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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Rente; 10-03; S.5)

Die Unberührten

Neben den Selbständigen und Angestellten mit hohen Einkommen gibt es zwei Personengruppen, die von den Änderungen nicht betroffen sind: Beamte sowie Abgeordnete und Regierungsmitglieder.

Beamte können hinsichtlich ihrer Pensionen – wie auch ihrer Arbeitsentgelte – nicht über einen Kamm geschoren werden: je nach Dienstgruppe gibt es erhebliche Unterschiede. Jedoch bleibt auch hier festzustellen, dass die ungleiche Einkommensverteilung im Berufsleben im Pensionsalter fortgeschrieben wird.
– Inwieweit Parlamentarier bereit sind, beamtenrechtliche Änderungen in Gang zu setzen, bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass sie die größte Berufsgruppe im Bundestag stellen.

 

Abgeordnete und Regierungsmitglieder bekommen Altersentschädigungen und Ruhegehälter nach dem Abgeordnetengesetz und dem Bundesministergesetz.

Minister und Kanzler müssen nach der Fassung des Gesetzes von August 2002 mindestens zwei Jahre Minister oder parlamentarischer Staatssekretär gewesen sein, um einen Anspruch auf Ruhegehalt zu erwerben.
Für dessen Höhe ist ihre Amtszeit maßgeblich, wobei auch Zeiten als Landesminister bzw. Ministerpräsident angerechnet werden.

Sind Bundesminister
•mindestens zwei Jahre im Amt gewesen, so bekommen sie ab 60 Jahren ca. 15 Prozent des Beamtentarifes B 11, also ca. 1600 Euro;
•mindestens drei Jahre im Amt gewesen, so bekommen sie ab 55 Jahren ca. 19 Prozent des Tarifes B 11, also ca. 2000 Euro;
•mindestens vier Jahre im Amt gewesen, so bekommen sie ab 55 Jahren ca. 28 Prozent des B 11, also ca. 2900 Euro.

Für jedes weitere Jahr als Minister werden jeweils ca. 2,4 % des B 11 hinzugerechnet bis zu einer Obergrenze von 71,75 % des B 11, was einer gesamten Amtszeit von 18 Jahren entspricht. (weiter geht's hier)

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Struktur / sitemap 2003 (i)

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