(Rente; 10-03; S.6)
Abgeordnete erhalten Altersentschädigungen (Übrigens
ein interessantes Wort: werden die Parlamentarier für das Alter
entschädigt oder für das Hinnehmen entbehrungsreicher Diäten?).
Nach der Fassung des Abgeordnetengesetzes von Februar 2002 muss
ein Parlamentarier mindestens acht Jahre dem Bundestag angehören,
um Ansprüche zu erwerben – mitgerechnet werden hierbei auch Zeiten
als Landtagsabgeordneter.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der
Dauer der Mandatsausübung: pro Jahr werden bis zu einer Obergrenze
von 23 Jahren jeweils drei Prozent der Diäten als Altersentschädigung
gezahlt. Ein ehemaliger Abgeordneter erhält also – falls er einen
Anspruch erworben hat – mindestens 24 Prozent und höchstens 69
Prozent seiner Diäten; da Mitglieder des Bundestages zur Zeit
ca. 7000 Euro monatlich erhalten, beläuft sich die Mindestauszahlung
also auf ca. 1700 Euro.
Ausgezahlt wird die Altersentschädigung ab 65
Jahren, falls der Abgeordnete seinen Mindestanspruch erworben
hat.
Ab dem neunten bis zum achtzehnten Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag
wird die Entschädigung jeweils ein Jahr früher ausgezahlt, so
dass ein Abgeordneter frühestens mit 47 bei achtzehnjähriger Abgeordnetenarbeit
"in Rente" gehen könnte. Undenkbar? – Vielleicht wenig
wahrscheinlich, aber angesichts der Funktionalismen des gegenwärtigen
Systems von Politikerrekrutierungen durchaus möglich: man stelle
sich einen Jungparteiler vor, der durch geschickten Listenkarrierismus
genau dies erreicht. [Redaktionelle Korrektur: Zwei
Gedanken wurden hier unzulässig miteinander kombiniert: Zum einen
die Tatsache, dass Abgeordnete, die höchstmögliche Rente bereits
nach achtzehn Jahren erreichen, es sich also für sie nicht "lohnt",
vor 47 dem Parlament anzugehören; zum anderen der Umstand, dass
es Abgeordnete gibt, die bereits mit 29 dem Parlament angehörten,
somit also mit 47 ihre höchstmögliche Rente erreichen würden,
die allerdings erst mit 57, also zehn Jahre vorzeitig, ausgezahlt
würde.]
Der Korrektheit halber sei abschließend darauf
verwiesen, dass Pensionen wie auch Entschädigungen ehemaliger
Abgeordneter und Ministerruhegehälter als Einkommen versteuert
werden müssen.
Es sei ebenfalls darauf verwiesen, dass die statistische Durchschnittsrente
bei ungefähr 1000 Euro und somit bei der Hälfte des durchschnittlichen
Erwerbseinkommen liegt.
Zudem haben Politiker aller Parteien einen Regelungsbedarf bei
ihren Alterseinkommen eingesehen – man darf also gespannt sein,
welches Weihnachtsgeschenk sie sich für die Steuerzahler ausdenken
werden.
(Ende des Artikels)