(Chronistenpflichten; 09-03; S.2)
Bayerische Landtagswahlen
Jenseits der Wies'n haben über die Hälfte der
Wahlberechtigten - 57,3 Prozent - am 21. September über die Zusammensetzung
ihres Landtages entschieden.
Überraschungen oder auch nur mit Spannung erwartete Ergebnisse
wurden höchstens hinsichtlich der Höhe des Wahlsieges der CSU,
des Abschneidens der Grünen oder des Wiedereinzuges der FDP in
das Parlament erwartet.
Um die historischen Dimensionen der Machtverhältnisse
in Bayern ein wenig zu beleuchten, seien folgende Anmerkungen
gegeben:
• seit 1970 regiert die CSU in Bayern mit einer absoluten Mehrheit,
• die SPD bekommt seit dieser Zeit nicht mehr als ein Viertel
bis ein Drittel der gültigen Wählerstimmen,
• FDP bzw. Grüne kommen seit 1970 bzw. 1978 jeweils auf um fünf
Prozent der angegebenen Wählerstimmen, müssen also immer um den
Einzug in den Landtag fürchten; seit den achtziger Jahren erzielen
die Grünen allerdings den eindeutig höheren Stimmanteil der beiden
kleineren Parteien.
Die Septemberwahl brachte nunmehr dieses vorläufige
Endergebnis:
Partei |
Stimmenanteil |
=> |
Sitze |
CSU |
60,7 % |
124 |
SPD |
19,6 % |
41 |
Grüne |
7,7 % |
15 |
Summe |
88,0 % |
180 |
Das bayerische Wahlrecht zeichnet sich durch
eine Besonderheit aus: Erst- und Zweitstimme werden für
die Anteile der Parteien an Sitzen im Parlament addiert,
vorausgesetzt, die Partei des Erststimmenkandidaten kommt
über fünf Prozent; Direktmandate unterliegen ebenfalls dieser
Klausel. |
Die FDP ist mit 1,7 Prozent der gültig abgegebenen
Stimmen nicht im Landtag vertreten und bekommt weniger Stimmen
als die Freien Wählergemeinschaften, die Republikaner und die
Ökologischen Demokraten. (weiter geht's
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