(Rüsten; 05-03; S.3)
Einsätze der Bundeswehr, die den genannten Zielen
dienen - hinsichtlich der Ziele auch manchmal als Petersberg-Aufgaben,
hinsichtlich der Einsatzgebiete manchmal als "out of area"
definiert - sind rechtlich zulässig, solange das Parlament über
sie entscheidet. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem
Urteil vom 12.07.1994 entschieden.
Ob sie das jeweils angemessene politische Mittel sind, hat das
Parlament zu klären; insoweit verfügt Deutschland über eine Parlaments-
und nicht eine Regierungs- oder Streitmacht des Staatsoberhauptes.
Bereits diskutierte Möglichkeiten, Streitkräfte "schneller"
oder "flexibler" einsetzen zu können - Stichwort: Entsendegesetz
- werden genau unter dem Aspekt der Wahrung des Parlamentsvorbehaltes
beurteilt werden müssen.
Die Frage der Wehrform
Unter Wehrform versteht man die Ausprägung der
Streitkräfte als Wehrpflicht- oder Berufsarmee, als Mischform
daraus oder als Miliz.
Verschiedene Staaten haben unterschiedliche Antworten auf jeweilige
Bedrohungsanalysen und Einsatzspektren ihrer Streitkräfte gegeben
und unterschiedliche Wehrformen für die jeweils angemessene gehalten.
Großbritannien hat sich beispielsweise für eine Berufsarmee entschieden,
verfügt aber über Regelungen, bei Bedarf auch weitere Kräfte einzuberufen
(die so genannte "territorial army"). Frankreich will
die Wehrpflicht zu Gunsten professioneller Kräfte abschaffen.
Deutschland hingegen will weiterhin an der Wehrpflicht
festhalten, wie es im 16. Absatz der VPR heißt: "Die
Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für die Einsatzbereitschaft,
Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar."
Allerdings bestehen die deutschen Streitkräfte schon jetzt aus
Wehrpflichtigen sowie Zeit- und Berufssoldaten. Für Einsätze im
Ausland kommen bislang jedenfalls nur die Letztgenannten oder
allenfalls Freiwillige in Frage.
Gesteht man zu, dass der heutige Soldat weniger
Schlächter als Schlichter ist, der seine Vermittlungsversuche
allerdings notfalls mit Gewalt untermauert, so wird ersichtlich,
weshalb der Verteidigungsminister bei der Wehrpflicht auf Einsatzbereitschaft
und Leistungsfähigkeit anspielt.
Es ist zunächst einmal ein nicht vorschnell zu entkräftendes Argument,
dass das für komplexe Aufgaben der Friedenssicherung und —erzwingung
gebrauchte Personal nicht einfach zu rekrutieren ist: alle Berufarmeen
stehen in Konkurrenz zu zivilen Arbeitgebern.
Dennoch ist zu bedenken, dass es auf Grund der Wehrpflicht zwar
zu "Übergangkarrieren" kommen kann, d.h., dass zum Dienst
an der Waffe Herangezogene sich entscheiden, Zeit- oder Berufssoldat
zu werden; deren Entscheidungen dürften allerdings eher auf fehlenden
Chancen im zivilen Arbeitsmarkt beruhen, als auf gewonnener Überzeugung.
Viel wichtiger dürften für die Berufswahl daher Kriterien wie
Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten sein - dies sieht offensichtlich
auch die Bundesregierung so: im Haushalt für das Jahr 2003 wurden
Gelder für die bessere Bezahlung gerade niedrigerer Dienstgrade
und verbesserte Beförderungsmöglichkeiten bereit gestellt.
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