(Verteidigung; 01-02; S.2)
Möglicherweise liegt darin mehr als die Einsicht,
in gut zwei Monaten bis zur Wahl keine grundlegenden Veränderungen
initiieren zu können.
Gewandelte Rahmenbedingungen
Mit den verschiedenen Erklärungen von NATO und
WEU zwischen 1992 und 1994 haben die beiden Bündnisse ihre ausschließliche
Ausrichtung auf die Verteidigung ihres jeweiligen Territoriums
aufgegeben. Zudem ist der Westen nicht mehr mit Streitkräften
der ostmitteleuropäischen Staaten konfrontiert; diese drängen
vielmehr in die NATO. Die politischen Rahmenbedingungen haben
sich also geändert und die militärische Lage sich jedenfalls insoweit
entspannt, dass die ehemaligen Kriegsalliierten sich auf ihre
jeweiligen Territorien zurück gezogen haben.
Die relevanten politischen Akteure in Deutschland haben darauf
durchaus reagiert. So wurde die NVA erfolgreich in die Bundeswehr
überführt und deutsche Soldaten haben sich während des Bosnien-Krieges
erstmals an spezifisch militärischen Einsätzen beteiligt, die
nicht zur Territorialverteidigung durchgeführt worden sind.
Der Bosnien-Einsatz - es ging um Luftüberwachung im Rahmen eines
von der UNO mandatierten Einsatzes der NATO - war in der deutschen
Politik nicht unumstritten, eine öffentliche Debatte hat über
diesen jedoch nicht entschieden. Die Entscheidung wurde vielmehr
auf juristischer Ebene gesucht und vom Bundesverfassungsgericht
am 12.07.1994 getroffen. Mit dem Urteil stellten die Richter klar,
dass die Bundeswehr ausschließlich parlamentarisch legitimiert
werden kann, ihre spezifisch militärischen Einsätze daher nicht
in die Verfügungsmasse der Regierung fallen. (weiter
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