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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Epilog; 00-04; S.3)

Was allerdings bereits seit den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss galt, war dass die verallgemeinerte Sozialhilfe nach den Grundsätzen der bislang gezahlten Sozialhilfe gestaltet werden sollte. Deutlich wird dies in der sehr informativen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Regelsatz, nach dem das ab 2005 wirkende „Arbeitslosengeld II“ berechnet wird.
Hinzuweisen ist z.B. darauf, dass dieser Regelsatz nicht nur für bedürftige Erwerbslose gilt, sondern auch für bedürftige Rentner, geringfügig Verdienende, Nicht-Erwerbsfähige und Asylbewerber.

Die Höhe des Regelsatzes beruht auf einer politischen Entscheidung, da er nicht mehr nur das unmittelbare physische Existenzminimum sichern, sondern darüber hinaus eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. – Das physische Existenzminimum wurde nach einem Warenkorb berechnet, war damit recht objektiv feststellbar; das nunmehr geltende Teilhabemodell lässt jedoch Spielraum für Interpretationen.

Einzugehen bleibt auf vorgebliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Sozialhilfe.
So wird von nicht informierter oder interessierter Seite behauptet, dass der Regelsatz von 2004 in Westdeutschland gezahlten 300 Euro um ca. fünfzig Euro erhöht worden wäre. (Auch bei der Bedürftigkeit gelten weiterhin unterschiedliche Maßstäbe für West- und Ostdeutschland: die Regelsätze sind bei sich annähernden Lebenshaltungskosten in den östlichen Bundesländern geringer. Geschichtsironisch kann man bemerken, dass mit Ex-Kanzler H. Kohl die deutsche Einheit verwirklicht und mit nunmehr einer ganz großen Koalition überwunden worden ist.)
– Vergleicht man allein die Zahlen, so stimmt dies; vergessen wird dabei allerdings, dass im Gegensatz zu früheren Regelungen keine Sonderzahlungen z.B. für Hausrat oder Winterkleidung mehr geleistet werden und der Hilfeempfänger genau die fünfzig Euro für solche Anschaffungen sparen muss. Ein angemessenes Auto darf nunmehr zwar behalten werden, muss jedoch stillgelegt werden: der Regelsatz beinhaltet keine Aufwendungen für Versicherungen oder Reparaturen. Steigende Aufwendungen für die Gesundung bzw. Gesunderhaltung sind zudem zumindest nach den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nicht angemessen berücksichtigt worden.

Zum Ende des Jahres 2004 sind ca. 2,3 Millionen Erwachsene für die verallgemeinerte Sozialhilfe registriert. (weiter geht's hier)

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Struktur / sitemap 2003 (i)

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