(Föderale Gesetzgebung; 06-02; S.2)
Das Bundesgesetz soll die Einwanderung nach
Deutschland regeln. Allein die Tatsache, dass ein Viertel der
Entscheidenden dabei eine abweichende Meinung vertreten hat, zeigt,
dass Rechtsauffassungen nicht immer eindeutig sind; deren Begründungen
werden dadurch wichtig. Sie sollen daher kurz zusammen gefasst
werden.
Zur Inkraftsetzung dieses Gesetzes ist die Zustimmung
der Bundesländer erforderlich, die sie im Bundesrat erteilen bzw.
versagen. Im Juni dieses Jahres wurde in der Länderkammer darüber
beraten, der Bundesratspräsident hat eine Mehrheit für das Gesetz
festgestellt und somit hätte es nach Verkündigung in Kraft treten
können. Allerdings wurde die Rechtmäßigkeit der Mehrheitsfeststellung
in Frage gestellt: darüber hatte das Bundesverfassungsgericht
zu entscheiden.
Sechs von acht Richtern der zuständigen Abteilung,
des zweiten Senats des Verfassungsgerichtes haben mit dem Urteil
vom 18. Dezember entschieden, dass die Feststellung der Mehrheit
für das Gesetz nicht verfassungskonform erfolgte, das Gesetz somit
zunächst nicht in Kraft treten kann.
Zwei Richterinnen hielten das Vorgehen allerdings
für rechtmäßig, d.h. nach den Kriterien der Wortlaute und Systematik
bestehender Regelungen und der Geschichte bisheriger Auslegungen
für vereinbar mit diesen [vgl. zum Folgenden: Bundesverfassungsgericht:
Urteil des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002, BVerfG,
2 BvF 1/02 vom 18.12.2002, Absatz-Nr. (1 - 180)].
- Mit anderen Worten: die Richter haben aufgrund ihres Amtes nicht
über demokratietheoretische oder legitimatorische Fragen zu entscheiden,
sondern über die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere
dem Grundgesetz. (weiter geht's hier)