(Gesundheitsinteressen; 07-03; S.3)
Zusammengefasst bestehen die von der Arbeitsgruppe
beschlossenen Empfehlungen darin:
• den Wettbewerb zwischen Leistungsanbietern
im Gesundheitswesen zu verstärken um so Effizienzsteigerungen
zu erzielen,
• das Krankengeld im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen
allein durch Arbeitnehmer zu finanzieren,
• verschiedene Leistungen zur Fertilität und Mortalität durch
Steuerzahler zu finanzieren,
• bestimmte Arztleistungen und Pharmaprodukte verstärkt durch
den Patienten zu finanzieren,
• Privilegien von Beamten im Gesundheitswesen abzubauen, sie also
ähnlich wie Angestellte zu belasten,
• Empfänger von Sozialhilfe in den gesetzlichen Krankenversicherungen
zu versichern.
Die Arbeitsgruppe erwartet durch diese Maßnahmen
eine kurzfristige mögliche durchschnittliche Beitragssenkung von
ca. 2,4 % in den gesetzlichen Krankenversicherungen.
All diese Empfehlungen sind im Kompromisspapier
der Politiker enthalten; zudem wurden einige Punkte ergänzt bzw.
konkretisiert. So werden in den Punkten 4 und 7 bzw. 8 und 9 -
dem letzten des Papiers - genau die Vorschläge der Arbeitsgruppe
zu Arzneimitteln und der Finanzierung der GKV bzw. zu Sozialhilfeempfängern
und Beamten aufgelistet.
Eine bedeutende Modifikation wurde jedoch im Punkt 7 beschlossen:
im Gegensatz zu den Vorschlägen der Wissenschaftler sollen z.B.
das Sterbegeld und künstliche Befruchtungen nicht steuerfinanziert,
sondern durch die Versicherten selbst getragen werden; außerdem
wird der Zahnersatz in gesonderte Pflichtversicherungen ausgelagert.
Die Forderung der Arbeitsgruppe nach Effizienzsteigerungen
wird zudem durch folgende Punkte konkretisiert:
• Patienten bekommen mehr Informations- und
Wahlrechte (Punkt 1),
• die Qualität der erbrachten Leistungen wird erhalten bzw. gesteigert
(Punkt 2),
• die Angebots- bzw. Versorgungsstrukturen werden effizienter
gestaltet (Punkt 3),
• die Strukturen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen werden
effizienter gestaltet (Punkt 5),
• der Gesundheitserhaltung - Prävention - soll ein höherer Stellenwert
eingeräumt werden (Punkt 6). (weiter
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