(Der Ströbele-Faktor; 03-02; S.2)
Woran das liegt, ist eingehend analysiert und
kommentiert worden; der wahltechnisch entscheidende Grund ist
das Abstimmungsverhalten der Wähler im Wahlkreis 84, der die Berliner
Bezirke Friedrichshain, Kreuzberg und den Prenzlauer Berg (Ost),
d.h. Teile des Bezirks Pankow umfasst. Dort ist als Direktkandidat
der Rechtsanwalt Hans- Christian Ströbele gewählt worden.
Die Besonderheiten des deutschen Wahlsystems
Um die Bedeutung dieser Wahlentscheidung klar
zu stellen, braucht es zunächst einige Bemerkungen zum deutschen
Wahlsystem, welches z.B. vom britischen stark abweicht. So hat
jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, die er abgeben kann. Mit seiner
Zweitstimme wählt er eine Partei und entscheidet somit über die
parteiliche Zusammensetzung des Parlamentes. Zudem verfügt er
über eine Erststimme, mit der er einen Bewerber aus seinem Wahlkreis
mit relativer Mehrheit direkt in den Bundestag wählen kann. Unabhängig
vom Ergebnis der Zweitstimmenwahl gehört ein direkt Gewählter
also dem künftigen Parlament als Abgeordneter an.
Interessant wird es beim Koordinieren von Erst-
und Zweitstimmenwahl. Wie erwähnt, entscheidet die Zweitstimme
über die Parteianteile im Parlament und dieses Verhältnis darf
durch direkt gewählte Abgeordnete nur auf Bundesebene verändert
werden. Daher gibt es so genannte Überhang- und Ausgleichmandate:
falls eine Partei mehr direkt Gewählte in das Parlament entsenden
darf als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen - also
einen Überhang an Mandaten aufweist -, müssen diese durch zusätzliche
Mandate bei den anderen Parteien ausgeglichen werden.
Bei Bundestagswahlen gilt dieses aber nicht: offenbar wurde dem
mehrheitlich gewählten Direktkandidaten zu Lasten der Verhältniswahl
der Vorzug gegeben. Eine Folge dieser Regelung ist z.B., dass
die SPD trotz ihres mit der CDU/CSU gleichen Stimmenanteils an
Zweitstimmen von 38,5 % drei Überhangmandate mehr bekommen hat,
sie somit als größte Fraktion im fünfzehnten deutschen Bundestag
vertreten sein wird. (weiter geht's
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