivität zugunsten der Rechte einzelner Gruppen muß sich in
dieses System einfügen.
In diesem Sinn gehört die Aktivität der Gewerkschaften zweifellos
in das Gebiet der »Politik«, wenn sie als kluges
Bemühen um das Gemeinwohl aufgefaßt wird. Andererseits ist
es nicht Aufgabe der Gewerkschaften, »Politik zu machen« im
heute üblichen Sinne dieses Ausdrucks. Die Gewerkschaften haben nicht
die Eigenschaft politischer Parteien, die um die Macht kämpfen, und
sollten auch nicht den Entscheidungen der politischen Parteien unterstellt
sein oder in zu enger Verbindung mit ihnen stehen. Sonst verlieren sie
nämlich leicht den Kontakt mit ihrem eigentlichen Auftrag, der Sicherung
der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer im Rahmen des Gemeinwohls
des ganzen Landes, und werden statt dessen ein Werkzeug für andere
Zwecke.
Wenn vom Schutz der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer je
nach den verschiedenen Berufen die Rede ist, muß man natürlich
immer vor Augen haben, was in jedem Beruf für den subjekthaften Charakter
der Arbeit entscheidend ist, aber gleichzeitig oder sogar in erster Linie,
was die dem Subjekt der Arbeit eigene Würde bedingt. Hier eröffnen
sich der Tätigkeit der Gewerkschaften vielfältige Möglichkeiten,
auch in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit und bei ihrer Förderung
der Selbsterziehung. Große Verdienste haben sich dabei Gewerkschaftsschulen,
die sogenannten Arbeiter und Volkshochschulen sowie die Programme und Kurse
für Fortbildung erworben, die gerade derartige Aktivitäten entwickelt
haben und dies weiterhin tun. Es ist stets zu wünschen, daß
es dem Arbeitnehmer dank des Wirkens seiner Gewerkschaft gelingt, nicht
nur mehr zu »haben«, sondern vor allem mehr zu »sein«,
sein Menschsein also in jeder Richtung voller zu verwirklichen.
Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder
bedienen sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das
heißt der Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich
an die zuständigen Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet.
Sie wird von der katholischen Soziallehre als eine unter den notwendigen
Bedingungen und in den rechten Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf
dieser Grundlage müßte den Arbeitnehmern das Recht auf Streik
garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran negative Folgen
für sie nach sich zieht. Wenn man zugibt, daß der Streik ein
erlaubtes Mittel ist, muß man jedoch gleichzeitig hervorheben, daß
er in gewissem Sinn ein äußerstes Mittel bleibt. Man darf
ihn nicht mißbrauchen, vor allem nicht für politisches Taktieren.
Auch darf man nie außer acht lassen, daß die für das Leben
und Zusammenleben der Bürger notwendigen Dienstleistungen auf jeden
Fall sichergestellt werden müssen, wenn nötig, durch besondere
gesetzliche Maßnahmen. Der Mißbrauch des Streiks kann zu einer
Lähmung des ganzen sozio-ökonomischen Lebens führen, und
das widerspricht den Erfordernissen des Gemeinwohls der Gesellschaft, das
auch mit der richtig verstandenen Natur der Arbeit selbst im Einklang steht.
21. Die Würde der Landarbeit
Alles, was bisher über die Würde der Arbeit, über die
objektive und subjektive Dimension der Arbeit des Menschen gesagt worden
ist, läßt sich direkt auf den Bereich der Landarbeit und auf
die Situation des Menschen anwenden, der in harter Feldarbeit die Erde
bebaut. Es handelt sich hier um einen Bereich, der einen großen Teil
der arbeitenden Bevölkerung unseres Planeten umfaßt, der nicht
auf den einen oder anderen Erdteil beschränkt ist und nicht nur jene
Länder betrifft, die bereits einen gewissen Grad von Entwicklung und
Fortschritt erreicht haben. Die Landwirtschaft, die der Gesellschaft die
für den täglichen Lebensunterhalt erforderlichen Güter bietet,
ist von grundlegender Bedeutung. Die Lebensbedingungen im ländlichen
Bereich und in der landwirtschaftlichen Arbeit sind nicht überall
die gleichen, wie auch die soziale Stellung der Landbevölkerung in
den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. All das hängt nicht
nur vom Grad der Entwicklung der Agrartechnik ab, sondern ebenso und vielleicht
noch mehr von der Anerkennung der berechtigten Ansprüche der Bauern
und Landarbeiter und schließlich vom Bewußtseinsstand bei der
gesamten sozialethischen Betrachtung der Arbeit.
Die Landarbeit unterliegt starken Belastungen, wie die ständige
körperliche Anstrengung, oft bis hin zur Erschöpfung, die geringe
Achtung, die ihr in der Gesellschaft entgegengebracht wird und die in den
Betroffenen den Eindruck hervorruft, an den Rand des sozialen Lebens gedrängt
zu sein und die hierdurch immer mehr provozierte Landflucht zu den Städten,
die leider in noch entwürdigendere Lebensbedingungen führt. Dazu
kommen das Fehlen einer entsprechenden Berufsausbildung und der erforderlichen
Arbeitsgeräte, ein gewisser untergründiger Individualismus und
auch objektiv ungerechte Situationen.
