(Klugheit; 04-03; S.2)
Die EU der Fünfundzwanzig
Am 16. April unterzeichneten die jeweiligen
Staats- und Regierungschefs den so genannten "Beitrittsvertrag"
zwischen der EU und zehn weiteren potenziellen Mitgliedern. Sofern
der Vertrag von den Letzteren jeweils ratifiziert wird - d.h.
überwiegend durch Volksabstimmungen - sind das Baltikum, Ostmitteleuropa
sowie Malta und Slowenien ab dem 1. Mai 2004 neuer Bestandteil
der EU. Bereits jetzt ratifiziert wurde der Vertrag in den beiden
genannten Kleinstaaten und in Ungarn.
Der Vertragsabschluss stellt den vorläufigen
Schlusspunkt eines Prozesses dar, der bereits in den neunziger
Jahren begonnen wurde.
Die EU legte für den Beitritt wirtschaftliche, politische und
juristische Kriterien fest, die von den neuen Mitgliedern zu erfüllen
waren. Die keinesfalls ohne krasse gesellschaftliche Verwerfungen
stattfindende Transformation des ehemaligen Ostblocks findet somit
ihr Ziel: die gemeinsame Schaffung einer Region des Wohlstands
zum langfristigen Vorteil aller Mitglieder.
Dass dabei sowohl äußerst komplizierte Fragen
der ausgewogenen Repräsentation von Macht einerseits, der Entscheidungsfähigkeit
andererseits zu lösen waren - und z.B. durch die vermehrte Schaffung
von Mehrheits- anstelle von Einstimmigkeitsentscheidungen gelöst
wurden, zeigte den Reformbedarf auch in der "Alt-EU".
Neben diesen großen Fragen waren allerdings auch sehr spezielle
zu lösen; angemerkt sei hierzu, dass im Beitrittsvertrag z.B.
die Jagd von Braunbären in Estland, das Schicksal der "Krainer
Biene" in Slowenien oder die Erhebung der Mehrwertsteuer
auf Malta geregelt worden sind.
Obwohl es für das Öffnen von Sektflaschen sicher
noch zu früh ist, kann eines festgehalten werden: Europa ist eben
keine sich verbarrikadierende Wohlstandsinsel, die gezwungen ist,
ihre Macht militärisch zu projizieren. (weiter
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