(Berg; 11/12-03; S.4)
Erkauft wird diese Vereinfachung jedoch mit einer
Reduzierung der unterschiedlichen Progression auf die Stufengrenzen.
Nach dem Merz-Modell soll ein durchschnittlich besteuerter, mittlerer
Bereich etabliert werden, der für ungefähr die Hälfte aller Steuerzahler
relevant wäre. Daneben soll es Bereiche für Steuerpflichtige mit
Höchsteinkommen und für wenig Verdienende geben, deren Einkommen
zu sechsunddreißig Prozent bzw. zwölf Prozent versteuert würden;
Geringstentlohnte brauchten keine Steuern zahlen.
Im Vergleich zum heutigen Prinzip wird also der Bereich der unterdurchschnittlich
Verdienenden geteilt: der obere Teil wird dem mittleren Bereich
des Merz-Modells zugeordnet, der untere dem der Wenig-Verdiener.
Die Wirkungen auf die je verfügbaren Einkommen
hängen natürlich von der konkreten Gestaltung der Stufengrenzen
und Progressionssätze ab.
F. Merz schlägt einen unteren Bereich für ungefähr ein Drittel
der Steuerzahler vor, einen mittleren für die Hälfte und einen
oberen für den Rest. Warum eigentlich nicht einen unteren Bereich
für die Hälfte aller Steuerzahler, einen mittleren für ein Drittel
und einen oberen für den Rest? Damit die gleichen Steuereinnahmen
erzielt werden, könnten dafür die Progressionssätze der beiden
oberen Bereiche etwas höher gewählt werden ...
Hinzuweisen bleibt auf ein weiteres Moment der
Besteuerung: das ihrer tatsächlichen Erhebung. Solange die Steuersätze
bloß auf dem Papier stehen, aber durch einkommensspezifische Möglichkeiten
wieder reduziert werden können oder durch schlichten Betrug nicht
gezahlt werden, bleibt jedes angewandte Prinzip ungerecht.
Solange gerade überdurchschnittlich Verdienende
und Höchsteinkommen erzielende durch gesetzlich gegebene Möglichkeiten
ihre Steuerschuld reduzieren können, ist das erwähnte Leistungsprinzip
faktisch außer Kraft gesetzt.
Daher gilt es, Subventionen für und Abschreibungsmöglichkeiten
auf private Einkommen weitest gehend aufzuheben; ein Anfang wurde
mit dem so genannten Koch-Steinbrück-Papier gemacht.
Vereinfachte Steuergesetze sind zudem ein kostengünstiges Mittel
der Kriminalitätsprävention: sie machen es Steuerfahndern leicht,
Kriminelle zu entdecken und zu verfolgen. In einem Bundeskabinett
2010 wäre die Entwicklung dem gemäßer Gesetze die Hauptaufgabe
des Finanzministeriums. (weiter geht's
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