In manchen Entwicklungsländern sind Millionen von Menschen gezwungen,
die Felder anderer zu bebauen, und werden dabei von den Großgrundbesitzern
ausgenützt, ohne jede Hoffnung, einmal auch nur ein kleines Stück
Erde ihr eigen nennen zu können. Es fehlt an Formen eines gesetzlichen
Schutzes für die Person des Landarbeiters und für seine Familie
im Fall von Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Lange Tagewerke harter
Arbeit werden armselig bezahlt. Nutzbare Bodenflächen werden von den
Besitzern brach liegengelassen. Rechtstitel für den Besitz eines kleinen
Grundstückes, das der Landarbeiter seit Jahren für sich bebaute,
werden übergangen oder sind schutzlos mächtigeren Personen oder
Gruppen und ihrem »Hunger nach Boden« ausgesetzt. Aber auch
in den wirtschaftlich entwickelten Ländern, wo wissenschaftliche Forschung,
technologische Errungenschaften und politische Maßnahmen die Landwirtschaft
auf ein sehr hohes Niveau gebracht haben, kann das Recht auf Arbeit verletzt
werden, wenn man dem Landarbeiter die Möglichkeit verwehrt, an Entscheidungen
bezüglich seiner Arbeitsleistung teilzunehmen, oder wenn ihm das Recht
auf freie Vereinigung für einen berechtigten sozialen, kulturellen
und wirtschaftlichen Fortschritt verweigert wird.
Für zahlreiche solche Situationen sind also radikale Änderungen
dringend notwendig, um der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen wieder
den wahren Wert zu geben, der ihnen als Grundlage einer gesunden Volkswirtschaft
in der gesamten Entwicklung der Gesellschaft zukommt. Es gilt also,
die Würde der Arbeit zu proklamieren und zu fördern - jeder Arbeit
und besonders der Landarbeit, durch die sich der Mensch die von Gott als
Geschenk empfangene Erde auf so anschauliche Weise »untertan macht«
und seine »Herrschaft« über die sichtbare Welt ausübt.
22. Der behinderte Mensch und die Arbeit
Erst kürzlich haben die nationalen Gemeinschaften und die internationalen
Organisationen ihre Aufmerksamkeit einem anderen mit der Arbeit in Verbindung
stehenden und sehr einschneidenden Problem zugewandt: dem der Behinderten.
Auch sie sind personales Subjekt mit vollem Menschsein, mit entsprechenden
vorgegebenen, heiligen und unverletzlichen Rechten, die gerade angesichts
der dem Körper und seinen Fähigkeiten auferlegten Behinderungen
und Leiden die Würde und Größe des Menschen besonders sichtbar
machen. Da der Behinderte ein personales Subjekt mit all seinen Rechten
ist, muß ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Dimensionen
und auf allen Ebenen, die seinen Fähigkeiten zugänglich sind,
ermöglicht werden. Der Behinderte ist einer von uns und teilt voll
und ganz unsere Menschennatur. Es wäre des Menschen von Grund auf
unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn
man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige
zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung
verfiele, nämlich in die Aufteilung von Starken und Gesunden auf
der einen und den Schwachen und Kranken auf der anderen Seite. Die Arbeit
im objektiven Sinne muß auch hier der Würde des Menschen untergeordnet
werden, dem Subjekt der Arbeit und nicht dem wirtschaftlichen Vorteil.
Es obliegt daher den verschiedenen mit Arbeitsfragen befaßten
Stellen - dem direkten wie dem indirekten Arbeitgeber -, mit geeigneten
und wirksamen Maßnahmen das Recht des Behinderten auf berufliche
Ausbildung und auf Arbeit zu fördern, damit er in eine fruchtbare
Tätigkeit eingegliedert werden kann, für die er befähigt
ist. Hier stehen wir vor vielen praktischen, rechtlichen und auch wirtschaftlichen
Problemen; es ist jedoch Aufgabe der Gemeinschaft, also der öffentlichen
Stellen, der Vereinigungen und Gruppen der mittleren Ebene, der Unternehmen
und der Behinderten selbst, gemeinsam ihre Ideen und Kräfte in den
Dienst dieses unverrückbaren Zieles zu stellen: den Behinderten
eine ihren Möglichkeiten entsprechende Arbeit anzubieten ; denn
das erfordert ihre Würde als Menschen und Subjekte der Arbeit. Jede
Gemeinschaft wird in der Lage sein, sich Strukturen zu geben, in denen
Arbeitsplätze für Behinderte ausfindig gemacht oder geschaffen
werden können, sei es in den normalen öffentlichen oder privaten
Unternehmen, indem gewöhnliche oder besonders geeignete Arbeitsplätze
angeboten werden, sei es in sogenannten »beschützten«
Unternehmen oder Werkstätten.
Wie bei allen anderen Arbeitnehmern muß auch bei den Behinderten
den körperlichen und psychischen Arbeitsbedingungen, der gerechten
Entlohnung, den Aufstiegsmöglichkeiten und der Beseitigung verschiedener
Hemmnisse große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ohne die Augen davor
zu verschließen, daß es sich hierbei um eine vielschichtige
und schwierige Aufgabe handelt, kann man doch wünschen, daß
eine richtige Auffassung von der Arbeit in ihrer subjektiven Bedeutung
zu einer solchen Situation führe, in der es dem Behinderten möglich
wird, sich nicht am Rande der Arbeitswelt und in Abhängigkeit von
der Gesellschaft zu fühlen, sondern als vollwertiges Subjekt der Arbeit,
nützlich für das Ganze, um seiner Menschenwürde willen geachtet
und berufen, zum Fortschritt und Wohl seiner Familie und der Volksgemeinschaft
nach seinen Fähigkeiten beizutragen.
