(Berg; 11/12-03; S.2)
Einkommensteuer und Prinzipien
Der Christdemokrat F. Merz hat sich mit seinen
Vorschlägen nunmehr in eine Reihe von Steuervereinfacherern gestellt.
Nachdem in ihrer Zielsetzung ähnliche Modelle von dem Ex-Verfassungsrichter
P. Kirchhof und dem Liberalen O. Solms vorgestellt worden waren,
wartete Merz ebenfalls mit einem Modell gestufter Einkommensteuer
auf. (Alle Modelle im Überblick finden sich in einer Graphik
der ARD „tagesschau“ vom 07.11.03)
Von den besonderen Grenzziehungen bei den Stufen
einmal abgesehen zeichnen sich alle Vorschläge durch eine hervor
ragende Eigenschaft aus: da innerhalb einer Stufe keine Progression
stattfindet, ist für jeden Einkommensbezieher – und jeden Arbeitgeber
– leicht berechenbar, wie sich Gehaltsänderungen auswirken. Eine
in Grenzen stetig wachsende Besteuerung, wie sie zur Zeit praktiziert
wird, ist hingegen unübersichtlich. Zwei Graphiken mögen der Veranschaulichung
dienen:


Gemeinsam ist beiden Prinzipien die Einrichtung
eines Freibetrages, d.h. einer Grenze unterhalb derer keine Steuer
veranlagt wird. Man kann diesen Bereich als Geringstentlohnung
bezeichnen.
Zudem gibt es bei beiden Prinzipien einen Höchststeuersatz, der
aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht
über fünfzig Prozent liegen darf: von einem hinzu verdienten Euro
darf der Fiskus höchstens die Hälfte kassieren. Der Bereich, der
so besteuert wird, mag als Höchsteinkommen bezeichnet werden.
Die Festlegung sowohl eines Bereichs der Geringstentlohnung
wie des Höchsteinkommens beruht auf politischer Entscheidung.
Sie dürfte jedoch aufgrund der geringen Bedeutung der Einnahmen
bzw. der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises vergleichsweise
leicht zu treffen sein. (weiter geht's
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