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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Rüsten; 05-03; S.3)

Einsätze der Bundeswehr, die den genannten Zielen dienen - hinsichtlich der Ziele auch manchmal als Petersberg-Aufgaben, hinsichtlich der Einsatzgebiete manchmal als "out of area" definiert - sind rechtlich zulässig, solange das Parlament über sie entscheidet. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12.07.1994 entschieden.
Ob sie das jeweils angemessene politische Mittel sind, hat das Parlament zu klären; insoweit verfügt Deutschland über eine Parlaments- und nicht eine Regierungs- oder Streitmacht des Staatsoberhauptes. Bereits diskutierte Möglichkeiten, Streitkräfte "schneller" oder "flexibler" einsetzen zu können - Stichwort: Entsendegesetz - werden genau unter dem Aspekt der Wahrung des Parlamentsvorbehaltes beurteilt werden müssen.

 

Die Frage der Wehrform

Unter Wehrform versteht man die Ausprägung der Streitkräfte als Wehrpflicht- oder Berufsarmee, als Mischform daraus oder als Miliz.
Verschiedene Staaten haben unterschiedliche Antworten auf jeweilige Bedrohungsanalysen und Einsatzspektren ihrer Streitkräfte gegeben und unterschiedliche Wehrformen für die jeweils angemessene gehalten. Großbritannien hat sich beispielsweise für eine Berufsarmee entschieden, verfügt aber über Regelungen, bei Bedarf auch weitere Kräfte einzuberufen (die so genannte "territorial army"). Frankreich will die Wehrpflicht zu Gunsten professioneller Kräfte abschaffen.

Deutschland hingegen will weiterhin an der Wehrpflicht festhalten, wie es im 16. Absatz der VPR heißt: "Die Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für die Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar." Allerdings bestehen die deutschen Streitkräfte schon jetzt aus Wehrpflichtigen sowie Zeit- und Berufssoldaten. Für Einsätze im Ausland kommen bislang jedenfalls nur die Letztgenannten oder allenfalls Freiwillige in Frage.

Gesteht man zu, dass der heutige Soldat weniger Schlächter als Schlichter ist, der seine Vermittlungsversuche allerdings notfalls mit Gewalt untermauert, so wird ersichtlich, weshalb der Verteidigungsminister bei der Wehrpflicht auf Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit anspielt.
Es ist zunächst einmal ein nicht vorschnell zu entkräftendes Argument, dass das für komplexe Aufgaben der Friedenssicherung und —erzwingung gebrauchte Personal nicht einfach zu rekrutieren ist: alle Berufarmeen stehen in Konkurrenz zu zivilen Arbeitgebern.
Dennoch ist zu bedenken, dass es auf Grund der Wehrpflicht zwar zu "Übergangkarrieren" kommen kann, d.h., dass zum Dienst an der Waffe Herangezogene sich entscheiden, Zeit- oder Berufssoldat zu werden; deren Entscheidungen dürften allerdings eher auf fehlenden Chancen im zivilen Arbeitsmarkt beruhen, als auf gewonnener Überzeugung.
Viel wichtiger dürften für die Berufswahl daher Kriterien wie Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten sein - dies sieht offensichtlich auch die Bundesregierung so: im Haushalt für das Jahr 2003 wurden Gelder für die bessere Bezahlung gerade niedrigerer Dienstgrade und verbesserte Beförderungsmöglichkeiten bereit gestellt.
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Struktur / sitemap 2003 (i)

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