23. Die Arbeit und das Problem der Emigration
Schließlich sind zumindest einige wenige Worte zum Thema der sogenannten
Arbeitsemigration zu sagen. Sie ist eine schon von früher her
bekannte Erscheinung, die sich jedoch ständig aufs neue abspielt und
auch heute wieder beträchtliche Ausmaße annimmt durch die Komplikationen
des modernen Lebens. Der Mensch hat das Recht, seine Heimat aus verschiedenen
Gründen zu verlassen - wie auch dorthin zurückzukehren - und
in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen zu suchen. Dies bringt
zweifellos Schwierigkeiten verschiedener Art mit sich; vor allem stellt
es im allgemeinen einen Verlust für das Land dar, aus dem man auswandert.
Es verliert einen Menschen, ein Mitglied der großen Gemeinschaft,
die durch Geschichte, Tradition und Kultur zusammengehalten wird; dieses
Mitglied beginnt ein Leben inmitten einer anderen Gesellschaft, welche
durch eine andere Kultur und meist auch durch eine andere Sprache geeint
ist. Es geht somit ein arbeitender Mensch verloren, der mit den
Leistungen seines Verstandes oder seiner Hände zur Steigerung des
Gemeinwohls im eigenen Lande hätte beitragen können; nun kommen
dieser Beitrag und diese Leistung einem anderen Land zugute, das in einem
gewissen Sinne geringeres Recht darauf hat als das Heimatland.
Gleichwohl ist die Emigration, wenn auch in mancher Hinsicht ein Übel,
so doch unter bestimmten Umständen ein, wie man sagt, notwendiges
Übel. Man muß darum alles daransetzen - und sicher geschieht
bereits vieles zu diesem Zweck -, daß dieses objektive Übel
nicht größere Schäden in moralischer Hinsicht mit
sich bringt, ja daß es sogar so weit wie möglich zu einem Vorteil
für das persönliche, familiäre und soziale Leben der Emigranten
werde, und dies im Hinblick auf das Gastland wie auch auf das Herkunftsland.
In diesem Bereich hängt sehr viel von einer gerechten Gesetzgebung
ab, besonders wenn es um die Rechte des arbeitenden Menschen geht. Ein
solches Problem gehört darum selbstverständlich in den Rahmen
der vorliegenden Erwägungen, gerade wenn man es vom angegebenen Standpunkt
aus betrachtet.
Das Wichtigste ist, daß der Mensch, der als ständiger Emigrant
oder auch als Saisonarbeiter außerhalb seines Heimatlandes arbeitet,
im Bereich der Arbeitnehmerrechte gegenüber den anderen Arbeitern
aus dem Gastland selbst nicht benachteiligt wird. Die Arbeitsemigration
darf in keiner Weise eine Gelegenheit zu finanzieller oder sozialer Ausbeutung
werden. Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses müssen für
den eingewanderten Arbeitnehmer die gleichen Kriterien gelten wie für
jeden anderen Arbeitnehmer des betreffenden Landes. Der Wert der Arbeit
muß mit dem gleichen Maßstab gemessen werden und nicht nach
der verschiedenen Nationalität, Religion oder Rasse. Erst recht
darf die Notlage, in der ein Emigrant sich befindet, nicht ausgenützt
werden. Alle diese Umstände müssen - natürlich unter
Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten - vor dem fundamentalen
Wert der Arbeit zurückstehen, der mit der Würde der menschlichen
Person verbunden ist. Das grundlegende Prinzip sei hier nochmals wiederholt:
Die Rangordnung der Werte und der tiefere Sinn der Arbeit fordern, daß
das Kapital der Arbeit diene und nicht die Arbeit dem Kapital.
24. Eine besondere Aufgabe der Kirche
Der letzte Teil der vorliegenden Erwägungen zum Thema der menschlichen
Arbeit aus Anlaß des 90. Jahrestages der Enzyklika Rerum novarum
sei der Spiritualität der Arbeit im christlichen Sinne dieses
Ausdrucks gewidmet. Da die Arbeit in ihrer subjektiven Dimension immer
ein personales Tun ist - actus personae -, ist folglich an ihr der
ganze Mensch beteiligt, Körper und Geist, unabhängig
davon, ob es sich um körperliche oder um geistige Arbeit handelt.
Dem ganzen Menschen gilt auch die Frohbotschaft des Evangeliums, in der
wir viele Aussagen finden, die ein besonderes Licht auf die menschliche
Arbeit werfen. Solche Aussagen erfordern aber eine entsprechende Aneignung;
sie verlangen ein inneres Bemühen des menschlichen Geistes unter der
Leitung von Glaube, Hoffnung und Liebe, wenn sie der Arbeit des konkreten
Menschen jene Bedeutung geben sollen, die sie in den Augen Gottes hat
und durch die sie zum Heilsgeschehen gehört, unbeschadet ihrer weltlichen
Struktur und Verpflechtung, die ihre besondere Bedeutung behalten.
Wenn es die Kirche als ihre Pflicht erachtet, sich zur Arbeit unter
dem Gesichtspunkt ihres menschlichen Wertes und der moralischen Ordnung,
zu der sie gehört, zu äußern, und auch darin eine wichtige
Aufgabe im Rahmen ihres Dienstes an der gesamten Frohbotschaft sieht, so
erblickt sie gleichzeitig eine besondere Verpflichtung in der Herausbildung
einer Spiritualität der Arbeit, deren Sinn es ist, allen Menschen
zu helfen, durch die Arbeit Gott, dem Schöpfer und Erlöser, näherzukommen,
an seinem Heilsplan für Mensch und Welt mitzuwirken und in ihrem Leben
die Freundschaft mit Christus zu vertiefen und durch den Glauben lebendig
teilzunehmen an seiner dreifachen Mission als Priester, Prophet und König,
wie es das II. Vatikanische Konzil in herrlichen Wendungen beschreibt.
25. Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers
»Eins steht für die Glaubenden fest«, so das II. Vatikanische
Konzil, »das persönliche und gemeinsame menschliche Schaffen,
dieses gewaltige Bemühen der Menschen im Ablauf der Jahrhunderte,
ihre Lebensbedingungen auf einen stets besseren Stand zu bringen, entspricht
an und für sich der Absicht Gottes. Der nach Gottes Bild geschaffene
Mensch hat ja den Auftrag erhalten, sich die Erde mit allem, was zu ihr
gehört, zu unterwerfen und die Welt in Heiligkeit und Gerechtigkeit
zu regieren. Er soll ferner durch die Anerkennung Gottes als des Schöpfers
aller Dinge sich selbst und die gesamte Wirklichkeit in Beziehung zu Gott
bringen, so daß, nachdem alle Dinge dem Menschen unterworfen sind,
Gottes Name wunderbar sei auf der ganzen Erde«.27
Im Wort der göttlichen Offenbarung ist diese fundamentale Wahrheit
zutiefst eingeprägt, daß der Mensch, als Abbild Gottes
geschaffen, durch seine Arbeit am Werk des Schöpfers teilnimmt
und es im Rahmen seiner menschlichen Möglichkeiten in gewissem
Sinne weiterentwickelt und vollendet, indem er unaufhörlich voranschreitet
in der Entdeckung der Schätze und Werte, welche die gesamte Schöpfung
in sich birgt. Dieser Wahrheit begegnen wir schon am Anfang der Heiligen
Schrift, im Buch Genesis, wo das Schöpfungswerk selbst in Form einer
»Arbeit« dargestellt wird, die Gott im Verlauf von »sechs
Tagen«28 verrichtet, um am siebten Tag
zu »ruhen«.29 Und noch im letzten
Buch der Heiligen Schrift klingt die gleiche Ehrfurcht vor dem Werk an,
das Gott durch seine schöpferische »Arbeit« vollbracht
hat, wenn es dort heißt: »Groß und wunderbar sind deine
Taten, Herr, Gott und Herrscher über die ganze Schöpfung«30
- die gleiche Ehrfurcht, die im Buch Genesis zum Ausdruck kommt, wenn es
die Beschreibung der einzelnen Schöpfungstage mit der Feststellung
beschließt: »Gott sah, daß es gut war«.31
Diese Beschreibung des Schöpfungswerkes, die wir bereits im ersten
Kapitel des Buches Genesis finden, ist zugleich in einem gewissen Sinne
das erste »Evangelium der Arbeit«; zeigt sie doch auf,
worin deren Würde besteht: sie lehrt, daß der Mensch durch seine
Arbeit Gott, seinen Schöpfer, nachahmen soll, da er - und nur er allein
- mit dem Privileg der Ebenbildlichkeit ausgestattet ist. Der Mensch soll
Gott nachahmen sowohl in der Arbeit als auch in der Ruhe, da Gott selbst
ihm sein eigenes schöpferisches Tun in der Form der Arbeit und
der Ruhe vor Augen führen wollte. Dieses Wirken Gottes in der
Welt setzt sich unaufhörlich fort, wie es die Worte Christi bezeugen:
»Mein Vater ist noch immer am Werk...«.32
Er wirkt mit schöpferischer Kraft, indem er die Welt im Sein erhält,
die er aus dem Nichts ins Sein gerufen hat; er wirkt mit heilbringender
Kraft in den Herzen der Menschen, die er seit Anbeginn zur »Ruhe«33
bestimmt hat, bei ihm selbst, »im Haus des Vaters«.34
Daher erfordert die menschliche Arbeit auch die Ruhe - an jedem »siebten
Tag«.35 Vor allem aber darf sie nicht
bloß im äußerlichen Einsatz der menschlichen Kräfte
bestehen; sie muß im Inneren des Menschen einen Freiraum lassen,
wo der Mensch immer mehr das wird, was er dem Willen Gottes entsprechend
sein soll, und sich so auf jene »Ruhe« vorbereitet,die
der Herr seinen Dienern und Freunden bereithält.36
Das Bewußtsein von der menschlichen Arbeit als einer Teilnahme
am Wirken Gottes muß - wie das Konzil lehrt - auch »das gewöhnliche,
alltägliche Tun (durchdringen); denn Männer und Frauen, die beim
Erwerb des Lebensunterhalts für sich und ihre Familie ihre Tätigkeiten
so ausüben, daß sie ein sinnvoller Dienst für die Gesellschaft
sind, dürfen mit Recht überzeugt sein, daß sie durch ihre
Arbeit das Werk des Schöpfers weiterentwickeln, daß sie dem
Wohl ihrer Brüder dienen und durch ihr persönliches Bemühen
zur geschichtlichen Erfüllung des göttlichen Plans beitragen«.37
Es ist darum erforderlich, daß diese christliche Spiritualität
der Arbeit zum gemeinsamen Besitz aller wird. Vor allem heute muß
aber die Spiritualität der Arbeit von jener Reife geprägt sein,
welche die Spannungen und die Unruhe der Geister und Herzen verlangen:
»Den Christen liegt es deshalb fern zu glauben, daß die von
des Menschen Geist und Kraft geschaffenen Werke einen Gegensatz zu Gottes
Macht bilden oder daß dieses mit Vernunft begabte Geschöpf sozusagen
als Rivale dem Schöpfer gegenübertrete. Im Gegenteil, sie sind
überzeugt, daß die Siege der Menschheit ein Zeichen der Größe
Gottes und die Frucht seines unergründlichen Ratschlusses sind. Je
mehr aber die Macht des Menschen wächst, desto mehr weitet sich die
Verantwortung der einzelnen wie der Gemeinschaften aus. Daraus wird klar,
daß die Menschen durch die christliche Botschaft nicht vom Aufbau
der Welt abgehalten noch zur Vernachlässigung des Wohls ihrer Mitmenschen
veranlaßt, sondern vielmehr strenger zur Bewältigung dieser
Aufgaben verpflichtet werden«.38
Das Bewußtsein des Menschen, durch die Arbeit am Schöpfungswerk
teilzunehmen, bildet für ihn den tiefsten Beweggrund, sie in
den verschiedenen Bereichen auf sich zu nehmen: »Die Gläubigen
müssen also«, so lesen wir in der Konstitution Lumen gentium,
»die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert und
ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie müssen auch durch
das weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen.
