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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

Bundeskabinett 2010

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales besteht aus zwei Abteilungen, die für Arbeitsmarktpolitik und die für Gesundheits- und Rentenpolitik. Beide werden je von einem Vize-Minister geleitet.

Das Bundesministerium für Föderale Angelegenheiten ist ein in dieser Form neues.
Es konzentriert alle Beziehungen des Bundes zu den Ländern in einem Ministerium, wobei es sich hauptsächlich mit Fragen des Finanzausgleichs zwischen den beiden Ebenen befasst.
Die gegenwärtige Verflechtung von Bundes- und Länderebene wird zu Gunsten eines klar begrenzten Zentralismus aufgegeben: In den Ländern ist zur Durchführung von Bundesgesetzen jeweils ein Ministerialdirektorat einzurichten, nachdem die Zuständigkeit des Bundes im Einvernehmen mit den Länder geklärt worden ist; bisherige Landesministerposten entfallen dem entsprechend, die sich darunter entfaltende Bürokratie wird auf Direktoratsumfang verschlankt.
Der Bundesminister für Föderale Angelegenheiten ist zugleich Leiter des Bundeskanzleramtes; er wird durch einen Vize-Minister vertreten.

Das Bundesministerium für Finanzen legt besonderes Gewicht auf die Verfolgung von Steuerstraftaten bei gleichzeitiger Vereinfachung der entsprechenden Gesetze. Der Vize-Minister steht der Abteilung gegen Wirtschaftskriminalität vor.

Das Bundesministerium für Verteidigung und Europäische Sicherheit besteht aus zwei Abteilungen mit genau diesen Arbeitsbereichen; sie werden je von einem Vize-Minister geleitet.

Das Bundesministerium für Außenpolitik und Entwicklung hat eine Unterabteilung für Entwicklungspolitik, der allerdings ein Vize-Minister vorsteht.

Das Bundesministerium für Infrastruktur vereinigt die Abteilungen für Verkehr, für Energie und für Ökologie. Letztere beinhaltet die Unterabteilung für Landbewirtung: Neben den klassischen Belangen der Nahrungsmittelproduktion kümmert sich diese um Fragen der Landschaftspflege. Wie bei den noch zu nennenden Ministerien reicht hier ein Vize-Minister zur Erfüllung der Aufgaben.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Wettbewerb bündelt die beiden Bereiche staatlicher Aufsicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft schließlich wird reduziert auf ein Unternehmens- und Handelsrecht setzendes und durchsetzendes. Marktverzerrende rechtliche Intransparenzen werden durch die Beamten aufgespürt und beseitigt.

Die Bundesministerien für Justiz und Inneres bleiben ohne größere Änderungen erhalten. Der Vize-Minister des Innenministeriums fungiert jedoch zugleich als oberster Ombudsmann für die Bürger. (weiter geht's hier)

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Struktur / sitemap 2003 (i)

Struktur / sitemap 2003 (ii)

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