(Keine Wahl; 01-03; S.3)
Um voreilige Schlüsse zu vermeiden sei Folgendes
dazu angemerkt: erstens soll die Zahl der Abgeordneten beibehalten,
jedoch sollen die Wahlkreise zweigeteilt also verdoppelt werden;
zweitens soll die ausschließliche Gewissensverpflichtung der Abgeordneten
beibehalten werden; drittens auch die Fünf-Prozent-Hürde nicht
abgeschafft werden.
Die somit kleineren Wahlkreise könnten es Abgeordneten
erleichtern, sich um ihre Wahlkreise zu kümmern - es macht für
z.B. einen Bundestagsabgeordneten einen Unterschied, ob er sich
für durchschnittlich 200 000 oder 100 000 Wahlberechtigte einsetzen
soll. Zudem gäbe es eine feste Zuordnung zu einem Wahlkreis für
jedes Parlamentsmitglied.
Zusätzlich nivellierte es unterschiedliche Größen von Wahlkreisen
noch stärker: eine erlaubte Abweichung um 25% vom Durchschnitt
bedeutete so für den Bundestag nicht 50 000, sondern nur 25 000
mehr oder weniger zu Repräsentierende.
Schließlich sorgte die beibehaltene Fünf-Prozent-Klausel dafür,
dass Parteien nicht völlig bedeutungslos würden: Es hat durchaus
Vorteile, wenn man "seinen" Abgeordneten einer bestimmten
politischen Grundrichtung zuordnen kann, wie sich jeder z.B. bei
Entscheidungen zur Gentechnik verdeutlichen kann; es kommt eben
nicht bei jeder Frage nur auf Interessenvertretung "seiner"
Klientel an.
Auf mittlere Sicht könnte so vielleicht der
Einfluss der Parteien auf das Maß reduziert werden, welches im
Grundgesetz für sie vorgesehen ist: die Mitwirkung bei der politischen
Willensbildung.
Zudem wäre die Abschaffung der Zweitstimme sicher eher geeignet,
die oft beklagte Stagnation bei der Gesetzgebung und in anderen
Bereichen zu überwinden - man denke z.B. an Entscheidungen im
Bundesrat oder jüngste Stellenbesetzungen bei öffentlich-rechtlichen
Fernsehsendern, bei denen die fachliche Qualifikation eher nebensächlich,
die parteiliche Zurechenbarkeit allerdings entscheidend zu sein
scheint.
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