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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Maloche; 03-03; S.2)

So wurde der Haushalt im Bundestag verabschiedet und der Bundeskanzler hat seine Richtlinien der Sozialpolitik vorgestellt.

 

Der Haushaltsplan

Gemäß dem deutschen föderalen Regierungssystem hat die Regierung einen Haushalt vorzustellen, das Parlament über dessen Annahme zu entscheiden und schließlich der Bundesrat, die Kammer der Länderregierungen, ebenfalls darüber zu entscheiden.

Der Haushaltsentwurf ist wiederum in Einzelpläne aufgeteilt, die sich an den Zuständigkeiten der Ministerien orientieren. Um diesen Entwurf zu erstellen, arbeiten die Parlamentarier in zuständigen Ausschüssen, die gemäß der Parteianteile im Parlament besetzt werden.
Bereits auf dieser Stufe hat die Opposition also zumindest die Chance, sich Gehör zu verschaffen und eventuell auf Kompromisse zu drängen. Welche vorgeschlagenen Maßnahmen letztlich auf fachliche Angemessenheit, auf Mehrheitsverhältnissen oder den Einfluss von Lobbyisten beruhen, ist eine empirische Frage, prinzipiell sind alle Faktoren zu berücksichtigen.

Sind die Einzelpläne erst einmal erstellt, so werden sie im Parlament bis zu dreimal debattiert und nach eventuellen Änderungen wird ein Gesamtplan, der Bundeshaushalt, verabschiedet.
Aufgrund der großen Bedeutung von Parteien in Deutschland ist es zwar möglich, dass das Parlament diesen ablehnt, jedoch kaum wahrscheinlich: die so genannte "Fraktionsdisziplin" sorgt dafür, dass in der Regel den Empfehlungen von Abgeordneten der eigenen Partei zugestimmt wird, der mit einer jeweiligen Mehrheit der Regierungspartei(en) in den Ausschüssen erstellte Gesamtplan also auch mit der Regierungsmehrheit im Parlament verabschiedet wird.
Um dennoch die Verantwortlichkeiten nicht gänzlich zu verschleiern, kann "namentlich" abgestimmt werden, d.h. jeder Abgeordnete muss seine persönliche Entscheidung treffen, die dann in den Sitzungsprotokollen dokumentiert wird, also öffentlich zugänglich ist.
- Der Gesamtplan des Haushaltes für 2003 ist so angenommen worden.

Anschließend wird dieser Plan im Bundesrat debattiert und über seine Annahme entschieden. Sollte er abgelehnt werden, so muss im Vermittlungsausschuss erneut darüber debattiert und ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden.
Der Vermittlungsausschuss ist mit sechzehn Regierungsvertretern der einzelnen Bundesländer und sechzehn Vertretern des Bundestages nach Parteianteilen zusammengesetzt.
Der Haushaltsplan für 2003 wird dem Bundesrat nun vorgelegt.
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Struktur / sitemap 2003 (i)

Struktur / sitemap 2003 (ii)

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