(Transparenz; 03-02; S.4)
Vorschläge
Konkrete Gesetze, die die Intransparenz staatlichen Handelns
verringerten, wären ein dem amerikanischem Vorbild entlehntes
"Gesetz zur Informationsfreiheit" sowie ein "Korruptionspranger-Gesetz".
Ersteres würde jeden interessierten Bürger ein Recht zuschreiben,
sich über alle staatlichen Handlungen zu informieren, die nicht
der nationalen Sicherheit dienen. Insbesondere Unternehmer könnten
so Einblick in öffentliche Auftragsvergaben oder Erteilungen von
Genehmigungen nehmen und bei Korruptionsverdacht dagegen klagen.
So genannte "insider-deals", d.h. die bereits jetzt
kriminelle Weitergabe von Informationen zur Vorteilsnahme können
damit allerdings nicht verhindert werden. So wird es schwierig
nachzuweisen sein, dass staatliche Bedienstete z.B. Konkurrenzangebote
an der Seilschaft zugehörige Unternehmen weiter gegeben haben,
bevor diese ein eigenes Angebot vorgelegt haben.
Auch so genannte "Dankeschön-Geschäfte", d.h. die nachträgliche
Zahlung von "Dankeschöns" an Seilschaften staatlich
Bediensteter werden damit allein wohl nicht verhindert.
Neben vorhandenen dienstrechtlichen Regelungen, die somit den
Anreiz der Nachfrager verringern, braucht es also Gesetze, die
den potenziellen Anbietern, den Unternehmen, falls sie so agieren,
Kosten verursachen.
Getreu dem mittelalterlichen Vorbild wäre ein "Korruptionspranger"
ein probates Mittel hierzu: Unternehmen, die nachweisbar solcherlei
Verhalten gezeigt haben, würden in Form einer Jedem zugänglichen
Liste für einen bestimmten Zeitraum an den Pranger gestellt. Aufträge
des Staates dürften für diesen Zeitraum nicht an diese Unternehmen
vergeben werden und Konkurrenten könnten mit einer Art "Korruptionsfrei"-Etikett
werben. Die Kosten in Form entgangener Geschäfte und geschädigten
Rufes würden es Unternehmen ökonomisch verbieten, so Vorteile
zu suchen.
(Ende des Artikels)