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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Rente; 10-03; S.3)

Detailliert heißt dieses, dass ab 2011 bis 2035 die Anspruch auf Rentenzahlungen um einen Monat pro Jahr verkürzt wird, somit im Jahr 2010 ein Rentner ab dem 65. Lebensjahr eine Rente bekommt, im Jahr 2035 erst ab dem 67. Lebensjahr.

Zudem wird vorgeschlagen, dass eine vorzeitige Auszahlung der Rente höchstens drei Jahre vor Erreichen des dann jeweils geltenden Rentenalters möglich sein soll.
Für jeden Monat der vorzeitigen Auszahlung soll es einen Abschlag von 0,3 Prozentpunkten auf die jeweilige Rente geben. Ein Rentner, der im Jahr 2010 mit 62 Jahren in Rente ginge, hätte also eine um 10,8 Prozent geminderte Rente, genauso wie jemand im Jahr 2035, der allerdings erst mit 64 Jahren in Rente gehen könnte.

Neben versicherungspflichtiger Erwerbsarbeit soll nunmehr auch Erziehungs- und Pflegearbeit für eine vorzeitige Rentenauszahlung angerechnet werden.
Falls man damit auf insgesamt 45 Jahre Arbeit kommt, könnte die Rente bis zu fünf Jahren früher ausgezahlt werden. Allerdings gälten dann die oben genannten Abschläge, d.h. man hätte bei fünf Jahren früherer Auszahlung einen Abschlag von 18 Prozent hinzunehmen.

Diese ersten drei Regelungen dienen eher der Feinabstimmung, je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen sind daher quantitative Änderungen vorstellbar.
Der vierte Punkt jedoch enthält ein qualitatives Moment, welches in dieser Form noch nicht vorgeschlagen worden ist. Zwar gab es bereits Demografie- und Nachhaltigkeitsfaktoren zur Bestimmung der Anpassung von Rentenzahlungen, einen "Rentnerquotienten" gab es bislang jedoch nicht. Bei diesem wird nicht nach Bevölkerungsentwicklungen inklusive Migrationsbewegungen gefragt, sondern der ökonomisch relevante Kern belassen.

Der Anstieg der Rentenzahlungen wird dabei an das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern gekoppelt: steigt bei konstanter Zahl der Rentner die Zahl der Erwerbstätigen – gibt es also mehr Beitragszahler – so steigen auch die Renten, ändert sich das Verhältnis zu Lasten der Erwerbstätigen – aus welchen Gründen auch immer – so kann sich der darauf beruhende Rentenanstieg bis auf Null reduzieren.
Angemerkt sei hierbei, dass dieser Rentnerquotient nur einen Faktor bei der Rentenberechnung darstellt, ob und inwieweit z.B. ein Inflationsausgleich gewährt wird, bleibt davon unabhängig.
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Struktur / sitemap 2003 (i)

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