(Berg; 11/12-03; S.5)
Arbeitsmarkt und Parteipolitik
Wichtige Steuervorhaben sowie einige weitere
Punkte zur Arbeitsmarktpolitik – Stichworte: Handwerksordnung,
zweiter Arbeitsmarkt, Sozialgesetzgebung – sind im Vermittlungsausschuss
von Bundesrat und Bundestag verhandelt worden.
Um die Ergebnisse kurz zu charakterisieren:
die Regierung hat sich mit der Opposition (bezeichnend, obwohl
der Vermittlungsausschuss zur Vermittlung von jeweiligen Länder-
und Bundesinteressen eingerichtet worden ist) auf eine eingeschränkte,
mit weniger Neuverschuldung verbundene Steuerreform geeinigt;
es wird demnächst mehr handwerkliche Gewerbe geben, die keinen
Meister brauchen, und öffentliche Arbeitsangebote – bislang durchaus
als Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kaschiert
– wird es zukünftig nur in Regionen geben, in denen sich kein
privater Arbeitsmarkt etabliert. Transferzahlungen aus Steuermitteln
sollen zudem für bestimmte Gruppen weiter eingeschränkt werden.
Die Ergebnisse stellen sicherlich einen Kompromiss
dar; die politischen Akteure haben somit eine Minimalfunktion
demokratischer Regierungssysteme erfüllt, den gewaltfreien Interessenausgleich.
Allerdings beruhen sie nicht auf programmatischen Ausrichtungen,
sondern stellen vielmehr die gemeinsame Erwartung der geringsten
Klientelverluste dar. Ob diese Erwartungen eintreffen werden und
ob die getroffenen Entscheidungen legitimiert werden können, ist
eine andere Frage.
(Ende des Artikels)