(Gesundheitsinteressen; 07-03; S.6)
Arbeitgeber werden also von den Maßnahmen profitieren
- dies ist nicht weiter erstaunlich, da darin ein Motiv für die
Initiierung der Änderungen bestand.
Zudem hält der Staat sich schadlos, was ebenfalls nachvollziehbar
ist.
Private Krankenversicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen,
die am Markt bestehen müssen. Können sie das nicht, so gehen sie
schlicht in Konkurs - dem Gesetzgeber bleibt es überlassen, darauf
zu achten, dass dies nicht marktverzerrend gegenüber den gesetzlichen
Krankenversicherungen wirkt, z.B. hinsichtlich der Haftung und
des Risikostrukturausgleichs.
Patienten müssen zwar höhere und umfangreichere
Zuzahlungen hinnehmen, bekommen allerdings auch Informationsrechte
wie z.B. die Möglichkeit, sich über die Mittelverwendung ihrer
Krankenkassen zu informieren.
Die Pharmaindustrie muss Zwangsrabatte geben und unterliegt im
Bereich der Nachahmermedikamente dem freien Preiswettbewerb.
- Horst Seehofer beziffert die damit entstehenden Belastungen
für beide Gruppen ungefähr gleich hoch (So in einem Streitgespräch
mit dem Vorsitzenden der nach ihm benannten Rürup-Kommission:
Bayerischer Rundfunk, "Münchner Runde" vom 28.07.03.).
Ärzte und Kliniken werden durch die Umstellung
der Vergütung auf Fallpauschalen und verstärkten Wettbewerb zwar
nicht direkt mit Einbußen rechnen müssen, jedoch zu "sparsamen"
Verordnungs- und Therapieverhalten angehalten.
Eben so eine Lenkungswirkung soll von der Begrenzung der Verwaltungskosten
bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgehen.
Arbeitnehmer schließlich müssen künftig das
Krankengeld selbst finanzieren. - Inwieweit das zu realen Einkommensverlusten
führt, wird von künftigen Tarifverhandlungen abhängen.
Fazit
Die Klassifizierung anhand einer Interessenhierarchie
wieder aufnehmend, lässt sich feststellen, dass bislang nur die
privaten Krankenversicherungen als Kostentreiber ungeschoren gelassen
worden sind.
Auf der Ebene der an Kostensenkungen Interessierten wurden die
Lasten zunächst einmal zu Gunsten der Arbeitgeber verschoben.
Wie sich dadurch die Kosten des gesamten Gesundheitswesens entwickeln
werden, bleibt abzuwarten; durch erhöhte Eigenbeteiligungen, Kostentransparenz
und Wettbewerb erhoffen sich die beteiligten Wissenschaftler und
Politiker jedoch Einsparungen.
Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass
die genannten Maßnahmen nur kurzfristig zur Kostenbegrenzung im
Gesundheitswesen beitragen können.
Grundsätzlich muss eine Entscheidung für einen der beiden Äste
des geschilderten Y-Modells getroffen werden. - Dies sollte aus
mehreren Gründen "am Besten gestern" erfolgen: jede
weitere Verzögerung vergrößert die Probleme, Wähler können die
Notwendigkeit struktureller Reformen weniger leicht einsehen,
wenn es scheinbar "wieder aufwärts" geht und Politiker
sind am ehesten zu beständigen Reformen fähig, solange es keine
sicheren Regierungsmehrheiten bzw. Parteimehrheiten im Bundesrat
gibt.
(Ende des Artikels)