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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Rente; 10-03; S.6)

Abgeordnete erhalten Altersentschädigungen (Übrigens ein interessantes Wort: werden die Parlamentarier für das Alter entschädigt oder für das Hinnehmen entbehrungsreicher Diäten?).
Nach der Fassung des Abgeordnetengesetzes von Februar 2002 muss ein Parlamentarier mindestens acht Jahre dem Bundestag angehören, um Ansprüche zu erwerben – mitgerechnet werden hierbei auch Zeiten als Landtagsabgeordneter.

Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Dauer der Mandatsausübung: pro Jahr werden bis zu einer Obergrenze von 23 Jahren jeweils drei Prozent der Diäten als Altersentschädigung gezahlt. Ein ehemaliger Abgeordneter erhält also – falls er einen Anspruch erworben hat – mindestens 24 Prozent und höchstens 69 Prozent seiner Diäten; da Mitglieder des Bundestages zur Zeit ca. 7000 Euro monatlich erhalten, beläuft sich die Mindestauszahlung also auf ca. 1700 Euro.

Ausgezahlt wird die Altersentschädigung ab 65 Jahren, falls der Abgeordnete seinen Mindestanspruch erworben hat.
Ab dem neunten bis zum achtzehnten Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag wird die Entschädigung jeweils ein Jahr früher ausgezahlt, so dass ein Abgeordneter frühestens mit 47 bei achtzehnjähriger Abgeordnetenarbeit "in Rente" gehen könnte. Undenkbar? – Vielleicht wenig wahrscheinlich, aber angesichts der Funktionalismen des gegenwärtigen Systems von Politikerrekrutierungen durchaus möglich: man stelle sich einen Jungparteiler vor, der durch geschickten Listenkarrierismus genau dies erreicht. [Redaktionelle Korrektur: Zwei Gedanken wurden hier unzulässig miteinander kombiniert: Zum einen die Tatsache, dass Abgeordnete, die höchstmögliche Rente bereits nach achtzehn Jahren erreichen, es sich also für sie nicht "lohnt", vor 47 dem Parlament anzugehören; zum anderen der Umstand, dass es Abgeordnete gibt, die bereits mit 29 dem Parlament angehörten, somit also mit 47 ihre höchstmögliche Rente erreichen würden, die allerdings erst mit 57, also zehn Jahre vorzeitig, ausgezahlt würde.]

Der Korrektheit halber sei abschließend darauf verwiesen, dass Pensionen wie auch Entschädigungen ehemaliger Abgeordneter und Ministerruhegehälter als Einkommen versteuert werden müssen.
Es sei ebenfalls darauf verwiesen, dass die statistische Durchschnittsrente bei ungefähr 1000 Euro und somit bei der Hälfte des durchschnittlichen Erwerbseinkommen liegt.
Zudem haben Politiker aller Parteien einen Regelungsbedarf bei ihren Alterseinkommen eingesehen – man darf also gespannt sein, welches Weihnachtsgeschenk sie sich für die Steuerzahler ausdenken werden.

(Ende des Artikels)

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