(Öffentlicher Dienst; 03-03; S.4)
Ergebnisse und Vorschläge
Im Hinblick auf den angestrebten output sind
zwei Ergebnisse der Analyse hervor zu heben:
• die öffentliche Verwaltung erbringt die von
ihr geforderten Leistungen nicht oder nicht im gewünschten Ausmaß,
ursächlich ist hierfür eine zu starke Orientierung an Regeln bei
Vernachlässigung der jeweiligen Zwecke der Leistungen;
• die Versorgung der Beamten stellt den Staat
vor "massive Finanzprobleme" (Regierungskommission,
S. 14) und die Teilung der Beschäftigten in Beamte und Angestellte
bzw. Arbeiter führt zu nicht gewünschten Wirkungen.
Um die Missstände zu beheben setzen die Vorschläge
der Kommission auf mehreren Ebenen an: zum einen sollen dienst-
und tarifrechtliche Rahmenbedingungen geändert werden, zum anderen
sollen Prozesse von den Beteiligten selbst steuerbar werden.
Die Änderung von Rahmenbedingungen
Aufgabe der Exekutive - und somit in einem weiteren
Sinne der Gesellschaft als Ganzes - ist es demnach, zunächst einmal
zu definieren, welche Leistungen von der öffentlichen Hand überhaupt
erbracht werden sollen.
Dabei geht es vorwiegend um die Frage, ob Leistungen, die der
Sozialstaat verpflichtet ist zu gewährleisten, auch von staatlichen
Stellen erbracht werden müssen. Bei der Auslagerung oder Überlassung
von Aufgaben an Dritte sei allerdings differenziert vorzugehen:
"nicht zu empfehlen wäre eine Privatisierung 'um jeden Preis'"
(ebd., S. 16).
Die Trennung von Beschäftigten in Beamte, Angestellte
und Arbeiter soll zudem zu Gunsten einer weitest möglichen Beschäftigung
in Angestelltenverhältnissen aufgegeben werden. Damit werden nicht
nur weitere Finanzierungsprobleme vermieden, sondern funktional
nicht zu rechtfertigende Einkommensunterschiede aufgehoben - erinnert
sei in diesem Zusammenhang an ein nur historisch zu erklärendes
Regelwerk von Vergünstigungen und Zulagen.
Angestellte sollen zudem weiterhin unter dem Schutz tarifrechtlicher
Vereinbarungen stehen, allerdings schlägt die Kommission vor,
Spartentarife einzurichten, also z.B. einen "Versorgungstarif,
Krankenhaustarif, Wissenschaftstarif, Schultarif usw." (ebd.,
S. 22).
Insgesamt sollen die geforderten Veränderungen nicht zu zusätzlichen
Belastungen der staatlichen Haushalte führen.
Innerhalb der dann geltenden Tarife sollen Gehälter
immer über eine Fest- und eine Prämienkomponente verfügen; je
höher das Gehalt, desto größer die Prämienkomponente. Für außertariflich
Beschäftigte sollen verbindliche "Gehaltsbänder"
(ebd., S. 21) eingerichtet werden, d.h. ein Gehalt innerhalb bestimmter
Grenzen, welches - wie die tariflichen - an Funktionen orientiert
ist und auf messbaren dauerhaften Leistungen basiert. (weiter
geht's hier)