(Verteidigung; 01-02; S.3)
Ausgehend von dieser Klarstellung hätte man in den folgenden
acht Jahren eine Debatte darüber erwarten dürfen, welche Aufgaben
die Bundeswehr nunmehr erfüllen und mit welchen Mitteln sie dazu
ausgestattet werden soll. Diese ist jedoch weitgehend ausgeblieben:
weder hat man eine Art "Kriterienkatalog" erstellt,
der die Zuständigkeiten des Militärs zumindest grob skizziert,
noch sind Fragen der Wehrform und (Aus)Rüstung ausgiebig erörtert
worden. Erst unter der Ägide Scharpings hat die Regierung begonnen,
Konzepte hierzu zu erstellen. So sind der Bericht der Weizsäcker-Kommission
aus dem Jahr 2000, sowie die "Eckwerte" und "Eckpfeiler"
des Verteidigungsministeriums aus dem gleichen Jahr zu nennen.
Neue Konzepte?
Während im Weizsäcker-Bericht noch mögliche Ziele und angemessene
Mittel zur Verwirklichung dieser diskutiert werden, geht es in
den Papieren des Verteidigungsministeriums hauptsächlich um die
Umsetzung offenbar festgelegter Ziele. So orientiert sich die
Kommission noch an den Fähigkeitsplanungen Frankreichs und Großbritanniens
um einerseits das Ziel der Interventionsfähigkeit zu formulieren
und andererseits ungefähre Größenordnungen für dessen an deutsche
Verhältnisse angepasste Umsetzung vorzuschlagen. Insbesondere
zur Wehrform - Berufs- oder Wehrpflichtarmee - geben die Mitglieder
der Kommission unterschiedliche Empfehlungen, Fragen der Aus(Rüstung)
diskutieren sie hingegen nicht. Die Konzepte des Verteidigungsministeriums
konzentrieren sich auf rüstungspolitische Notwendigkeiten und
Verbesserungen in der Organisation der Bundeswehr; sie gehen -
mit unterschiedlichen Annahmen über den Umfang - davon aus, dass
die Streitkräfte sich weiterhin aus Wehrpflichtigen sowie aus
Berufs- und Zeitsoldaten zusammensetzen. (weiter
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