Bundeskabinett 2010
Das Bundeskabinett 2010 zeichnet sich aus durch
zehn Ministerien, deren inhaltliche und personale Ausrichtung
sowohl zukunftsweisende Struktur wie synergetische Effizienz aufweisen.
!Institutionelle Neuerung!
Anstelle der bislang üblichen Praxis der Einsetzung
von parlamentarischen Staatssekretären als Bindeglied zwischen
jeweiligem Minister und Ministerialbeamten werden Vize-Minister
berufen.
Sie sind weisungsberechtigt gegenüber den Beamten, jedoch selbst
dem jeweiligen Minister untergeordnet. Ihre Funktion ist die Entscheidungsvorbereitung;
sie besitzen kein Stimmrecht im Kabinett. Ihre sonstigen dienstlichen
Rechte und Pflichten sind – wie die der Minister – durch das Bundesministergesetz
geregelt; insbesondere heißt das, dass sie keiner Nebenbeschäftigung
nachgehen dürfen, solange sie im Amt sind.
Vize-Minister beugen der parteipolitischen Ausrichtung
eines Ministeriums vor, da sie nicht automatisch aus den Reihen
der Partei des jeweiligen Ministers berufen werden, sondern aufgrund
eines Abstimmungsprozesses zwischen den Parteien.
Effizienzverluste, die sonst durch Parteibuch-Ministeriale und
Minister bzw. Staatssekretäre verschiedener Provenienz hervor
treten, werden so minimiert: Wenn keine Parteilinie in einem Ministerium
vorherrscht, lohnt es auch aus 'Karrieregründen' nicht, je genehme
Referentenentwürfe vorzulegen, eine sachorientierte Entscheidungsvorbereitung
mit klarer Auflistung aller gesellschaftlich relevanten Konsequenzen
stellt sich ein.
(weiter geht's hier)