(Transparenz; 03-02; S.3)
Somit kann für Deutschland fest gehalten werden, dass die überwiegende
Anzahl von Geschäften mit Beteiligung staatlicher Bediensteter
korrekt zustande kommt, es allerdings im europäischen Vergleich
durchaus noch Defizite gibt. Diese gilt es zu vermeiden, damit
es zukünftig nicht mehr zu den berüchtigten "Kölschen Lösungen"
(Harald Schmidt) kommt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Damit "Verseilungstendenzen" vorgebeugt bzw. solche
aufgehoben werden können braucht es gesetzgeberische Initiative.
Ein Appell an die Moral der Beteiligten mag zwar die Zustimmung
der Öffentlichkeit erhalten, nimmt den Akteuren jedoch nicht den
Anreiz für solches Sonderertrag-suchendes Handeln. Da so zustande
gekommene Verträge nicht den besser Kalkulierenden, sondern den
besser Verseilten - modisch Vernetzten genannten - belohnen, sind
sie volkswirtschaftlich ineffizient; die Sonderkosten trägt die
Allgemeinheit.
Auch aus legitimatorischer Sicht besteht Handlungsbedarf für
die Politik. Schließlich beruht die bürgerliche Gesellschaft auf
der Vorstellung des Vertrages: Beteiligte schließen ihn zum jeweiligen
Vorteil ab.
In diesem Konstrukt liegt die Emanzipation von der Feudalgesellschaft,
da nunmehr mit Rechten ausgestattete Individuen z.B. ihre Macht
an einen Staat abgeben, der sie dafür mit dem Gut der Sicherheit
versorgt. In wirtschaftlicher Hinsicht regieren nun nicht länger
einzelne Mächtige, sondern es herrscht nach Adam Smith die "unsichtbare
Hand" des Marktes, die knappe Ressourcen zum Nutzen aller
Individuen effizient verteilt.
Sofern dieser Mechanismus außer Kraft gesetzt wird, bedarf es
mindestens einer Begründung, sei sie sozialpolitisch - bestehende
unterschiedliche Marktchancen sollen ausgeglichen werden - oder
wirtschaftslenkend - das Anbieten bestimmter Waren oder Dienstleistungen
soll gefördert bzw. vermieden werden. Entstehen jedoch unbegründete
Ausnahmen, also "rechts- und marktwirtschaftsfreie Räume",
so delegitimiert sich ein Staat.
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