(Epilog; 00-04; S.4)
Ist es nett, Namen zu nennen? – Nein. Aber es
ist notwendig, damit es bei diesem Einzelfall bleibt.
Bekanntlich sind die neuen Regelungen im Bundesministerium
für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) in der Verantwortung
von Ministerin U. Schmidt und in Absprache mit dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit in der Verantwortung von W. Clement
entwickelt worden. (Über die spätjährlichen Visionen des zuständigen
Ministers muss an dieser Stelle nicht gesprochen werden.)
Ein offensichtlich mit dieser Materie sich befassender
Mitarbeiter des BMGS, Ministerialrat P. Semrau, stellte sich im
Herbst in einer Radiosendung entsprechenden Hörerfragen (Deutschlandfunk,
„Länderzeit“ vom 20.10.04, Thema: Armut in Deutschland).
Auf die Anmerkung eines Hörers, dass der dem ALG II zugrunde liegende
Regelsatz seit 1998 nicht verändert worden ist, zugleich der Spitzensteuersatz
ab 2005 gesenkt wird, meinte P. Semrau antworten zu müssen, dass
dieses relativ zu sehen sei, schließlich habe man den Satz inklusive
aller Pauschalen im letzten Jahr um drei Euro angehoben, die Senkung
des Spitzensteuersatzes sei hingegen bereits beschlossen gewesen
und werde nurmehr umgesetzt.
– Weil alles relativ gesehen werden muss, sei
angemerkt dass der das Referat 524 im BMGS leitende Ministerialrat
nach der Besoldungsgruppe B3 bezahlt wird, d.h. ein monatliches
Grundgehalt von 5937 Euro bezieht; Herr Semrau muss also für drei
Euro seines Bruttogrundgehaltes bei unterstellter wöchentlicher
Arbeitszeit von 42 Stunden etwas mehr als fünf Minuten arbeiten.
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