(Epilog; 00-04; S.3)
Was allerdings bereits seit den Verhandlungen
im Vermittlungsausschuss galt, war dass die verallgemeinerte Sozialhilfe
nach den Grundsätzen der bislang gezahlten Sozialhilfe gestaltet
werden sollte. Deutlich wird dies in der sehr informativen Expertise
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Regelsatz, nach dem
das ab 2005 wirkende „Arbeitslosengeld II“ berechnet wird.
Hinzuweisen ist z.B. darauf, dass dieser Regelsatz nicht nur für
bedürftige Erwerbslose gilt, sondern auch für bedürftige Rentner,
geringfügig Verdienende, Nicht-Erwerbsfähige und Asylbewerber.
Die Höhe des Regelsatzes beruht auf einer politischen
Entscheidung, da er nicht mehr nur das unmittelbare physische
Existenzminimum sichern, sondern darüber hinaus eine Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. – Das physische
Existenzminimum wurde nach einem Warenkorb berechnet, war damit
recht objektiv feststellbar; das nunmehr geltende Teilhabemodell
lässt jedoch Spielraum für Interpretationen.
Einzugehen bleibt auf vorgebliche Verbesserungen
gegenüber der bisherigen Sozialhilfe.
So wird von nicht informierter oder interessierter Seite behauptet,
dass der Regelsatz von 2004 in Westdeutschland gezahlten 300 Euro
um ca. fünfzig Euro erhöht worden wäre. (Auch bei der Bedürftigkeit
gelten weiterhin unterschiedliche Maßstäbe für West- und Ostdeutschland:
die Regelsätze sind bei sich annähernden Lebenshaltungskosten
in den östlichen Bundesländern geringer. Geschichtsironisch kann
man bemerken, dass mit Ex-Kanzler H. Kohl die deutsche Einheit
verwirklicht und mit nunmehr einer ganz großen Koalition überwunden
worden ist.)
– Vergleicht man allein die Zahlen, so stimmt dies; vergessen
wird dabei allerdings, dass im Gegensatz zu früheren Regelungen
keine Sonderzahlungen z.B. für Hausrat oder Winterkleidung mehr
geleistet werden und der Hilfeempfänger genau die fünfzig Euro
für solche Anschaffungen sparen muss. Ein angemessenes Auto darf
nunmehr zwar behalten werden, muss jedoch stillgelegt werden:
der Regelsatz beinhaltet keine Aufwendungen für Versicherungen
oder Reparaturen. Steigende Aufwendungen für die Gesundung bzw.
Gesunderhaltung sind zudem zumindest nach den Berechnungen des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nicht angemessen berücksichtigt
worden.
Zum Ende des Jahres 2004 sind ca. 2,3 Millionen
Erwachsene für die verallgemeinerte Sozialhilfe registriert. (weiter
geht's hier)