So soll die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in Gerechtigkeit,
Liebe und Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen... Sie sollen also durch
ihre Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich
von der Gnade Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag
leisten, daß die geschaffenen Güter gemäß der Ordnung
des Schöpfers und im Lichte seines Wortes durch menschliche Arbeit,
Technik, Zivilisation und Kultur... entwickelt... werden«.39
26. Christus, ein Mann der Arbeit
Die Wahrheit, daß der Mensch durch die Arbeit am Wirken Gottes,
seines Schöpfers, teilnimmt, hat besonders eindringlich Jesus Christus
ins Licht gerückt - Jesus, über den viele seiner ersten Zuhörer
in Nazaret staunten und sagten: »Woher hat er das alles? Was ist
das für eine Weisheit, die ihm gegeben ist?... Ist das nicht der Zimmermann?«.40
Das ihm anvertraute »Evangelium«, das Wort der ewigen Weisheit,
hat Jesus nicht nur verkündet, sondern vor allem durch sein Werk vollbracht.
Daher war dieses Evangelium auch ein »Evangelium der Arbeit«,
weil der, der es verkündete, selbst ein Mann der Arbeit war,
der handwerklichen Arbeit, wie Josef von Nazaret.41
Wenn wir auch in seinen Worten keine besondere Ermahnung zur Arbeit finden,
sondern einmal sogar ein Verbot übertriebener Sorge um Arbeit und
Unterhalt,42 so ist doch die Sprache des Lebens
Christi selbst eindeutig: Er gehört zur »Welt der Arbeit«,
anerkennt und achtet die menschliche Arbeit. Man kann sogar sagen: Er schaut
mit Liebe auf die Arbeit und ihre verschiedenen Formen, deren jede
ihm ein besonderer Zug in der Ähnlichkeit des Menschen mit Gott, dem
Schöpfer und Vater, ist. Hat er nicht gesagt: »... mein Vater
ist ein Winzer«,43 hat er nicht auf verschiedene
Weise jene grundlegende Wahrheit über die Arbeit in seine Lehre
übernommen, die schon in der ganzen Tradition des Alten Testamentes,
vom Buch Genesis an, zum Ausdruck kommt?
In den Büchern des Alten Testaments fehlt es nicht an zahlreichen
Hinweisen auf die menschliche Arbeit, auf die verschiedenen Berufe des
Menschen: so auf den Arzt,44 den Apotheker,45
den Kunsthandwerker,46 den Schmied47
- man könnte diese Worte auf die Tätigkeit des Metallarbeiters
von heute beziehen -, auf den Töpfer,48
den Landwirt,49 den Gelehrten,50
den Seefahrer,51 den Bauarbeiter,52
den Musiker,53 den Hirten,54
den Fischer.55 Bekannt sind die schönen
Worte über die Arbeit der Frauen.56 Jesus
Christus bezieht sich in seinen Gleichnissen über das Reich
Gottes ständig auf die menschliche Arbeit: auf die des Hirten,57
des Landwirts,58 des Arztes,59
des Sämanns,60 des Hausherrn,61
des Dieners,62 des Verwalters,63
des Fischers,64 des Händlers,65
des Landarbeiters.66 Er spricht auch von den
verschiedenen Arbeiten der Frauen.67 Er vergleicht
das Apostolat mit der körperlichen Arbeit der Ernte68
oder des Fischfangs.69 Auch auf die Arbeit der
Gelehrten bezieht er sich.70
Diese Lehre Christi über die Arbeit, deren Grundlage das Beispiel
seines eigenen Lebens während der Jahre in Nazaret ist, findet in
der Lehre des Apostels Paulus ein besonders lebendiges Echo. Paulus
rühmte sich seiner Berufsarbeit - wahrscheinlich war er Zeltmacher71
-, und dank dieser Tätigkeit konnte er sich auch als Apostel sein
Brot selbst verdienen.72 »Wir haben uns
gemüht und geplagt, Tag und Nacht haben wir gearbeitet, um keinem
von euch zur Last zu fallen«.73 Dies ist
die Quelle seiner Anweisungen zum Thema der Arbeit; sie haben ermahnenden
und fordernden Charakter: »Wir ermahnen sie und gebieten ihnen
im Namen Jesu Christi, des Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und
ihr selbstverdientes Brot zu essen«, schreibt er an die Thessalonicher.74
Im Zusammenhang mit der Feststellung, daß einige von ihnen »ein
unordentliches Leben führen..., nur nicht arbeiten«,75
sagt der Apostel auch ohne Bedenken: »Wer nicht arbeiten will, soll
auch nicht essen«.76 An einer anderen
Stelle macht er Mut: »Tut eure Arbeit gern, als wäre
sie für den Herrn und nicht für Menschen; ihr wißt, daß
ihr vom Herrn euer Erbe als Lohn empfangen werdet«.77
Wie man sieht, nehmen die Weisungen des Völkerapostels für
