(Gesundheitsinteressen; 07-03; S.5)
Demnach wirken die Gewinninteressen der privaten
Krankenversicherungen und der Pharmaindustrie in jedem Fall als
kostentreibende Faktoren im Gesundheitssystem, während das Gewinninteresse
von Arbeitgebern in jedem Fall als kostensenkender wirkt und tendenziell
auch das der Arbeitnehmer.
Bei Ärzten und Kliniken kann zwar tendenziell ein Gewinninteresse
unterstellt werden; allerdings spielen bei der Berufsentscheidung
und -ausübung von Ärzten wohl auch gemeinwohlorientierte Einstellungen
eine Rolle - Stichwort: Hippokratischer Eid - und Kliniken sind
in Deutschland überwiegend gemeinnützig organisiert - keine zehn
Prozent aller Krankenhausbetten befinden sich in Privatkliniken
(vgl. Opielka).
Der Staat schließlich und die gesetzlichen Krankenversicherungen
haben zwar ein Interesse an der Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens,
dieses wirkt jedoch nicht als eigenständiger Kostenfaktor.
Die Patienten können diesem Schema nicht zugeordnet
werden: sie haben zwar einerseits ein wirtschaftliches Interesse
an geringen Kosten, andererseits kann ein Interesse an qualitativ
hochwertiger Versorgung unterstellt werden, welche ihren Preis
verlangt.
Gewinner und Verlierer
Betrachtet man die im "Eckpunktepapier"
beschlossenen Änderungen in ihren Auswirkungen auf die genannten
Akteure, so lassen sich diejenigen Gruppen identifizieren, die
Einbußen hinnehmen müssen und diejenigen, die von den Änderungen
profitieren. Es entsteht somit folgendes, modifiziertes Schema:
Akteure |
Maßnahmen |
Einbußen |
Arbeitgeber |
|
|
Arbeitnehmer |
Übernahme des Krankengeldes |
x |
Staat |
|
|
Patienten |
erweiterte Zuzahlungen, aber Recht auf Transparenz |
x |
Ärzte, Kliniken |
Fallpauschalen, Fortbildungszwang, Wettbewerb |
x |
gesetzliche KV |
Begrenzung übermäßiger Verwaltungskosten |
x |
private KV |
|
|
Pharmaindustrie |
Zwangsrabatte, keine Preisbindung für Generika |
x |
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