(Öffentlicher Dienst; 03-03; S.2)
Obwohl sie für alle Staatsbürger interessant
sein dürften, sind sie jedoch bislang nicht in der Öffentlichkeit
diskutiert worden .
Um eines voran zu stellen: die Kommission kann wohl nicht als
Gefälligkeitsgremium zur Rechtfertigung von Stellenstreichungen
gesehen werden; sie hat keine vordergründig objektiven Kostenanalysen
geliefert.
Zusammensetzung und Auftrag
Die Kommission wurde vor zwei Jahren ins Leben
gerufen und umfasste insgesamt 25 Beteiligte, darunter dreizehn
Verwaltungsfachleute, zudem fünf Unternehmensberater, fünf leitende
Angestellte von Konzernen sowie zwei Gewerkschafter.
Die Gruppe der Verwaltungsfachleute wiederum war mit acht Wissenschaftlern
und fünf Praktikern besetzt (vgl. hierzu und zum Folgenden: Regierungskommission
"Zukunft des öffentlichen Dienstes - öffentlicher Dienst
der Zukunft": Bericht
der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eingesetzten Kommission.
Düsseldorf 2003).
Wenn auch die Zusammensetzung nicht direkt auf
die zu erwartenden Ergebnisse wirkt, so kann zumindest festgehalten
werden, dass weder nassforsche betriebswirtschaftlich rechnende
Berater noch eisern Besitzstände verteidigende Bürokraten ein
Übergewicht in der Kommission hatten. Die Einbeziehung von Personen
und Informationen aus Großbritannien und der Schweiz sowie die
gleichmäßige Besetzung der Kommission mit Fachleuten der Verwaltung
und der Privatwirtschaft lassen zumindest ein an Sachverhalten
orientiertes Erkenntnisinteresse vermuten.
Insbesondere sollte die Kommission klären, worin
die Aufgaben des öffentlichen Dienstes in der Zukunft bestehen
werden, wie diese gelöst werden sollen und ob bzw. welche Veränderungen
dazu nötig sind. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden,
dass Verwaltungen sich ihre Aufgabengebiete - ihren "input"
- nicht selbst suchen: die Kommission hat folgerichtig daher nur
untersucht, wie Prozesse angepasst werden müssen, um gewünschte
Resultate - in diesem Sinne bedingte "outputs" - zu
erzielen. (weiter geht's hier)