die Moral und Spiritualität der menschlichen Arbeit eine Schlüsselstellung
ein. Sie sind eine wichtige Ergänzung dieses großen, wenn auch
diskreten Evangeliums der Arbeit, das wir in Christi Leben und Gleichnissen
finden, in dem, »was Jesus getan und gelehrt hat«.78
Erleuchtet von dieser Urquelle, hat die Kirche immer verkündet,
was seinen modernen Ausdruck in der Weisung des II. Vatikanischen
Konzils gefunden hat: »So wie das menschliche Schaffen aus dem Menschen
hervorgeht, so ist es auch auf den Menschen hingeordnet. Wenn nämlich
der Mensch wirkt, formt er nicht nur die Dinge und die Gesellschaft um,
sondern vollendet auch sich selbst. Er lernt vieles, entwickelt seine Fähigkeiten,
überschreitet sich selbst und wächst über sich hinaus. Solches
Wachstum ist, richtig verstanden, mehr wert als äußerer Reichtum,
der angesammelt werden kann... Richtschnur für das menschliche Schaffen
ist daher, daß es gemäß dem Plan und Willen Gottes mit
dem echten Wohl der Menschheit übereinstimme und dem Menschen als
Einzelwesen und als Glied der Gesellschaft die Entfaltung und Erfüllung
seiner vollen Berufung gestatte«.79
Im Licht einer solchen Auffassung von den Werten menschlicher Arbeit,
einer solchen Spiritualität der Arbeit, erklärt sich vollauf
das, was wir an der gleichen Stelle der Pastoralkonstitution des Konzils
zum Thema der rechten Bedeutung des Fortschritts lesen: »Der
Mensch ist mehr wert durch das, was er ist, als durch das, was er hat.
Ebenso hat alles, was die Menschen zur Erreichung einer größeren
Gerechtigkeit, einer umfassenderen Brüderlichkeit und einer humaneren
Ordnung der sozialen Beziehungen tun, größeren Wert als technische
Fortschritte. Diese Fortschritte können zwar gleichsam das Material
für den menschlichen Aufstieg bieten, doch den Aufstieg selbst werden
sie durch sich allein keineswegs zustandebringen«.80
Diese Lehraussage zum Problem des Fortschritts und der Entwicklung -
ein im modernen Denken so beherrschendes Thema - kann nur als Frucht einer
erprobten Spiritualität der menschlichen Arbeit verstanden werden,
und nur auf der Grundlage einer solchen Spiritualität kann
sie verwirklicht und in konkrete Praxis umgesetzt werden. Das also ist
die Lehre und das Programm, die aus dem »Evangelium der Arbeit«
erwachsen.
27. Die menschliche Arbeit im Licht von Christi Kreuz und Auferstehung
Noch ein Aspekt der menschlichen Arbeit, eine ihrer wesentlichen Dimensionen,
wird von der Spiritualität aus dem Evangelium tief durchdrungen. Jede
Arbeit - ob körperlich oder geistig - ist unvermeidlich mit
Mühen verbunden. Das Buch Genesis bringt dies in wirklich eindringlicher
Weise zum Ausdruck, indem es der ursprünglichen Segnung der
Arbeit, die im Schöpfungsgeheimnis enthalten und mit der Erhöhung
des Menschen zum Abbild Gottes verbunden ist, den Fluch entgegenstellt,
den die Sünde mit sich gebracht hat: »So ist verflucht
der Ackerboden deinetwegen. Unter Mühsal wirst du von ihm essen alle
Tage deines Lebens«.81 Diese mit der Arbeit
verbundene Mühsal kennzeichnet den Weg des menschlichen Lebens auf
Erden und stellt eine Ankündigung des Todes dar: »Mit
Schweiß im Gesicht wirst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst
zum Ackerboden. Von ihm bist du ja genommen«.82
Fast wie ein Echo auf diese Worte klingen jene aus den Weisheitsbüchern:
»Dann dachte ich nach über alle meine Werke, die meine Hände
vollbracht, und über die Mühe, mit der ich mich plagte, um sie
zu vollbringen«.83 Es gibt wohl keinen
Menschen auf Erden, der nicht in diesen Worten sich selbst erkennen könnte.
Das Evangelium spricht gewissermaßen sein letztes Wort auch zu
dieser Frage im Paschageheimnis Jesu Christi aus. Dort muß man die
Antwort auf diese für die Spiritualität der menschlichen Arbeit
so gewichtigen Probleme suchen. Das Paschageheimnis umschließt das
Kreuz Christi, seinen Gehorsam bis zum Tod, den der Apostel jenem
Ungehorsam entgegenstellt, der seit Anbeginn über der Geschichte des
Menschen auf Erden lastete.84 Dieses Geheimnis
umfaßt auch die Erhöhung Christi, der durch den Kreuzestod
hindurch mit der Kraft des Heiligen Geistes in der Auferstehung zu
seinen Jüngern zurückkehrt.
