(Murks; 01-06; S.3)
Auf der Einnahmenseite:
Die Beiträge für die GKV werden gesetzlich festgelegt,
davon müssen 95 Prozent der Kosten bestritten werden. Beiträge,
die jeweils 50,5 % der Gesamtbeiträge von den Arbeitnehmern und
49,5 % von den Arbeitgebern betragen, werden von staatlichen Landesstellen
für einen Gesundheitsfonds eingezogen. – Eine Arbeitsplatz- und
Kostenbilanz zum Ab- bzw. Aufbau von Arbeitsstätten und -plätzen
bei GKV und Staat hat der Gesetzgeber nicht erstellt.
Die Kassen der GKV erhalten jeweils ländereinheitliche
Zu- bzw. Abschläge aus den Beiträgen zum Gesundheitsfonds, die
den bisherigen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen ersetzen.
– Der Gesetzgeber hat auf eine Einbeziehung der PKV in Form eines
Versicherungsart übergreifenden Kundenstrukturausgleichs verzichtet.
Bis zu fünf Prozent ihrer Kosten können die GKV
durch zusätzliche Beiträge ihrer Versicherten finanzieren, die
individuelle Belastungsgrenze liegt bei einem Prozent des jeweiligen
Haushaltseinkommens. Die Zusatzbeiträge können durch die Landesstellen
oder die Kassen eingezogen werden; Überschüsse können von den
Kassen an die Versicherten ausgeschüttet werden.
Gesetzliche Kassen, die ihre Fehlbeträge nicht
decken können, müssen Insolvenz anmelden oder mit anderen fusionieren;
die GKV muss also nach dem Handelsrecht bilanzieren und haften,
bei Fusionen gilt die Haftung jedoch nur für eine festzulegende
Zeitspanne. – Ob der Steuerzahler Forderungen von Ärzten, Krankenhäusern
oder der Pharmaindustrie begleichen wird und ob bzw. wie diese
ihre Forderungen durchsetzen müssen, hat der Gesetzgeber nicht
abschließend geklärt.
Kinder müssen von der GKV weiterhin kostenfrei
versichert werden, die Finanzierung wird durch den Steuerzahler
geleistet. – Der Gesetzgeber hat es unterlassen, der GKV genügend
Steuermittel bereitzustellen, sodass im Effekt die Fehlbeträge
durch zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer finanziert werden
müssen. Inwieweit Klagen von PKV-Kunden, die ihre Kinder bereits
kostenpflichtig versichern, gegen diese doppelte Belastung erfolgen
werden, bleibt abzuwarten.
(Ende des Artikels)