(Steuern ohne Steuern; 05-02; S.5)
Auf Seiten der Arbeitgeber ist es zweckmäßig,
zwischen großen Kapitalgesellschaften - den Aktiengesellschaften
- und den angesprochenen Personalgesellschaften zu unterscheiden.
Erstere sollten die Gefahr erkennen, dass kurzfristige Kursmanipulationen
die Grundlage langfristigen Wirtschaftens zerstören können. Z.B.
durch den Vertrauensverlust von Anlegern oder die sich spätestens
dann einstellende Erkenntnis, dass wenn Kapitalverschiebungen
nicht mehr rentabel sind und man wieder Produkte oder Dienste
anbieten muss, dazu Arbeitskräfte gebraucht werden. Notwendig
sind darüber hinaus für das langfristige Wirtschaften weniger
"Visionen" oder ähnliches Blendwerk, sondern vielmehr
klare Zielvorstellungen.
Eigentümer von Personengesellschaften haben offensichtlich keinen
Einfluss auf das Marktgeschehen und wissen in der Regel am Besten,
wie sie gewinnbringend wirtschaften. Oder? - Vielleicht liegt
hier ein Betätigungsfeld für Verbandsgremien und staatliche Stellen.
Die verschiedenen Kammern könnten z.B. ihr Informationsangebot
über Gesetze ausbauen und Regierungen könnten Kunden - inklusive
sie selbst - dazu bewegen, ihre Rechnungen pünktlich zu zahlen.
Arbeitnehmern kommt ebenfalls hauptsächlich
ein passive Rolle bei der Lösung der Probleme zu: die meisten
von ihnen können ihr verfügbares Einkommen nicht frei verteilen.
Allerdings sollten sich die "Besitzstandswahrer" unter
ihnen vor Augen halten, dass solch Verhalten letztlich zum Verlust
des vermeintlich verteidigten Wohlstands führen kann. Schließlich
ist der Sozialstaat verpflichtet, Einkommen an "Besitzlose"
zu transferieren; wahren "Besitzende" ihren Stand, werden
sie vermehrt entlassen, die verbleibenden müssen dann für noch
mehr "Besitzlose" aufkommen.
Im Rahmen der Tarifautonomie können somit wieder Verteilungsfragen
relevant werden: vielleicht weniger zwischen den Parteien als
innerhalb der Arbeitnehmerschaften.
(Ende des Artikels)