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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Murks; 01-06; S.2)

Ein neues Programm – und eine Analyse

Anfang 2006 hat die deutsche Regierung begonnen, daran zu arbeiten, dass Gesundheitswesen zu reformieren. So genannte "Eckpunkte", in denen die politischen Ziele festgelegt worden sind, sind im Juli veröffentlicht worden. Im folgenden werden sie kurz zusammengefasst und analysiert.

Auf der Ausgabenseite:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sollen Leistungen der Ärzte einheitlich vergüten, können jedoch auch Sonderregelungen vereinbaren. Die privaten Versicherungsunternehmen (PKV) brauchen das nicht, sie können je eigene Boni verteilen; sie dürfen zudem vielverdienende Angestellte, d.h. mit kontinuierlich dreijährigem Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze, aufnehmen.

Die GKV soll sich als Arzneieinkäufer betätigen und so günstigere Konditionen aushandeln, vorgegeben werden künftig nur Höchstpreise für Arzneien. Gleiches gilt für Apotheker: Werden nicht mindestens 500 Mio. Euro im nächsten Jahr dadurch eingespart, müssen Apotheker - nicht die Pharmaindustrie - der GKV zwangsweise Rabatt geben.

Jeweils 0,5 % der zugeteilten Mittel für GKV und Krankenhäuser werden an die integrierte Versorgung gebunden; Behandlung im Krankenhaus, eventuelle Übergangspflege bzw. Rehabilitation und abschließende Versorgung durch niedergelassene Ärzte sollen also besser kombiniert werden. Das Budget der Krankenhäuser wird zudem um ein Prozent zu Gunsten der GKV gekürzt, die GKV übernimmt künftig nur Kosten zertifizierter Rehabilitationsanbieter.

PKV-Kunden erhalten ein Wechselrecht zu anderen Unternehmen. Zurzeit Nichtversicherte müssen von der PKV zu "bezahlbaren Prämien" wieder aufgenommen werden – eine konkrete Vorgabe, z.B. "zu GKV-Konditionen" hat der Gesetzgeber unterlassen. Die PKV muss sich zudem an der "Primärprävention" beteiligen – eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber wurde ebenfalls vermieden.

Niedergelassene Ärzte sollen Leistungen landeseinheitlich vergütet bekommen und zwar bis zur Deckung ihrer Fixkosten voll, danach nur teilweise. – Über die praktische Umsetzung schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Die Verordnung besonders teurer spezieller Arzneien und perspektivisch die Durchführung eben solcher Diagnosen und Therapien soll besonders qualifizierten Ärzten vorbehalten werden. Die freie Arztwahl einschließlich derer in Krankenhäusern und Klinikzentren soll jedoch erhalten bleiben, die Bildung von "Schwerpunktpraxen" vermieden werden. – Einen diesbezüglichen Zielkonflikt hat der Gesetzgeber nicht formuliert.

Die GKV muss Kosten für neu zugelassene Arzneien zumindest bis zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse übernehmen; erfolgt keine eindeutige Bewertung des zuständigen Fachgremiums, des Gemeinsamen Bundesausschusses, so müssen Kosten weiterhin übernommen werden. "Auf Antrag" wird der medizinische Zusatznutzen neuer Arzneien geprüft; so er festgestellt wird, müssen die Preise zwischen GKV und Pharmaindustrie ausgehandelt werden, es gelten also keine Festbeträge. (weiter geht's hier)

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