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geändert / updated: 17/04/08

 

 ... unabhängige Analysen für die globale Polis ...

(Keine Wahl; 01-03; S.2)

Allerdings hat diese Regelung - neben anderen Faktoren - bestimmte Fehlentwicklungen des deutschen Parlamentarismus zumindest begünstigt.

So wundert sich manch Wähler, dass er in den Wandelgängen des Bundestages durchaus Abgeordnete treffen kann, die zwar in seinem Wahlkreis angetreten, jedoch nicht gewählt worden sind. Solche Mandatsträger sind von ihrer Partei auf die so genannte Landesliste gesetzt worden und haben - da genügend Wähler des Landes dieser Partei ihre zweite Stimme gegeben haben - weitere vier Jahre einen festen Arbeitsplatz im Bundestag.
Max Weber, der wegbereitende Soziologe am Beginn des letzten Jahrhunderts, sah in der Abwählbarkeit von Repräsentanten ein notwendiges Kennzeichen parlamentarischer Demokratien westlicher Prägung. - Es ist in den geschilderten Fällen offensichtlich nicht gegeben.

Zudem werden deutsche Parlamente nach den Zweitstimmen besetzt: Parteianteile sind entscheidend, nicht durch die Erststimme gewählte Kandidaten. Diese so genannten Direktmandate werden in Länderparlamenten durch "Ausgleichsmandate" für die anderen vertretenen Parteien kompensiert, falls sie den jeweiligen Parteianteil an Sitzen übersteigen. Nur auf Bundesebene findet dieses nicht statt; Wahlen zum Bundestag sind daher "personalisierter".
Anders ausgedrückt: in fast allen Landes- und Bundeswahlen hat der Wähler keinen Einfluss auf die Hälfte der Abgeordneten, die ihrerseits niemanden repräsentieren außer ihrer Partei. (Eine Ausnahme bildet das Land Niedersachsen, wo immerhin zwei Drittel der regulären Sitze über die Erststimme vergeben werden, was jedoch durch Ausgleichsmandate wieder relativiert wird.)

Das Verhältniswahlrechts ist ein Faktor für die Dominanz von Parteien im öffentlichen Bereich - selbstverständlich kommen aber auch andere Faktoren wie die politische Kultur hinzu. Zur Behebung dieses Missstandes könnte das Wahlrecht auf ein relatives Mehrheitswahlrecht eingeschränkt werden, d.h. in jedem Wahlkreis wird genau ein Kandidat mit den jeweils meisten Stimmen in das jeweilige Parlament abgeordnet. (weiter geht's hier)

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