(Maloche; 03-03; S.3)
Des Kanzlers Richtlinien
Am 14. März hat Bundeskanzler Gerhard Schröder
in einer Regierungserklärung seine Vorstellungen von notwendigen
Veränderungen in der Sozialpolitik vorgestellt. Der Begriff "Sozialpolitik"
umfasst hierbei die Felder der Arbeitsmarkt-, Sozialsicherungs-,
Renten- und Gesundheitspolitik.
Gebündelt als "Agenda 2010" sollen die angestrebten
Veränderungen in die Tat umgesetzt werden; die Jahreszahl soll
offensichtlich auf die grundsätzlichen, strukturellen Änderungen
aufmerksam machen.
Wenn auch einzelne Maßnahmen im Rahmen dieser
Agenda verhandelbar sein können, so hat Schröder betont, dass
die grundsätzliche Ausrichtung mit ihm nicht zu ändern sein werde.
Worin besteht diese nun? - Zunächst wird offenbar anerkannt, dass
der Staat sich nicht weiter verschulden darf, um seine Aktivitäten
zu finanzieren. Erreicht werden soll dies durch eine Erhöhung
der Einnahmen und einer Kürzung der Ausgaben.
Da die größten Ausgaben des Staates in den bereits
genannten Feldern anfallen, sollen dort Kürzungen in der einen
oder andern Weise vorgenommen werden. Betont wird aber, dass diese
Kürzungen notwendig sind, um den Sozialstaat in der Substanz zu
erhalten.
- Inwieweit sich hauptsächlich sozialdemokratische Politiker und
Gewerkschaften darauf einlassen werden, wird abzuwarten sein.
Auf der Einnahmenseite will Schröder dafür sorgen,
dass Steuern zwar einerseits wiederum zu nennenswerten Erträgen
führen, andererseits aber Unternehmen und Unternehmer investierbare
Gewinne erwirtschaften, also "wachsen" können.
- Inwieweit die dazu angestrebten gesetzlichen Änderungen durchgesetzt
werden können, wird sich hauptsächlich im Bundesrat zeigen, in
dem parteipolitisch geordnet, die Bundestagsopposition von CDU/CSU
und FDP die Mehrheit hat. Eine weitere Frage wird sein, ob die
dann in Gang gesetzten Änderungen die gewünschten Wirkungen erzielen
werden.
(Ende des Artikels)