(Kabul; 10-03; S.2)
Dieser Einsatz ist kein vollständig neu konzipierter,
sondern erweitert das Aktionsgebiet vorläufig auf die Region Kundus.
Er steht im Einklang mit Resolutionen des UN-Sicherheitsrates
und ist auf ein Jahr begrenzt (Der Beschluss sowie das Abstimmungsergebnis
finden sich in den Drucksachen 15/1700
und 15/1806 des Bundestages.).
Entscheidungsgründe
Interessanter als der Einsatz selbst ist die
zu Grunde liegende Rationalität, also die Kriterien der Entscheidungsfindung.
Vor 1998 stellte sich diese Frage nicht, da West- und später Gesamtdeutschland
militärische Macht außerhalb des Staatsgebietes weder ausüben
konnten noch sollten. – Es mag in diesem Zusammenhang nützlich
sein, daran zu erinnern, dass BRD wie DDR erst 1973 in die Vereinten
Nationen aufgenommen worden sind.
Ob und inwieweit deutsche Politiker tatsächlich
frei über den Einsatz von Soldaten 1998 im Krieg der NATO-Staaten
gegen Jugoslawien entscheiden konnten, bleibt zukünftiger Forschung
heraus zu finden.
– Sollte der Entscheidung die Einstellung "Frieden schaffen
– notfalls mit Waffen" zu Grunde gelegen haben, so hat diese
sich angesichts der jüngsten Ereignisse im Irak offensichtlich
als idealistisch-technokratischer Wahn erwiesen.
Es zeigt sich, dass die Welt nach dem Kalten Krieg weder befriedbar
noch beherrschbar ist. Friedliche Verhältnisse zu schaffen, liegt
somit in der jeweiligen Eigenverantwortung staatlicher und gesellschaftlicher
Akteure.
Daher ist die Haltung der Bundesregierung zu
begrüßen, dass militärische Gewalt allenfalls als letztes Mittel
zur Unterbindung eines gewaltsamen Konfliktaustrages eingesetzt
wird – so die sinngemäße Formulierung in den Verteidigungspolitischen
Richtlinien.
Genau dies ist auch die grundsätzliche Richtung des Auftrages
der Bundeswehr in Afghanistan, und die Regierung stellt zudem
Gelder für den zivilen Wiederaufbau des Landes zur Verfügung.
– Militärische Aktivitäten bleiben damit also eingebettet in ein
ziviles Hilfskonzept.
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