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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Rüsten; 05-03; S.2)

Die nunmehr geltenden Richtlinien stellen die Summe der im letzten Jahrzehnt stattgefundenen Diskussionen um die Neuausrichtung der Streitkräfte dar und sollen über parteipolitische Differenzen hinaus gehen, also auch länger als eine Legislaturperiode gelten.

Ihre erste und wohl wichtigste Feststellung ist die folgende: "Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht." (Bundesministerium der Verteidigung: Verteidigungspolitische Richtlinien, Berlin 21.05.03). - Diese auf den ersten Blick nicht weiter erstaunliche Einsicht hat mehrere Konsequenzen: für die Rechtfertigung der Aufstellung von Streitkräften, für die damit verbundene Wehrform, für Struktur und Umfang der Streitkräfte sowie für ihre Ausrüstung.

 

Was ist Verteidigung?

Im Grundgesetz findet sich der Grund, aus dem in Deutschland Streitkräfte ausschließlich aufgestellt werden dürfen. Art. 87a Abs. 1 Satz 1 lautet schlicht: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." - Wenn aber, wie in den Richtlinien festgestellt, eine konventionelle Bedrohung auf absehbare Zeit nicht mehr besteht, worin besteht dann "Verteidigung"?

Eine Antwort hierauf findet sich im 37., 72. und 79. Absatz der VPR. In der genannten Reihenfolge finden sich dort folgende Sätze: "Gleichwohl sind die politische Bereitschaft und die Fähigkeit, Freiheit und Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit notfalls auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen oder wiederherzustellen, unverzichtbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit eines umfassenden Ansatzes von Sicherheitspolitik. [...] Um seine Interessen und seinen internationalen Einfluss zu wahren und eine aktive Rolle in der Friedenssicherung zu spielen, stellt Deutschland in angemessenem Umfang Streitkräfte bereit ... . Dazu gehört auch die Unterstützung von Bündnispartnern, an den Bündnisgrenzen oder in einem geographisch noch weiteren Rahmen. Unterstützung von Bündnispartnern umfasst die Wahrung des Staatsgebiets einschließlich der Hoheitsgewässer und des Luftraumes sowie der politischen Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Verbündeten. Dazu gehört die Unterstützung im Kampf gegen den Terror sowie der Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur." (weiter geht's hier)

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