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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Murks; 01-06; S.3)

Auf der Einnahmenseite:

Die Beiträge für die GKV werden gesetzlich festgelegt, davon müssen 95 Prozent der Kosten bestritten werden. Beiträge, die jeweils 50,5 % der Gesamtbeiträge von den Arbeitnehmern und 49,5 % von den Arbeitgebern betragen, werden von staatlichen Landesstellen für einen Gesundheitsfonds eingezogen. – Eine Arbeitsplatz- und Kostenbilanz zum Ab- bzw. Aufbau von Arbeitsstätten und -plätzen bei GKV und Staat hat der Gesetzgeber nicht erstellt.

Die Kassen der GKV erhalten jeweils ländereinheitliche Zu- bzw. Abschläge aus den Beiträgen zum Gesundheitsfonds, die den bisherigen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen ersetzen. – Der Gesetzgeber hat auf eine Einbeziehung der PKV in Form eines Versicherungsart übergreifenden Kundenstrukturausgleichs verzichtet.

Bis zu fünf Prozent ihrer Kosten können die GKV durch zusätzliche Beiträge ihrer Versicherten finanzieren, die individuelle Belastungsgrenze liegt bei einem Prozent des jeweiligen Haushaltseinkommens. Die Zusatzbeiträge können durch die Landesstellen oder die Kassen eingezogen werden; Überschüsse können von den Kassen an die Versicherten ausgeschüttet werden.

Gesetzliche Kassen, die ihre Fehlbeträge nicht decken können, müssen Insolvenz anmelden oder mit anderen fusionieren; die GKV muss also nach dem Handelsrecht bilanzieren und haften, bei Fusionen gilt die Haftung jedoch nur für eine festzulegende Zeitspanne. – Ob der Steuerzahler Forderungen von Ärzten, Krankenhäusern oder der Pharmaindustrie begleichen wird und ob bzw. wie diese ihre Forderungen durchsetzen müssen, hat der Gesetzgeber nicht abschließend geklärt.

Kinder müssen von der GKV weiterhin kostenfrei versichert werden, die Finanzierung wird durch den Steuerzahler geleistet. – Der Gesetzgeber hat es unterlassen, der GKV genügend Steuermittel bereitzustellen, sodass im Effekt die Fehlbeträge durch zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer finanziert werden müssen. Inwieweit Klagen von PKV-Kunden, die ihre Kinder bereits kostenpflichtig versichern, gegen diese doppelte Belastung erfolgen werden, bleibt abzuwarten.

(Ende des Artikels)

 ... independent analysis for the global polis ...

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