Bundeskabinett 2010
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
besteht aus zwei Abteilungen, die für Arbeitsmarktpolitik und
die für Gesundheits- und Rentenpolitik. Beide werden je von einem
Vize-Minister geleitet.
Das Bundesministerium für Föderale Angelegenheiten
ist ein in dieser Form neues.
Es konzentriert alle Beziehungen des Bundes zu den Ländern in
einem Ministerium, wobei es sich hauptsächlich mit Fragen des
Finanzausgleichs zwischen den beiden Ebenen befasst.
Die gegenwärtige Verflechtung von Bundes- und Länderebene wird
zu Gunsten eines klar begrenzten Zentralismus aufgegeben: In den
Ländern ist zur Durchführung von Bundesgesetzen jeweils ein Ministerialdirektorat
einzurichten, nachdem die Zuständigkeit des Bundes im Einvernehmen
mit den Länder geklärt worden ist; bisherige Landesministerposten
entfallen dem entsprechend, die sich darunter entfaltende Bürokratie
wird auf Direktoratsumfang verschlankt.
Der Bundesminister für Föderale Angelegenheiten ist zugleich Leiter
des Bundeskanzleramtes; er wird durch einen Vize-Minister vertreten.
Das Bundesministerium für Finanzen legt besonderes
Gewicht auf die Verfolgung von Steuerstraftaten bei gleichzeitiger
Vereinfachung der entsprechenden Gesetze. Der Vize-Minister steht
der Abteilung gegen Wirtschaftskriminalität vor.
Das Bundesministerium für Verteidigung und Europäische
Sicherheit besteht aus zwei Abteilungen mit genau diesen Arbeitsbereichen;
sie werden je von einem Vize-Minister geleitet.
Das Bundesministerium für Außenpolitik und Entwicklung
hat eine Unterabteilung für Entwicklungspolitik, der allerdings
ein Vize-Minister vorsteht.
Das Bundesministerium für Infrastruktur vereinigt
die Abteilungen für Verkehr, für Energie und für Ökologie. Letztere
beinhaltet die Unterabteilung für Landbewirtung: Neben den klassischen
Belangen der Nahrungsmittelproduktion kümmert sich diese um Fragen
der Landschaftspflege. Wie bei den noch zu nennenden Ministerien
reicht hier ein Vize-Minister zur Erfüllung der Aufgaben.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz
und Wettbewerb bündelt die beiden Bereiche staatlicher Aufsicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft schließlich
wird reduziert auf ein Unternehmens- und Handelsrecht setzendes
und durchsetzendes. Marktverzerrende rechtliche Intransparenzen
werden durch die Beamten aufgespürt und beseitigt.
Die Bundesministerien für Justiz und Inneres
bleiben ohne größere Änderungen erhalten. Der Vize-Minister des
Innenministeriums fungiert jedoch zugleich als oberster Ombudsmann
für die Bürger. (weiter geht's hier)