(Kabul; 10-03; S.4)
Zur geringen Zahl sei folgendes angemerkt: bei
Einsätzen von Soldaten in AWACS-Flugzeugen geht es auch nur um
vielleicht ein Dutzend Soldaten, die sogar unbewaffnet ihren Dienst
verrichten.
– Dennoch kann ihr Einsatz entscheidend sein; erinnert sei an
die Kontroverse um die Beteiligung deutscher Soldaten an der Überwachung
des Luftraumes in Bosnien-Herzegowina im Jahr 1994. Von Offizieren,
die sich "nur" an Einsatzplanungen in Hauptquartieren
beteiligen, sei noch gar nicht geredet ...
Zur Art des Auftrages: gesetzt den Fall, ein
bis dahin friedlich verlaufender Einsatz macht plötzlich den Einsatz
von Waffen notwendig – trifft dann der Bundestag in Minutenschnelle
eine Entscheidung oder ziehen sich die Soldaten dann zurück?
Selbst, falls es genügend Zeit zur Entscheidung des Parlamentes
gibt: welche Wirkung hat es auf die Soldaten, wenn eine Regierung
– oder ein kleineres Gremium des Bundestages – erst ihre Entsendung
beschließt, das Parlament als Ganzes sie jedoch wieder zurück
beordert?
Ab und an ist auch das "Expertenargument"
zu hören: nicht alle Parlamentarier beschäftigten sich mit außen-
und sicherheitspolitischen Fragen, daher sei eine Entscheidung
am Besten an Abgeordnete mit fundierten Kenntnissen zu delegieren.
– Dieses Argument beruht auf einer sehr fragwürdigen Haltung:
die Fürsorgepflicht für die Soldaten soll also auf "Experten"
abgeschoben werden. Dem ist entgegen zu halten, dass jeder Abgeordnete
sich seiner Verantwortung gerade in diesem sensiblen Bereich bewusst
sein sollte und ein Freibrief zur Abschiebung dieser alles andere
als erstrebenswert ist.
Es bleibt somit festzuhalten, dass jede Entscheidung
über den Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland eine politische
ist, die dem zu Folge von Abgeordneten entschieden werden muss.
Jede Verkleinerung des Kreises der Entscheidenden hätte höchst
fragwürdige Folgen.
(Ende des Artikels)