Bundeskabinett 2010
!Parteipolitische Arithmetik!
Zur Vermeidung bislang üblicher parteipolitisch
motivierter Blockaden zwischen Bundesregierung und Landesregierungen
im Bundesrat werden alle Parteien bereits auf der Ebene der Bundesregierung
beteiligt.
• Neben dem Kanzler stellen CDU und CSU
dabei vier Minister und fünf Vize-Minister.
• Die SPD ist durch zwei Minister und vier Vize-Minister
vertreten.
• Die Grünen stellen drei Minister und zwei Vize-Minister.
• Die FDP schließlich ist durch einen Minister und einen
Vize-Minister vertreten.
Das Kabinett und der Kanzler bilden so ein elfköpfiges
Entscheidungsgremium. Durch die vorgenannte Verteilung der Ministerien
ist keins der beiden 'Lager', also weder SPD-Grüne noch CDU/CSU-FDP,
in der Lage, Entscheidungen zu dominieren: auf den die Richtlinien
der Politik vorgebenden Kanzler kommt es im Zweifel an. Auf der
Ebene der Vize-Minister ergibt sich eine eben solche Lage, d.h.
auch bei der Entscheidungsvorbereitung, an der mehrere Ministerien
beteiligt sein können, ergibt sich keine 'Lagerdominanz'.
!Parteiprogrammatische Synergien!
Zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen
wird auf ein politisches Aushandeln der Zuordnung von Ministerien
zu einer bestimmten Partei verzichtet. Basierend auf Trends empirischer
Wahlforschung und traditionellen Kernkompetenzen von Parteien
werden die einzelnen Ministerien wie folgt besetzt:
• CDU/CSU erhalten das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, das für Justiz, das Innenministerium
sowie das Bundesministerium für Föderale Angelegenheiten;
• die SPD erhalten das Bundesministerium für Verteidigung
und Europäische Sicherheit und das für Finanzen;
• die Grünen erhalten das Bundesministerium für Außenpolitik
und Entwicklung, das für Infrastruktur sowie das für Verbraucherschutz
und Wettbewerb;
• die FDP erhält das Wirtschaftsministerium.
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