Schweiß und Mühsal, welche die Arbeit in der gegenwärtigen
Heilssituation der Menschheit notwendigerweise mit sich bringt, bieten
dem Christen und jedem Menschen, der zur Nachfolge Christi berufen ist,
die Möglichkeit zur liebenden Teilnahme an jenem Werk, für das
Christus gekommen ist.85 Dieses Heilswerk wurde
durch Leid und Kreuzestod vollzogen. Indem der Mensch die Mühsal der
Arbeit in Einheit mit dem für uns gekreuzigten Herrn erträgt,
wirkt er mit dem Gottessohn an der Erlösung der Menschheit auf seine
Weise mit. Er erweist sich als wahrer Jünger Christi, wenn auch er
Tag für Tag bei der ihm aufgegebenen Tätigkeit sein Kreuz auf
sich nimmt.86
Christus erduldete »für uns alle, die wir Sünder sind,
... den Tod, und belehrt uns so durch sein Beispiel, daß auch das
Kreuz getragen werden muß, das Fleisch und Welt denen auf die Schultern
legen, die Frieden und Gerechtigkeit suchen«. Zugleich jedoch »durch
seine Auferstehung zum Herrn eingesetzt, wirkt Christus, dem alle Gewalt
im Himmel und auf Erden gegeben ist, durch die Kraft seines Geistes bereits
in den Herzen der Menschen... (und) beseelt, reinigt und stärkt auch
jenes hochherzige Streben, mit dem die Menschheitsfamilie sich bemüht,
ihr eigenes Leben menschlicher zu gestalten und die ganze Erde diesem
Ziel dienstbar zu machen«.87
In der menschlichen Arbeit findet der Christ einen kleinen Teil des
Kreuzes Christi und nimmt ihn mit der gleichen Erlösergesinnung auf
sich, mit der Christus für uns sein Kreuz auf sich genommen hat. In
der Arbeit entdecken wir immer, dank des Lichtes, das uns von der Auferstehung
Christi her durchdringt, einen Schimmer des neuen Lebens und des neuen
Gutes, gleichsam eine Ankündigung des »neuen Himmels und
der neuen Erde«,88 die gerade durch die
Mühsal der Arbeit hindurch dem Menschen und der Welt zuteil werden:
durch die Mühsal - und nie ohne sie. So bestätigt sich einerseits
die Unausweichlichkeit des Kreuzes in der Spiritualität der menschlichen
Arbeit; andererseits enthüllt sich bereits in diesem Mühsal-Kreuz
ein neues Gut, das von der Arbeit ausgeht: von der Arbeit, verstanden in
der Tiefe und Fülle ihrer Bedeutung - und nie ohne die Arbeit.
Ist dieses neue Gut - eine Frucht der menschlichen Arbeit - schon
ein kleiner Teil jener »neuen Erde«, wo die Gerechtigkeit wohnt?89
In welchem Verhältnis steht es zur Auferstehung Christi, wenn
die vielfältige Mühsal der menschlichen Arbeit tatsächlich
ein kleiner Teil des Kreuzes Christi ist? Auch darauf sucht das Konzil
eine Antwort zu geben, wobei es sein Licht von der Quelle des geoffenbarten
Wortes selbst bezieht: »Gewiß, wir werden gemahnt, daß
es dem Menschen nichts nützt, wenn er die ganze Welt gewinnt, sich
selbst jedoch dabei verliert (vgl. Lk 9, 25). Trotzdem darf die
Erwartung einer neuen Erde die Sorge für die Gestaltung dieser Erde,
auf der sich der wachsende Leib der neuen Menschheitsfamilie wie ein erster
Umriß der zukünftigen Welt darbietet, nicht abschwächen,
sondern sollte sie im Gegenteil ermutigen. Obschon der irdische Fortschritt
vom Wachsen des Reiches Christi sorgsam zu unterscheiden ist, so hat er
doch große Bedeutung für das Reich Gottes, insofern er zu einer
besseren Ordnung der menschlichen Gesellschaft beitragen kann«.90
Wir haben versucht, in den vorliegenden Erwägungen über die
menschliche Arbeit all das hervorzuheben, was unerläßlich für
die Überlegung erschien, daß sich durch die Arbeit unter den
»Früchten unseres Fleißes« vor allem »die
Güter der menschlichen Würde, der brüderlichen Gemeinschaft
und der Freiheit«91 mehren sollen. Der
Christ, der auf das Wort des lebendigen Gottes hört und die Arbeit
mit dem Gebet verbindet, soll wissen, welcher Platz seiner Arbeit zukommt,
nicht nur im irdischen Fortschritt, sondern auch bei der Entfaltung
des Reiches Gottes, in das wir alle berufen sind durch die Kraft des
Heiligen Geistes und das Wort des Evangeliums.
Gerne erteile ich zum Abschluß dieser Überlegungen Euch allen,
verehrte Brüder, geliebte Söhne und Töchter, den Apostolischen
Segen.
Dieses Dokument, das ich für eine Veröffentlichung am 15.
Mai dieses Jahres, dem neunzigsten Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum,
vorbereitet hatte, konnte ich erst nach meinem Krankenhausaufenthalt
endgültig verabschieden.
Gegeben in Castel Gandolfo, am 14. September, dem Fest Kreuzerhöhung,
im Jahre 1981, dem dritten meines Pontifikates.
Anmerkungen
1 Vgl. Ps 127 (128), 2; vgl. auch Gen 3, 17-19 Spr 10-22; Ex 1, 8-14; Jer 22,13.
Dem Netz zur Verfügung gestellt durch Christoph
Overkott und Elmar
Schulte-Schulenberg.
Gruß und Apostolischen Segen!
2 Vgl. Gen 1, 26.
3 Vgl. Gen 1, 28.
4 Vgl. Enzyklika "Redemptoris hominis" n. 14; AAS 71 (1979), 284, dt. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles, Heft 6, S. 27.
5 Vgl. Ps 127 (128), 2.
6 Vgl. Gen 3, 19.
7 Vgl. Mt 13, 52.
8 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 38; AAS 58 (1966), 1055; hier S. 354.
