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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Föderale Gesetzgebung; 06-02; S.2)

Das Bundesgesetz soll die Einwanderung nach Deutschland regeln. Allein die Tatsache, dass ein Viertel der Entscheidenden dabei eine abweichende Meinung vertreten hat, zeigt, dass Rechtsauffassungen nicht immer eindeutig sind; deren Begründungen werden dadurch wichtig. Sie sollen daher kurz zusammen gefasst werden.

Zur Inkraftsetzung dieses Gesetzes ist die Zustimmung der Bundesländer erforderlich, die sie im Bundesrat erteilen bzw. versagen. Im Juni dieses Jahres wurde in der Länderkammer darüber beraten, der Bundesratspräsident hat eine Mehrheit für das Gesetz festgestellt und somit hätte es nach Verkündigung in Kraft treten können. Allerdings wurde die Rechtmäßigkeit der Mehrheitsfeststellung in Frage gestellt: darüber hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.

Sechs von acht Richtern der zuständigen Abteilung, des zweiten Senats des Verfassungsgerichtes haben mit dem Urteil vom 18. Dezember entschieden, dass die Feststellung der Mehrheit für das Gesetz nicht verfassungskonform erfolgte, das Gesetz somit zunächst nicht in Kraft treten kann.

Zwei Richterinnen hielten das Vorgehen allerdings für rechtmäßig, d.h. nach den Kriterien der Wortlaute und Systematik bestehender Regelungen und der Geschichte bisheriger Auslegungen für vereinbar mit diesen [vgl. zum Folgenden: Bundesverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002, BVerfG, 2 BvF 1/02 vom 18.12.2002, Absatz-Nr. (1 - 180)].
- Mit anderen Worten: die Richter haben aufgrund ihres Amtes nicht über demokratietheoretische oder legitimatorische Fragen zu entscheiden, sondern über die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere dem Grundgesetz. (weiter geht's hier)

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