(Rente; 10-03; S.2)
Die Lage
Nachdem die von der Bundesregierung eingesetzte
Rürup-Kommission vorgelegt hat, welche Änderungen zur Finanzierung
der Sozialsysteme sie für sinnvoll hält, wurden diese Vorschläge
neben anderen diskutiert.
Ein anderes Konzept wurde z.B. von der Herzog-Kommission
erarbeitet, die von der CDU/CSU eingesetzt worden war. Allerdings
sind deren Vorschläge auf wenig Resonanz gestoßen.
Während das in den Vormonaten ausführlich diskutierte
Gesundheitssystem – dessen Reform inzwischen in einem Kompromiss
für die erste Stufe endete – mit ca. 14 Prozent bei den so genannten
Lohnnebenkosten zu Buche schlägt, machen die Aufwendungen für
die gesetzliche Rentenversicherung ca. 22 Prozent aus.
Die Vorschläge der Rürup-Kommission sollen nicht mehr bewirken,
als diesen Beitragssatz nicht weiter steigen zu lassen – ein eher
bescheidenes Ziel, welches jedoch einiges Murren beim Staatsvolk
ausgelöst hat.
Die Vorschläge
Die Vorschläge der Rürup-Kommission lassen sich
auf vier Punkte reduzieren:
•kohortenspezifische Beitragszeiten, d.h. zukünftig werden
Jüngere jeweils länger arbeiten müssen um Rentenansprüche zu erwerben;
•Begrenzung des vorzeitigen Rentenbezugs;
•begrenzte Anrechnung erwerbsähnlicher Leistungen auf die
Beitragszeiten;
•Kopplung der Rentenhöhe an einen Rentnerquotienten, d.h.
das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehern. (weiter
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