9 Vgl. Gen. 1, 27.
10 Gen 1, 28.
11 Vgl. Hebr 2, 17; Phil 2, 5-8.
12 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadagesimo anno" Ziffer 135, AAS 23 (1931), 221; hier s. 141.
13 Vgl. Dtn 24, 15; Jak 5.4; dazu auch Gen 4, 10.
14 Vgl. Gen 1, 28.
15 Vgl. Gen 1, 26-27.
16 Gen 3, 19.
17 Hebr 6, 8; vgl. Gen 3, 18.
18 Vgl. Summa Th., I-II, q. 40, a 1 c; I-II q. 34, a 2, ad 1.
19 Vgl. ebendort, q. 34, ad 1.
20 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadragesimo anno" Ziff. 65, AAS 23 (1931), 221-222; hier S. 141.
21 Vgl. Joh 4, 38.
22 Zum Eigentumsrecht vgl. Summa Th., II-II, q. 66, aa. 2, 6; De regimine principum, L. I, cc. 15.17. - Zur sozialen Funktion des Eigentums vgl. Summa Th., II-II, q. 134, a. 1, ad 3.
23 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadragesimo anno" Ziff. 65, AAS 23 (1931), 199; hier S. 116; II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 68; AAS 58 (1966), 1089-1090; hier S. 389/90.
24 Vgl. Johannes XXIII., Enzyklika "Mater et magistra" (Ziffer 65), AAS 53 (1961), 419; so im authentischen Text, es kann aber nur S. 417 gemeint sein ("leistungsgemeinschaftliche Gebilde"; hier Ziffer 65, S. 218).
25 Vgl. Vgl. Summa Th., II-II, q. 66, a. 2.
26 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 67; AAS 58 (1966), 1089; hier S. 389.
27 II. Vatikan. Konzil, ebd. n. 34; AAS 58 (1966), 1052 f.; hier S. 350/1.
28 Vgl. Gen 2, 2; Ex 20, 8.11; Dtn 5, 12-14.
29 Vgl. Gen 2, 3.
30 Offb. 15, 3.
31 Vgl. Gen 1, 4. 10. 12. 18. 21. 25. 31.
32 Vgl. Joh 5, 17.
33 Vgl. Hebr 4, 1. 9-10.
34 Vgl. Joh 14.2.
35 Vgl. Dtn 5, 12-14; Ex 20, 8-11.
36 Vgl. Mt 25, 21.
37 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 34; AAS 58 (1966), 1052 f.; hier S. 351.
38 Vgl. Ebenda.
39 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen Gentium", n. 36, AAS 57 (1965), 41.
40 Mk 6, 2-3.
41 Vgl. Mt 13, 55.
42 Vgl. Mt 6, 25-34.
43 Vgl. Joh 15, 1.
44 Vgl. Sir 38, 1-3.
45 Vgl. Sir 38, 4-8.
46 Vgl. Ex 31, 1-5; Sir 38, 29-30.
47 Vgl. Gen 4, 22; Jes 44, 12.
48 Vgl. Jer 18, 3-4; Sir 38, 29-30.
49 Vgl. Gen 9, 20; Jes 5, 1-2.
50 Vgl. Koh 12, 9-12; Sir 39, 1-8.
51 Vgl. Ps 107 (108), 23-30; Weish 14, 2-3a.
52 Vgl. Gen 11.3; 2 Kön 12, 12-13; 22, 5-6.
53 Vgl. Gen 4, 21.
54 Vgl. Gen 4.2; 37, 2; Ex 3.1; 1 Sam 16, 11; u.a.
55 Vgl. Ez 47, 10.
56 Vgl. Spr 31, 15-27.
57 Z. B. Joh 10, 1-16.
58 Vgl. Mk 12, 1-12.
59 Vgl. Lk 4, 23.
60 Vgl. Mk 4, 1-9.
61 Vgl. Mk 13, 52.
62 Vgl. Mt 24, 45; Lk 12, 42-28.
63 Vgl. Lk 16, 1-8.
64 Vgl. Mt 13, 47-50.
65 Vgl. Mt 13, 45-46.
66 Vgl. Mt 20, 1-16.
67 Vgl. Mt 13, 33; Lk 15, 8-9.
68 Vgl. Mt 9, 37; Joh 4, 35-38.
69 Vgl. Mt 4, 19.
70 Vgl. Mt 13, 52.
71 Vgl. Apg 18, 3.
72 Vgl. Apg 20, 34-35.
73 2 Thess 3, 8. - Paulus erkennt jedoch das Recht des Glaubensboten auf Unterhalt an: 1 Kor 9, 6-14; Gal 6, 6; 2 Thess 3, 9; vgl. Lk 10, 7.
74 2 Thess 3, 12.
75 2 Thess 3, 11.
76 2 Thess 3, 10.
77 Kol 3, 23-24.
78 Apg 1, 1.
79 II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 35; AAS 58 (1966), 1053; hier S. 351/2.
80 Ebendort; hier S. 351.
81 Gen 3, 17.
82 Gen 3, 19.
83 Koh 2, 11.
84 Vgl. Röm 5, 19.
85 Vgl. Joh 17, 4.
86 Vgl. Lk 9, 23.
87 II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 38; AAS 58 (1966), 1055 f.; hier S. 354.
88 Vgl. 2 Petr 3, 13; Offb 21, 1.
89 Vgl. 2 Petr 3, 13.
90 II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 39; AAS 58 (1966), 1057; hier S. 355.
91 Ebenda.